23.09.2005, 17:32 | #487 (permalink) |
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AW: Der Softair Thread
Also bei der MP isses mir zu riskant, glaubich auch verständlich, bei dem Preis!
Die Ak hatte mal ein problem mit nem jam da musst ich dann nur was auswechseln. So mit Pimp my Soft gun hab ichs nicht. Sind eh nur als Dekoration in meiner Wohnung. Bis auf die Co² |
25.09.2005, 21:02 | #490 (permalink) |
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AW: Der Softair Thread
16 Joule?
Viel Spass damit. Wenn du dafür keinen Waffenschein hast, dann schau, dass du das Ding los wirst. Eigentlich müsste man dich dafür anzeigen. Das ist nach unserern Gesetzen eine verbotene Waffe. Nicht anders als ein voll funktionierendes G36... Und wegen der ICS MP5: Kauf die TM-Magazine dafür (die von ICS sollen wackeln), einen low-mount (oder high, wie du eben magst) und ein Reddot. Da geht NICHTS kaputt :P Also, wenn du dich mit den 16 Joule nicht täuschst, dann müsste das mehr als doppelt so stark sein, wie jedes Luftgewehr, und ca. 6 mal so stark, wie die heftigsten Airsoft-Waffen. Wenn die tatsächlich 16J hat, dann muss ich leider sagen, dass du ein verdammter Vollidiot bist. Geändert von Benutzer xy unbekannt (25.09.2005 um 21:05 Uhr). |
25.09.2005, 21:38 | #491 (permalink) |
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AW: Der Softair Thread
Denkst das weiß ich nich selber, aber ich bin auch nich so krank und Hüpf im Wald rum mit ner M4? (nicht persönlich nehmen Lee-on, ist allgemein gemeint) Und bevor mich jemand versuchen sollte anzuzeigen sollte er wissen das er dann auch mit ner Anzeige wegen Verleumdung zu rechnen hat. Ok ich kenn mich da nicht so aus mit wieviel Joule hat ne Softair, genau weiß ichs selber nicht, wenn du sagst 16 Joule sind so stark wie ein G36? Dann kanns das nicht sein Achja, du verwunderst mich sogar grade noch ich dachte mit 19 fast 20 ist man schon etwas reifer und Erwachsener, du aber scheinbar ihrgendwie nicht. Also solltest du nochma auf die Idee kommen deine Meinung mir gegenüber zu äußern überleg dir was besseres! Geändert von Walk (25.09.2005 um 21:41 Uhr). |
25.09.2005, 21:43 | #492 (permalink) |
AW: Der Softair Thread
Er meinte deine Softair ist genauso verboten wie ein G36,
womit er Recht hat... Softairs bis 0,5J sind erlaubt. Bis vor paar Monaten waren nur 0,08 erlaubt. Softairs mit 16J sind, wenn es die überhaupt gibt, verboten im Sinne des Waffengesetzes. Sie sind kein Spielzeug, sondern verbotene Gegenstände, womit deine Tat illegaler Waffenbesitz ist, und somit strafbar
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Zitat (pinkinson @ 21.07.2005, 16:05) Frauenlogik - Leben lang auf 10 cm Absätzen rumlaufen, Bikini-Zone mit Wachs enthaaren, Augenbaun zupfen und dann nicht in den Arsch ficken wollen weils weh tut. |
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25.09.2005, 22:03 | #493 (permalink) |
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AW: Der Softair Thread
Nicht ganz richtig Mal O´Tannen,
Illegaler Waffenbesitz ist: Wenn man hier eine Waffe sprich diese Softair auf dem Schwarzmarkt kauft und zwar ohne Waffenschein oder sie nach Deutschland einführt. Was beides nicht auf mich zu trifft. Das ich sie besitze ist richtig. Wie viel Joule sie hat k.A.. Wenn die wirklich so stark ist, würd die doch schon noch 1 schuss auseinander brechen da die zu 90% aus Plastik besteht. Bis auf die Schrauben und die Feder. Außerdem befindet sich das teil nichtma in Deutschland sondern unten in Kroatien. Ich bin doch nich so blöd und lass mich dann damit an der Grenze ficken. |
25.09.2005, 22:12 | #494 (permalink) |
AW: Der Softair Thread
Hatte jetzt nicht alles gelesen, nur das mit den 16J.
Hier ist jede Waffe illegal, die keinen F Stempel hat.
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Zitat (pinkinson @ 21.07.2005, 16:05) Frauenlogik - Leben lang auf 10 cm Absätzen rumlaufen, Bikini-Zone mit Wachs enthaaren, Augenbaun zupfen und dann nicht in den Arsch ficken wollen weils weh tut. |
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25.09.2005, 22:24 | #495 (permalink) |
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AW: Der Softair Thread
Weil ich mich grad auf diversen Seiten Infomiere:
http://www.polizei.bayern.de/aktuell/waffen.pdf Recht intressant Betrifft also auch alle Softairs. |
26.09.2005, 17:15 | #498 (permalink) |
AW: Der Softair Thread
Nein, ließ dir aber mal den Thread auf whq durch, dessen Link
ich postete, da sind n paar drin.
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Zitat (pinkinson @ 21.07.2005, 16:05) Frauenlogik - Leben lang auf 10 cm Absätzen rumlaufen, Bikini-Zone mit Wachs enthaaren, Augenbaun zupfen und dann nicht in den Arsch ficken wollen weils weh tut. |
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27.09.2005, 00:45 | #500 (permalink) |
AW: Der Softair Thread
So, Zeit mich mal wieder aufzuregen...
Diese dämliche Diskussion da oben mit Softairwaffen mit angeblichen 16 Joule zeigt doch, wie blöd hier einige Anhänger dieses "Sports" sind. Meine generelle Haltung zur Neuregelung des WaffG nach den Ereignissen in Erfurt habe ich zu Genüge geposted. Und die Ausführungen zu waffenrechtlichen Bestimmungen durch verschiedene Leute sind größtenteils einfach falsch. Ich habe gerade keine Lust, für euch nen wissenschaftliches Gutachten zu schreiben, aber Folgendes sollte mal klargestellt werden: Umgang mit Waffen (was das ist definiert das WaffG ganz am Anfang) dürfen nur Personen über 18 Jahre haben. Ausnahmen sind im Gesetz geregelt. Diese 0.08 Joule- Grenze ergibt sich aus einem Einstufungsbescheid des BKA als zuständige Behörde, weil man damit im Zuge der Harmonisierung der Vorschriften alle "Waffen" unterhalb dieses Limits (bezieht sich auf die Mündungsenergie E0) der Spielzeugverordnung der EU unterwirft. Erlaubnisfrei erwerbbare Luftdruckwaffen (vulgo Luftgewehr, Luftpistole) bis zu einer E0 von 7,5 Joule sind Waffen im Sinne des WaffG und dürfen nur mit einer entsprechenden Erlaubnis geführt werden. Wers immer noch nicht begriffen hat: Waffenbesitzkarte ist die Erlaubnis zum Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe. Eine WBK wird nur bei einem Bedürfnis zum Waffenbesitz erteilt. Ein Waffenschein ist die Erlaubnis, eine Waffe in der Öffentlichkeit zu führen. Für was eine solche Erlaubnis erforderlich ist regelt das WaffG. Das bedeutet, wer unbefugt Waffen besitzt, die der Erlaubnispflicht unterliegen, macht sich strafbar! Auch wenn es "nur" Softairwaffen sind. Dazu gehört auch, die E0 über den zulässigen Wert hinaus zu verändern. Und strafrechtlich belangt wird jeder ab 14 Jahren. Leider hat der Gesetzgeber mit der Waffenrechtsreform diesen Softairwaffen Tür und Tor geöffnet. Das führt dazu dass vor allem die Polizei immer wieder mit pubertierenden Jugendlichen zu tun hat, die in Tarnklamotten über Abbruchgrundstücke rennen oder Wälder unsicher machen. Aus gefahrenabwehrrechtlicher Sicht ist das hochproblematisch, denn es liegt dabei immer ein Grund vor zum polizeilichen Einschreiten im sinne der landespolizeigesetzlichen Aufgabenzuweisungsnormen. Das bedeutet, dass sich Personen, die Softairwaffen in der Öffentlichkeit führen (sofern die Waffen unter 0,5 Joule E0 und ein PTB- bzw. "F" im Fünfeck haben) nicht strafbar machen im sinne des WaffG, aber sehr wohl ein (kostenpflichtiges) Einschreiten der Polizei zu verantworten haben. Folge hiervon kann Sicherstellung, Platzverweis, Personalienfeststellung, Ersatzvornahme und was das Polizeirecht noch so vorsieht sein. Und die Kosten nicht vergessen. Die trägt nach jedem Landespolizeigesetz der Störer. Das sind die Jungs in Tarnklamotten im Wald. Es gibt kein recht, mit Waffen durch den wald zu rennen! Wenn man das auf eingezäunten und gekennzeichneten arealen macht, über die man verfügen darf, dann spricht nichts dagegen. tut man es aber auf öffentlichem Grund und in einer weise, die die Bevölkerung beunruhigt. so hat man mit polizeilichen und ordnungsbehördlichen Maßnahmen zu rechnen. Schon das Schießen mit einer handelsüblichen CO2- Pistole außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums ist erlaubnispflichtig. Ebenso das bloße Mitführen, sofern es sich nicht um einen Transport im Sinne des WaffG handelt. So, und Cox, bevor du hier mit ner Anzeige wegen Verleumdung rumwedelst weise ich mal galant darauf hin, dass du hier im Forum begründeten Anlaß zu der Annahme gegeben hast, dass du dich eines Verstoßes gegen das WaffG schuldig gemacht hast. Man könnte sogar auf die Idee kommen dass die Admins verpflichtet sind, diesen Beitrag der Staatsanwaltschaft vorzulegen. Und zum Thema allgemeine Strafrechtslehre fehlt es auch noch an Substanz: sagt dir der Begriff Vorsatz was? Daran fehlt es nämlich im Zusammenhang mit deinen Verleumdungsvorwurf, weil niemand hier auch nur billigend in Kauf nimmt, dich falsch zu beschuldigen. Im übrigen würden wir dann über den Tatbestand der falschen Verdächtigung, § 164 StGB zu reden haben. Alles Mumpitz. Wer hier reinschreibt, er beabsichtige eine Waffe zu erwerben, deren Besitz in diesem Land verboten ist, der muß mit staatsanwaltlichen Ermittlungen und behördlichen Hausbesuchen rechnen. Also drohe hier nicht so unqualifiziert sondern setze dich lieber mit den Vorschriften des Waffengesetzes auseinander! Wenn ich die geballte Einfältigkeit hier lese... Vielleicht versteht ja jetzt jemand, warum Voraussetzung zur erteilung einer W§BK ein Sachkundenachweis ist. Es scheint mir, als ob den meisten hier diese Sachkunde in technischer wie rechtlicher Hinsicht völlig abgeht. Ich hab im WHQ Forum zu diesen Fragen auch schon was geschrieben, war glaube ich in nem Selbstverteidigungs-Thread oder so. Deshalb spare ich mir jetzt weitere Ausführungen.
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***** Das ständige Nachgeben der Klugen begründet die Diktatur der Dummen. |
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