Ein Interview des Deutschen Waffen Journal mit einem Vertreter der GdP zum Thema Softair:
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Ich teile die Ansicht des GdP- Vertreters und bin einigermaßen entsectzt über die angedeutete Haltung des DWJ, frei nach dem Motto "wer in der Öffentlichkeit mit Softairs rumfuchtelt ist selbst schuld wenn er erschossen wird".
Es gibt nicht einen Grund dafür das derartige Gegenstände -ob Waffen im Sinne des WaffG oder nicht- in der Öffentlichkeit geführt werden müssen.
Ich bin auch dagegen das derartige Gegenstände ohne Altersbeschränkung frei erwerbbar sind. Welchen Sinn hat es -außer der Befriedigung kindlich- jugendlichen Spieltriebes- das Minderjährige mit Nachbildungen von Kriegswaffen auf der straße rumrennen?
Mit der Argumentation, daß man bei der wertevermitllung ansetzen soll kann man auch eine Freigabe aller Schußwaffen fordern, frei nach dem Motto "es ist der Mensch, der tötet, nicht die Waffe."
Damit keine Mißverständnisse aufkommen: Ich bin ein ausdrücklicher Unterstützer des sportlichen Schießens mit Regeln und unter Bedingungen, die Spaß und Wettbewerb fördern.
Auch Gotcha oder Paintball auf eingezäuntem und dafür vorgesehem Areal finde ich völlig in Ordnung, aber Das Herumfuchteln mit Nachbildungen von Kriegswaffen in der Öffentlichkeit ist absolut unnötig und keine bürgerliche Freiheit leidet wenn derlei nicht gestattet ist.
Desweiteren bin ich dafür das Führen von Schreckschußwaffen sowie den Erwerb dieser waffen zu verbieten. Diese Waffen sind zur Selbstverteidigung in der Regel ungeeignet.
Dagegen erwarte ich das der Gesetzgeber endlich die Voraussetzungen schafft damit Pfefferspray (OC) endlich dem Bürger in die Hand gegeben wird und er nicht mit Fehlentwicklungen aus der Giftgasproduktion des ersten Weltkrieges (Tränengas- CS) seine Mitbürger gefährdet. Denn CS- Gas ist nichts anderes als Chlorgas und wesentlich lungentoxischer als OC. Eigentlich muß jeder, der der Einwirkung von CS ausgesetzt war einen Tag zur Überwachung ins Krankenhaus, so wir wir es mit Personen machen die bei Bränden eine Rauchgasintoxikation erlitten haben.
Ich selbst besitze sowohl drei Schreckschußwaffen als auch eine Softairwaffe sowie eine Luftpistole. Für die schreckschußwaffen habe ich selbstredend die erforderliche Erlaubnis zum Führen (Kleiner Waffenschein). Wobei ich davon keinen Gebrauch mache.
