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Kündigung und ALG I /ALG II

23.08.2011, 13:58 #1 (Permalink)
Snevsied
10 Jahre hx3
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Kündigung und ALG I /ALG II

Hallo Leute,

welche Sperren drohen einem, wenn man selber kündigt? Wird da Geld für Miete usw. weiter bezahlt oder wird das auch eingestellt?
23.08.2011, 14:37 #2 (Permalink)
MegaPuppy
KiTKat Diebin
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Da Person X aus einem Arbeitsverhältnis geht nennt es sich ALG1 ;) (ALG1 läuft ein Jahr,wenn man dann keine neue Stelle hat wird man zum Hart4´ler)

Ohne jeglichen Grund bekommt derjenige eine Sperre die ab 3 Wochen bis hin zu 3 Monaten gehen kann.Außer man hat sehr viel Glück oder kann nachweisen das mobbing getrieben wird oder aber es aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr geht!
Wohnkosten sollten,wie ich das raus gelesen haben,auf jeden Fall weiter gezahlt werden!Nur was isst man in der Zeit ;)


SGB 3 - Einzelnorm
^^
Einmal Sorgsam lesen Bitte!
Zitat:
Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sind: Sie müssen arbeitslos sein, Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben und Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.

Mehr konnt ich mich da jetzt auch nicht rein lesen.Fakt ist das man 0 vom Amt bekommt ausser (ich denke) eben die Wohnkostenübernahme!
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Kopfkino und Gehirnfasching. Es lebe der Realitätsverlust :D
23.08.2011, 14:52 #3 (Permalink)
Snevsied
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Mir geht es mehr um die Wohnkosten ... wenn die gezahlt werden, dann wäre das schon mal nicht schlecht.
23.08.2011, 14:57 #4 (Permalink)
flickflack
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Komische Taktik. Kündigt man nicht erst, wenn man schon was für danach hat?! :komisch:
23.08.2011, 14:59 #5 (Permalink)
Snevsied
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Ich meine nicht mich ;)
23.08.2011, 15:03 #6 (Permalink)
flickflack
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Dann würde ick die Verwunderung mal an die Adresse delegieren. Ansonsten gilt wie immer "Leben in der Lage" und bei Bedarf "Lernen durch Schmerz" :ugly:
23.08.2011, 15:13 #7 (Permalink)
Snevsied
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Das ist meine Idee, weil Vollzeit, und dann doch noch Stütze zu beziehen ... hmm, da könnte man doch lieber woanders was vernünftigeres finden, aber dafür braucht man Zeit und die hat man nicht, wenn man Vollzeit arbeitet.
23.08.2011, 20:54 #8 (Permalink)
Duke49th
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Wenn man eine Sperre bei ALG I bekommt, bezieht man automatisch Hartz4 (ALG II).
Nur wenn man sich dann nicht an die Auflagen (während man H4 bezieht) hält, kann einem das Geld gekürzt werden. Ich glaube wer nur einen Anspruch auf H4 hat, weil er z.B. nicht lange genug gearbeitet hat, dann kann einem glaube ich bis zu 30% abgezogen werden...bin mir da aber nicht ganz sicher. Ist auch kein Muss von der Arge.

Hatte das nämlich bei einer Bekannten vorletzes Jahr. Da bin ich nämlich mit ihr hingedackelt, weil sie das erste Mal arbeitslos wurde (nicht das erste Mal..aber das erste Mal wo sie nicht gleich wieder nen Job bekommen hatte) und keinen Plan hatte wie man da wo und was macht. Sie brauchte da aber Geld und hätte eigentlich ANspruch auf ALG I gehabt. Nur hat sie das zu Spät gemeldet das sie arbeitslos ist. Sie dachte sie bekommt schnell genug wieder einen Job und wollte keine Hilfe in Anspruch nehmen.

Der Dank dafür war eine Sperre von ALG I und riesen Gezanke mit der bekloppten Arge die wir hier haben. :stupid:
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23.08.2011, 21:39 #9 (Permalink)
Walk
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Ein weiterer Punkt ist, dass man unter ALG I wärend einer Sperrzeit nicht Pflichtversichert ist. Das betrifft soweit ich weis auch die Rentenversicherung! :)
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23.08.2011, 23:34 #10 (Permalink)
Fogu
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Zitat von Walk
Ein weiterer Punkt ist, dass man unter ALG I wärend einer Sperrzeit nicht Pflichtversichert ist. Das betrifft soweit ich weis auch die Rentenversicherung! :)
Jup is richtig:motz:
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24.08.2011, 07:00 #11 (Permalink)
Snevsied
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Hmm :( Na gut, bei dem Lohn macht es keinen Unterschied später, ob man Rente oder H4 bezieht. Da man jetzt schon Stütze bezieht und das bei einer Vollzeitstelle.
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