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Alt 18.04.2004, 12:52   #41 (permalink)
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Zitat:

Originally posted by AtomicHX3@Apr 18 2004, 12:12 PM
Dem Typ der das gemacht hat könnte ich wohl nicht verzeihen. Aber versuchen Anderen die Entscheidung zu überlassen, das wäre das richtigere.

Naja, es würde die Tat zwar nicht ungeschehen machen, aber ich denke das es mir eine gewisse 'Befriedigung' bringen würde, wenn ich den typen qualvoll verrecken lassen würde.

Außer er ist schon von der Polizei festgenommen worden... aber auf der Straße dürfte mir der nichtmehr begegnen, sonst -> blutbad

Solche Menschen nehmen sich selber das recht zu leben, und geben denen, die sie geschädigt haben, das Recht den schändigern das Leben zu nehmen.

So ist nunmal meine Meinung

Unser rechtsystem ist sowieso bissi blöd, Vergewaltiger bekommt 2 Jahre, nen Warez 'Typ' bekommt 5 Jahre :-/

Vergewaltiger etc., egal welche Art, sollte man für mindestens (minimalstrafe) 25 Jahre wegsperren oder gleich Todesstrafe. Todesstrafe (soforte Todesstrafe, ohne langes warten, am besten durch ne Gift/Säurespritze oder erschießen) hat den Vorteil das der Staat nicht so belastet wird (Lebenserhaltungskosten sowie Theraphiekosten).

Wie gesagt, so ist meine Meinung dazu
__________________
Supermutant kann jetzt wieder im Knabenchor singen.

Supermutant tanzt den Tanz des Bleis.

Von Supermutant ist nur noch roter Schleim übrig.
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Alt 19.04.2004, 20:06   #42 (permalink)
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Ich hab ein ganz passendes Zitat gefunden, welches ich hier mal bringen möchte:
Zitat:

Warum werden Menschen getötet, die Menschen getötet haben? Um zu zeigen, dass es Unrecht ist, Menschen zu töten?

Von wem dass ist weiß ich leider nicht mehr.
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Alt 21.04.2004, 13:50   #43 (permalink)
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Zitat:

Originally posted by Raproboter@Apr 19 2004, 08:06 PM
Ich hab ein ganz passendes Zitat gefunden, welches ich hier mal bringen möchte:   

Zitat:

Warum werden Menschen getötet, die Menschen getötet haben? Um zu zeigen, dass es Unrecht ist, Menschen zu töten?

Von wem dass ist weiß ich leider nicht mehr.

^^ dazu zitiere ich mich von seite 1 dieses topix
Zitat:

geht nur darum das leute die menschen töten (es vielleicht schon öfter getan haben) und sich einen feuchten mist úm eben diese person scheren, auch aus der welt geräumt werden (ohne dem steuerzahler auf der tasche zu liegen!)

um ein bibelzitat ranzuhängen: auge um auge, zahn um zahn.
__________________

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Alt 21.10.2004, 20:53   #44 (permalink)
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Standard AW: Todesstrafe

Also ich glaub besser keine todesstrafe
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Alt 21.10.2004, 21:31   #45 (permalink)
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ich bin für die todesstrafe, mörder haben kein recht mehr auf leben! wer hat die opfer nach ihrem recht auf leben gefragt? keiner!
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Alt 21.10.2004, 22:03   #46 (permalink)
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Aber du wirst nie die Schuld hundertprozentig beweisen können. Es ist immer ein Ratespiel. Ist das zu aktzeptieren?
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Alt 22.10.2004, 10:57
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Alt 22.10.2004, 10:58   #47 (permalink)
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Standard AW: Todesstrafe

Zitat von Emperor

ich bin für die todesstrafe, mörder haben kein recht mehr auf leben! wer hat die opfer nach ihrem recht auf leben gefragt? keiner!

Lies dir mal die voherige Seite durch, da stehen genug Argumente gegen die Todestrafe.
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Alt 22.10.2004, 13:02   #48 (permalink)
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Zitat von Emperor

ich bin für die todesstrafe, mörder haben kein recht mehr auf leben! wer hat die opfer nach ihrem recht auf leben gefragt? keiner!

Indem du sagst,dass Mörder kein Recht auf Leben haben,stellst du dich auf die gleiche Stufe wie sie. Mord ist das schlimmste Verbechen der Welt,das ist klar...aber dennoch. Kann man Töten mit töten rechtfertigen? Eher kaum...Es ist moralisch einfach nicht verwertbar...obwohl es wahrscheinlich genugtuung für die Angehörigen wäre.Jedoch fallen Mörder auch unter das Grundgesetz und haben auch ein Recht auf Leben.
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Geändert von Domingo Chavez (22.10.2004 um 13:06 Uhr).
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Alt 22.10.2004, 18:27   #49 (permalink)
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Also ich würde Mörder nicht sofort mir einer Todestrafe belasten, ich würde denen erstmal eine Chance geben, wenn sie diese aber verspielen dann sollte die Todestrafe nicht so wie bei den Amis erst nach Jahren verübt werden, sonder innerhalb eines Monats.

Eine sofortige und vielleicht eine öffentliche(als Lernwirkung) Todesstrafe würde ich bei Kinderschänderbn und Vergewaltigern einführen. Pünktlich zur Mittagszeit soll sie dann gezeigt werden und als Abschrekung dienen. Den solche Leute ändern sich nie! Das sieht man oft im Fern: "der Mister X ist geflohen und hat wieder eine Frau vergewaltigt" usw. und so ähnlich.
Snevsied ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.10.2004, 21:40   #50 (permalink)
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Zitat von Snevsied

Also ich würde Mörder nicht sofort mir einer Todestrafe belasten, ich würde denen erstmal eine Chance geben, wenn sie diese aber verspielen dann sollte die Todestrafe nicht so wie bei den Amis erst nach Jahren verübt werden, sonder innerhalb eines Monats.

Eine sofortige und vielleicht eine öffentliche(als Lernwirkung) Todesstrafe würde ich bei Kinderschänderbn und Vergewaltigern einführen. Pünktlich zur Mittagszeit soll sie dann gezeigt werden und als Abschrekung dienen. Den solche Leute ändern sich nie! Das sieht man oft im Fern: "der Mister X ist geflohen und hat wieder eine Frau vergewaltigt" usw. und so ähnlich.


Kann man sowas mit seinem Gewissen vereinbaren, einen Menschen pünktlich um 12.00Uhr öffentlich hinzurichten? Ich denke nicht, weil dadurch die Familie noch stärker in Mitleidenschaft gezogen wird und sie dadurch noch mehr durchmachen muss. Außerdem ist es den meisten Tätern sowieso klar, dass auf Strafe X es die Todesstrafe gibt. Es ist denen dann sowieso egal, ob sie öffentlich oder "heimlich" (die Verwandten schauen bei der Hinrichtung zu) umgebracht werden. Das Ergebnis bleibt das gleiche.
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Alt 23.10.2004, 17:15   #51 (permalink)
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Nun das mit der öffentlichen Hinrichtung dürfte in der demokratischen Welt nicht klappen, aber ich bin sonst für den Rest.
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Alt 23.10.2004, 18:32   #52 (permalink)
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Standard AW: Todesstrafe

och ja, der arme mörder, er hatte ja auch so eine schreckliche kindheit....

ich bitte euch, diese ausreden sind doch wohl mehr als lächerlich, in china wird dort auch nicht lange gefackelt: mörder, kinderschänder etc. werden dort ohne viel aufsehen an die wand gestellt und mit einem genickschuss hingerichtet, soetwas schreckt die leute mehr ab als ein "du du du, mach das nicht nochmal"...

ganz im gegenteil, freiheitsstrafen von 3 jahren sind doch schon lange keine abschreckung mehr...

zumal wir bürger seinen aufenthalt im warmen, geheizten gefängnis bezahlen müssen sowie sein essen und fernsehen...

man sollte im grundgesetz verankern das mörder etc. ihr "recht auf leben" verlieren, wer meint töten zu müssen muss mit den konsequenzen rechnen, diese leute wissen sehr wohl was sie tun...

aber die deutsche justiz ist sowieso fürn arsch...

die kann man alle in einen sack stecken und druff kloppen....

das zum armen mörder -.-
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Alt 23.10.2004, 18:46   #53 (permalink)
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Standard AW: Todesstrafe

Meiner Meinung nach sind die westlichen Gefängnisse zu gut für Verbrecher, egal welcher Art. Wenn man Fern und XBOX spielen kann, dann ist das für mich keine Strafe. Das sind Bedingungen die ich "praktisch" zu Hause vorfinde. Und da ist es einfach klar das viele Rückfällig werden.
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Alt 23.10.2004, 20:25   #54 (permalink)
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Standard AW: Todesstrafe

@Emperor: Schonmal daran gedacht dass man bei deinem "kopf ab" prinzip auch eventuell unschuldige draufgehen könnten?

Das die deutsche Justiz schlecht ist halte ich für falsch .... wer das sagt beschäftigt sich entweder nicht damit oder macht das aus reinem Authoritätshass. Wenn man mal von Schwarzarbeit oder Prostitution (was meistens auch mit Ausländern zu tun hat) absieht geschehen in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern, wie zum Beispiel den USA, kaum Verbrechen. Nenne mir ein Land in dem die Strafen höher und die Kriminalitätsrate niedriger ist. In dem Moment in dem ein Mensch jemanden tötet denkt er sowieso nicht an eine Strafe.

Was die beherbergung in Gefängnisen betrifft muss ich allerdings Snevsied zustimmen.
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Alt 23.10.2004, 21:33   #55 (permalink)
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Standard AW: Todesstrafe

hab ich das gegenteil behauptet? hab ich gesagt die gefängnisse wären zu schlecht für gefangene?

authoritäshass? wo hast du denn den schwachsinn her?

außerdem kannst du deutschland nicht mit den USA vergleichen, du könntest auch nicht einen fahrradfahrer mit einem ICE vergleichen....

deine sogenannte justiz ist einfach nur lächerlich, mehr kann man dazu nicht mehr sagen...
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Alt 23.10.2004, 21:49   #56 (permalink)
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Standard AW: Todesstrafe

Mit Authoritätshass meine ich denn Hass auf unseren Staat und alles was damit zu tun hat. Es beschwert sich ja allgemein jeder über alles aber wer macht sich den die Mühe an Deutschland etwas gutes zu finden?

Wieso soll ich nicht die USA mit Deutschland vergleichen können? Es sind zwei westliche Staaten mit einem ähnlichen System. Würde gerne wissen warum man da nicht vergleichen kann.

Sage doch bitte mal was an der Justiz lächerlich ist. Sei froh dass du nicht in einer Diktatur lebst dann würdest du alles für unsere heutige Justiz tun.

Du hast meine Frage übrigens nicht beantwortet. Wenn wir nur Menschen mit Ansichten wie du haben werden wir uns wohl kaum weiterentwickeln können.
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Alt 24.10.2004, 23:27   #57 (permalink)
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Standard AW: Todesstrafe

Also, wer sich schonmal mit der Justiz und dem ganzen Politsystem der Amis auseinandergesetzt hat weiß, dass das der letzte schwachsinn ist, da stehen so viele tolle sachen drin, aber dran halten tut sich keiner, Diktatur oder Amerika? Für mich kein Unterschied, ob ich so manipuliert werde, als dass ich nix mehr gegen den Staat sagen kann (wer es nicht weiß: Drohungen an dem Präsidenten kann zur Gefängnisstrafe führen, auch wenn sie nur scherzhaft gemeint sind, also wage es auch erst garnicht, den Präsidenten zu kritisieren) Wenn im Amiland jemand ein verbrechen begangen hat, oder auch nicht, ist das jedem scheißegal, wenn kein echter verbrecher gefunden wird, wird irgendjemand aus der bevölkerung angeklagt, um die Angehörigen des Opfers zu befriedigen, ihnen das Gefühl zu geben, den Täter gefunden zu haben.

Das sind einige wenige Gründe, warum ich deutschland nicht mit Amerika vergleichen würde, das sind zwar Theorethisch ähnliche Staaten, praktisch sieht das aber ganz anders aus!

Zum Thema Todesstrafe:

Ich verabscheue sie,

Die meisten Menschen, die Taten begehen haben entweder ein Motiv, oder eine Krankheit. Und wer mal logisch denkt und sich auch Testergebnisse verschiedener "Gefangenenhaltungen" anschaut sieht schnell ein:

Quälereien bringen garnichts..
Hier haben die Amis mal getestet (da haben sie uns einiges vorraus)

2 verschiedene Gefängnisse.

Gefängnis NR.1

Die Gefangenen werden gut behandelt, man unterhält sich mit ihnen, alle gefangenen werden in einer Gruppe zusammengerufen, man unterhält sich über das, was man getan hat, warum man es getan hat, wie man sich fühlt, man öffnet sich einfach. Die Gefangenen reden mit den angehörigen, versuchen ihnen beizubringen, dass sie es nicht gewollt haben, oder warum sie es halt getan haben, etc.pp

Gefängnis NR.2

Die Gefangenen sitzen in einem Hochsicherheitstrakt, sitzen ihre Strafe (und es IST Strafe) ab, das gefängnis ist dreckig, die Zellen sind klein,, das essen ist schlecht, die Wärter streng.
Das typische Amigefängnis halt, es gibt auch den Todestrakt, es wird halt angst gemacht.

Nunja, Ergebnis der Gefängnisse, ihr werdet es erraten (Die gefangenen wurden übrigens unter gleichen Situationen entlassen):

Gefängnis NR.1
Die Rückfallrate liegt bei weniger als 3%

Nr2.
über 90% der Sträflinge haben wieder getötet, geraubt, doer was auch immer...


Gründe:
Wenn ihr jemanden umgebracht habt, heißt das ja nicht, dass ihr direkt kaltblütige Killer seid, vielleicht war es notwehr? Rache? garnicht beabsichtigt?
Danach fühlt man sich generell scheiße, man weiß nicht, was man tun soll, man braucht schlichtweg Hilfe, das bekommt man in Nr.1, man kriegt das Gefühl, dass sich jemand um einen kümmert. In Nr.2 allerdings wird man alleingelassen, misshandelt und alles.

Geht man nach diesem Prinzip und wendet dann die Todestrafe an, nach Jahren, kommt auch noch die Frage auf: Was ist mit den Vollstreckern?
Wer bringt die um, die haben jetzt schließlich auch gemordet!
Vielleicht um rechenschaft zu bringen, aber wissen sie es auch? Haben sie ein Motiv, wollen sie sich rächen? Die haben mit der Tat ja wahrscheinlich nichtmal was zu tun gehabt, also auch nicht das recht, diese Person umzubringen!

Würde es nach mir gehen, wären die ganzen Vollstrecker längst to, die Sträflinge irgendwo frei rumlaufend, denn Todestrafe ist bei Gott NICHT Gerecht!!!

Und wer schonmal einen Ami-Hochsicherheitstrakt gesehen hat, also, da kann ich nur sagen: Lieber im WW2 in einem deutschen KZ, als heute in einem Amerikanischen Hochsicherheitsgefängnis, oder gar Todestrakt..


Meine meinung..

MfG---Rinne
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Rinne ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.05.2005, 07:36   #58 (permalink)
ZUI
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Standard AW: Todesstrafe

also dann sag ich ma so:
kindermörder sind meistens geistesgestörte die das ganze leben unter stress,druck,mobbing usw.
standen und aussehen wie schüchterne einfache leute.....dann kommen sie auf die idee ma ein kind zu entführen. tun es schliesslich auch, es wird als vermisst gemeldet ,er merkt das es nicht auffällt. dann ein zweites,drittes.... wenn er dann gefasst werden sollte bekommt er einen staranwalt(staatskosten) wohingegen die betroffene familie eventuell das haus,auto usw. verkauft
nur um ihn in hinter gittern zu bringen. denkt mal darüber nach
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Alt 01.06.2005, 19:28   #59 (permalink)
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Standard AW: Todesstrafe

also meiner meinung nach ist ein bescuh im gefängnis für sagen wir 20 Jahre viel schlimmer als der tot, (auch wenn einige meinen die gefängnisse seien zu lasch und da gäbs xbox und fernseher und all das
es gibt zwar fernseher in praktisch allen gefängnissen aber die stehen in den "Nahrungszunahmeräumen", und xbox ist absoluter schwachsinn.
auch wenn der meinung von vielen hier nach der gefängnisaufenthalt so lasch sei, denkt mal daran was ist wenn ihr draußen seid, kein haus, keine freunde, keinen beruf, kein auto, kein oder wenig geld, wenig aussichten auf einen neuen job, man is moralisch am ende, ich frage euch: Was macht ihr wenn ihr ohne geld, auto, haus, hab und gut, freunde und evtl. Familie aus dem gefängnis entlassen würdet?
Wahrscheinlich landen viele der entlassenen in der gosse, es sei denn der staat hilft diesen menschen und empfiehlt ihnen job-agenturen und empfiehlt die gefangenen den arbeitgebern oder sowas, das kommt wohl ganz auf die führung im knast an...
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Alt 29.06.2005, 00:35   #60 (permalink)
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Standard AW: Todesstrafe

Ich habe Lust hier was reinzuschreiben...

Vorweg verkünde ich meine Meinung: ich bin gegen die Todesstrafe, unter allen denkbaren Umständen.

Die Todesstrafe ist nur unter einem einzigen Gesichtspunkt effektiv: im Bereich der Spezialprävention. Oder auf deutsch: der tut sowas nie wieder.

Im Bereich der Generalprävention ist Todesstrafe völlig wirkungslos. Denn wäre es anders müßten in Ländern in denen die Todesstrafe verhängt wird die Zahl der Straftaten die mit dieser Strafe belegt werden geringer sein als in Ländern ohne Todesstrafe. Dem ist aber nicht so.

Weiter vorn schon angeführt, aber nochmals erwähnenswert: Kapitalverbrechen werden oftmals nicht langwierig geplant sondern aufgrund eines dynamischen Tatverlaufs mehr oder weniger ungeplant begangen. Das bedeutet nicht das es sich um Affekttaten handelt, aber es bedeutet das eine Strafandrohung den Täter nicht von der Tatbegehung abhält.
Kriminologen bestätigen uns immer wieder das das entscheidende und von einem Täter abgewogene Risiko immer das Entdeckungsrisiko ist und nicht die Höhe der angedrohten Strafe.
Aus der Sicht eines Straftäters: wer in Deutschland einen Mord -§211 StGB- begeht wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Nach frühestens 15 Jahren kann eine Strafausseztung zur Bewährung geprüft werden. 15 Jahre sind eine ziemlich lange Zeit. Ich bezweifle das jemand einen Mord begeht weil er rational abgewogen hat das es ihn "nur" 15 Jahre kostet.
Die Aufklärungsquote bei Tötungsdelikten liegt bei über 90 Prozent, das bedeutet die Chance nicht bestraft zu werden ist äußerst gering, zumal die meisten Tötungsdelikte von Personen begangen werden die in einer nachvollziehbaren Beziehung zum Opfer stehen. Die meisten Tötungsdelikte sind Beziehungstaten.
Kriminalpolitisch ist die Todesstrafe daher sinnlos. Sie verhindert keine Taten und sie schützt keine Opfer.

Das wesentliche Argument gegen die Todesstrafe ist jedoch ethischer Natur. Eine Tat mit dem Tod zu vergelten befriedigt lediglich das Rachebedürfnis der Geschädigten. Rache ist aber in unserem Rechtswesen kein legitimer Strafzweck. Es ist das alttestamentarische "Auge um Auge, Zahn um Zahn". So ein archaisches Strafverständnis findet sich heute nur noch bei Fundamentalisten, christlichen und moslemischen. Mit dem gleichen Argument könnten wir wieder die Verstümmelungsstrafen einführen als Sanktion für Körperverletzungsdelikte.

(In dem Zusammenhang empfehle ich ein Buch, geschrieben um 1900: Richard Wrede, Die Körperstrafen)

Die von uns als barbarisch empfundene islamische Scharia geht genau diesen Weg: Für Untaten des Täters büßt dieser mit seinem Körper. Juristisch- methodisch gehört die Todesstrafe zwar nicht zu den Körperstrafen, sie ist aber in gewissem Sinne ihre schärfste Form, da dabei die körperliche Existenz ausgelöscht wird.

Weiterhin frage ich mich wie schwach ein Staatswesen sein muß wenn es sich nicht in der Lage fühlt die Sicherheit im Land ohne das Töten der Untertanen zu gewährleisten. Länder ohne Todesstrafe sind erwiesenermaßen nicht unsicher als solche mit Todesstrafe.

Der wesentliche Ansatz ist aber die Argumentation des "du sollst nicht töten". Mittlerweile gehen wir in unseren westlichen Gesellschaftsordnungen davon aus das die Würde des Menschen das höchste Rechtsgut ist. Der Artikel 1 GG heißt: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt". Das BVerfG hat in seiner Objektformel entschieden, das der Wesensgehalt dieses Grundrechts bedeutet das niemand "zum Objekt staatlichen Handelns" werden darf. Zwar ist in Art. 103 GG die Todesstrafe explizit abgeschafft und sie könnte durch Abschaffung dieses Artikels vermeintlich wieder eingeführt werden. Verfassungsjuristen sind sich aber weitgehend einig das eine Wiedereinführung der Todesstrafe definitiv am art. 1 GG scheitern würde.
Und der art. 1 und der Art. 20 GG sind nur durch eine Revolution abschaffbar, der verfassungändernde Gesetzgeber ist dazu nicht berechtigt. Das ergibt sich ganz eindeutig aus der Regelung des Art. 79 Abs. 3, der sog. Ewigkeitsklausel.

Das bedeutet das in unserer Rechtsordnung der Wert menschlichen Lebens weit über die Gewährleistung der körperlichen Unversehrtheit hinausgeht.

Die Argumente gegen die Todesstrafe sind auch gar nicht strafprozessualer Art. Oft wird eingewendet das ein vollstrecktes Todesurteil nicht rückgängig zu machen sei. Das stimmt zweifelsohne, aber eine lebenslange Freiheitsstrafe nach Vollstreckung von 15 Jahren Freiheitsentzug ist auch irreversibel. Gleichzeitig eröffnet diese Argumentation -meist ungewollt- den Einwand, das man wohl für die Todesstrafe wäre wenn man die Schuld des Täters mit mehr als der Überzeugung des erkennenden Gerichts belegen könnte. Das ist jedoch faktisch unmöglich.

Aufgabe des Staates als Inhaber der Staatsgewalt ist es nicht, zu vergelten sondern rechtsfrieden zu schaffen. Das ist der wesentliche Fortschritt der mit der Einführung des demokratischen Rechtsstaates erreicht wurde. Kleiner Exkurs: in altgermanischer Zeit gab es überhaupt kein staatlich geführtes Strafrecht, sondern die Ahndung von Straftaten unterlag einem weitgehenden System von zivilrechtlichem Schadenersatz. Da war für einen getöteten ernährer einer Familie ein "Wehrgeld" in einer Höhe zu zahlen, das das Überleben der Hinterbliebenen sicherte. das bedeutete nicht selten den wirtschaftlichen und damit auch physischen Ruin des Täters. Er war seiner Lebensgrundlage beraubt, indem er beispielsweise sein gesamtes Vieh herausgeben mußte.

Dieses frühe "Fehderecht" wurde dann ersetzt durch die Strafgewalt eines legitimierten Staatswesens, welches sich als objektiver Mittler zwischen Täter und Opfer stellte und einen geregelten Ausgleich zu erreichen suchte. Dieser Ausgleich bestand zwar bis Anfang des 20. Jahrhunderts meist in der Hinrichtung des Täters, aber der wesentliche Schritt war, den ausgleich nicht mehr Täter und Opfer allein zu überlassen.

Die exzessive Anwendung von Leibes- und Lebensstrafen bis dato erkärt sich aus der Vorstellung, das straftaten zumeist auch als Verfehlung gegen die göttliche Ordnung angesehen wurden und derlei Sünder von Gottes Erdboden getilgt werden müßten. Daher wurden in der "Carolina" Kaiser Karls auch Diebe mit dem Tode bestraft, weil Diebstahl ein Verstoß gegen Gottes Gebote war. Strafgrund war daher nicht die Sozialschädlichkeit des Verhalten, so wie wir es heute definieren sondern eine Versündigung gegen eine höhere Ordnung.

Wer will denn jetzt noch behaupten das diese Sichtweise auf unser heutiges Selbstverständnis zutrifft?

Ich will damit behaupten das die Todesstrafe niemals krimalpolitische Notwendigkeit war sondern über Jahrtausende ein Ergebnis religiöser Überzeugung. Diese Art von Überzeugung ist heute jedoch einer weit liberaleren Einstellung gewichen, die nicht mehr göttliche, sondern aus eigener ethischer Überzeugung erwachsene Werte zur Grundlage des Strafrechts macht.

Unser gegenwärtiges Strafrecht stammt aus dem Jahre 1871, damals noch Reichsstrafgesetzbuch. Darin kam noch ganz eindeutig die überholte Ünerzeugung zum ausdruck, das gewisse Menschen weniger oder mehr strafrechtlichen Schutz verdienten. Erst vor wenigen Jahren (1998 oder so) wurde der minderschwere Fall des Toschlags abgeschafft, bei dem eine Mutter. die ihr uneheliches Kind während oder kurz nach der Geburt tötet, wesentlich milder bestraft wurde als der Regelfall des Totschlags. Diese Vorschrift war Ausdruck der Überzeugung das ein nichteheliches Kind Schande für die Mutter bedeutet und es daher geringeren strafrechtlichen Schutz verdient. Erstaunlicherweise ist dagegen niemand vor das BVerfG gezogen, denn er hätte im Lichte des Art. 3 GG mit Sicherheit dort im Wege einer abstrakten oder konkreten Normenkontrolle Recht bekommen. Diese Vorschrift war schlicht verfassungswidrig.
Gleiches kommt zum Ausdruck in den vielbeachteten Entscheidungen des BVerfG zum Schwangerschaftsabbruch, in denen der Staat ausdrücklich zum Schutz des ungeborenen Lebens verpflichtet wurde und das Recht des Kindes auf Leben nicht in das Ermessen der Mutter stellt.

Ebenso kann man das am § 175 festmachen, der homosexuelle Handlungen unter Männern unter Strafe stellte. Heute können gleichgeschlechtliche Lebenspartner staatlich sanktioniert eine rechtsverbindliche Partnerschaft eingehen. Noch bis Ende der Sechziger wären sie dafür mit Freiheitsentzug bestraft worden.
Diese Vorschrift war auch ein Ausdruck fundamental- religiöser Überzeugung, nicht aber einer befürchteten Gefährdung der Sicherheit der Staatsbürger.

Wir haben heute sehr wohl die rechtlichen Möglichkeiten um gefährliche straftäter bis an ihr Lebensende hinter Gittern zu halten. Es ist keineswegs so das ein Täter nach 15 Jahren zu entlassen ist wenn er zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wurde.
Diese Überprüfungspflicht durch die Strafvollstreckungskammern beruht auf einem Urteil des BVerfg, das festgestellt hat das die ungeprüfte Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe gegen Art. 1 GG verstößt. Es muß zumindest geprüft werden ob der Täter entlassen werden kann. Eine Entlassungspflicht besteht jedoch nicht.
Es gibt eigens dafür eingerichtete Justizvollzugsanstalten, die Täter aufnehmen, die ihre lebenslange Strafe auch tatsächlich absitzen. Zum Teil hat das dann den Charakter eines vergitterten Pflegeheims.
Wenn heute Täter früh entlassen werden dann ist das kein Fehler des Rechts sondern der Rechtsanwendung und Rechtsprechung. Gerade haben wir die Diskussion um die nachträgliche Sicherungsverwahrung. Dieses Element des Strafrechts gibt uns die Möglichkeit, gefährliche Täter tatsächlich so lange wegzusperren wie es zur Sicherung erforderlich ist. Sicherungsverwahrung ist keine Strafe! Systematisch gehört sie eher ins Polizeirecht denn ins Strafrecht, aber da aus Anlaß einer Straftat verhängt ist sie dort untergebracht.

Da kommen wir schnell zur Diskussion über die Strafhöhe, ein Teil der Diskussion um die Todesstrafe: Wie lange muß ein Täter im Gefängnis sitzen um sich zu bessern? Meint denn jemand ernsthaft, das ein Täter, der nach 15 Jahren das Unrecht seiner Tat noch nicht eingesehen hat dies dann nach 20 Jahren tut?

Mit den Strafrechtsreformen in den späten sechziger und siebziger JJahren hat man die kurze Freiheitsstrafe zugunsten der tagessatzbasierten Geldstrafe weitgehend abgeschafft.
Mittlerweile bin ich der Auffassung das bei bestimmten Delikten eine kurze vollstreckte Freiheitsstrafe kriminalpolitisch viel sinnvoller ist als die Geldstrafe oder auch Ersatzfreiheitsstrafe.

Kleines Beispiel aus der Praxis: (aber nur der Berichterstattung entnommen) Ein junger Mann fährt mit über 2 Promille Alkohol im Blut drei Personen in seinem PKW tot weil er mit über 100 km/h durch die Stadt rast. Die Jugendkammer verurteilt ihn zu einer Jugendstrafe ausgesetzt zur Bewährung. der BGH hebt das Urteil auf Antrag der Staatsanwaltschaft mit der Begründung auf, das Tatgericht hätte nicht ausreichend geprüft ob nicht auch eine Freiheitsberaubung mit Todesfolge vorliege. Hintergrund war das einige Zeugen ausgesagt haben das der Täter die Insassen durch Verriegeln der Autotüren am Aussteigen gehindert habe.
Bei solch einem Täter habe ich kein Verständnis für eine Strafaussetzung zur Bewährung! Denn damit wird der Täter von der Verpflichtung entbunden Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen. Wer auf diese Weise drei Menschen in den Tod befördert muß vom Rechtssystem eindringlich dazu angehalten werden sich mit seiner Tat auseinanderzusetzen.

Übrigens, hätten wir ein antiquiertes Tat- und kein Täterstrafrecht nach dem Schuldprinzip, dann würde auch dieser Täter der Todesstrafe anheimfallen.

Ohne das jetzt noch weiter ausdehnen zu wollen: Die Frage nach der Todesstrafe endet nicht damit das man den Täter verachtet. Man muß die Frage schon einbetten in eine Diskussion über Grundlagen und Werte eines Strafrechtssystems. Und man sollte sich fragen warum man für oder gegen die Todesstrafe ist.
Bloße Empörung über die Tat ist ein schlechter Ratgeber.
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Das ständige Nachgeben der Klugen begründet die Diktatur der Dummen.
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