27.01.2010, 09:49 | #101 (permalink) |
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Das Problem ist nur dass DU das Risiko trägst wenn du anfängst zu klagen.
Für mein dafürhalten müsste es eigentlich reichen per Einschreiben mit Rückschein zu versichern dass man derartiges nicht gemacht hat und dass sie ihre Beweise offenlegen sollen. Wie auch bei manchen Mahnverfahren mahnen sie einfach weiter, mit jedem Brief steigen die Kosten. Ich behaupte die Mehrzahl verliert aus Angst die Nerven und zahlt. Auf jden Fall musst du einen Teil deiner Lebenszeit und Nerven opfern und bei den RA-Kosten in Vorleistung gehen.
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27.01.2010, 10:05 | #102 (permalink) |
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Perfekt erkannt! Die Sache mit der Störerhaftung ... genau hierzu gibt es noch keine klare Rechtssprechung. Jedes Gericht entscheidet da nach Gutdünken im Einzelfall anders. Alle warten auf ein wegweisendes Urteil vom Bundesverfassungsgericht, wo stichhaltig mal festgehalten wird was der Anschlussinhaber per Gesetz machen muss um den Anschluss dicht zu machen und wie die Haftung als Störer bei einem Verstoß zu werten ist. Das klassische Beispiel schlechthin: OLG Frankfurt vom 8.1.2008 Urteil: Eltern haften nicht immer für Tauschbörsennutzung ihrer Kinder LG München vom 25.6.2008 Urteil: Eltern haften für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder Normalerweise sollte man nun - so sehe ich das Laie jedenfalls - meinen, das Urteil vom OLG Frankfurt wäre gewichtiger und würde einen klareren Weg anführen. Die Gründe für abweichende Urteile liegen häufig im Detail der Verhandlung, schließlich ist kein (W)LAN und keine Familie wie die andere. Trotz allem wäre eine klare Richtung vom obersten Gericht wünschenswert: - Muss ein Anschlussinhaber wirklich einen Fachmann engagieren und sich verbindlich den Anschluss wasserdicht absichern lassen? - Welche Verschlüsselung reicht aus, damit ein Anschluss juristisch als gesichert gilt? Bislang reicht WEP Verschlüsselung bei WLAN aus, obwohl jeder Techniker weiß, dass das Bullshit ist. - Reicht eine Belehrung aller Internetnutzer im Haushalt aus oder muss eine 24/7 Kontrolle mit Keylogger, Proxy etc. her? - Reicht die Installation eines Schutz/Sperr-Programmes aus oder müssen richtig tiefgreifende Änderungen veranlasst werden (notfalls durch Experten)? Die Störerhaftung ist nach wie noch heiß diskutiert. Da gibt es noch kein Pro oder Contra für die Konfliktparteien. Das hat jedoch auch zur Folge, dass die Störerhaftung zur Zeit die primäre Angriffstaktik der Abmahner. "Wenn du es nicht warst, dann halt ein anderer. Ist uns Wurscht, du haftest uneinschränkt dafür!". Schon aus diesem Grund sollte man dem Abmahner niemals mitteilen, wieviele Leute sich im Haushalt aufhalten und wie das Netzwerk daheim aussieht. Das trägt nicht zur Aufklärung bei, sondern erhöht die Klagewahrscheinlichkeit der Gegenpartei. Diese Erkenntnis basiert auf Erfahrungsberichten von Betroffenen. Wenn jemand jedoch der Meinung sein sollte, er müsse einen ungesicherten Anschluss betreiben und kümmert sich nicht darum, was die Familie so im Internet treibt, dann sehe ich aber auch nicht ein warum derjenige nicht haften sollte. Da schwenkt Fahrlässigkeit schon arg in Vorsatz um.
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27.01.2010, 13:17 | #104 (permalink) |
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@Inno:
Ich glaube beton meinte die negative Feststellungsklage. Die kann man natürlich - auf eigene Kosten - anstreben, wenn man 100 % Beweise vorweisen kann um den Richter von der Unschuld zu überzeugen. Das dürfte jedoch sehr selten der Fall sein und die Kosten sind nicht gerade wenig.
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27.01.2010, 17:37 | #105 (permalink) |
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Beide falsch:
Die Abmahnenden klagen eher selten, versuchen eher mit einschüchternden Bescheiden eine Drohkulisse aufzubauen die hart an der Grenze zur Nötigung ist. Wenn man seine Ruhe haben will oder Angst hat durch verpassen eines Bescheides und/oder spätem/falschen Reagierens einen Titel zu eigenen Lasten untergejubelt zu bekommen kann natürlich die negative Feststellungsklage anstrengen. Im ersteren Fall hat man selber Zeitaufwand, Nerven, Stress und eventuell RA-Kosten. Im zweiten Fall wie erster nur garantiert RA + Gerichtskosten. Selbst hinsetzen und nicht reagieren bedeutet in jedem Fall das jeglicher angelasteter Schwachsinn rechtskräftig wird + fremde RA - Kosten. Meiner Meinung nach fehlt eine Hürde: nach der ersten ablehnend oder nicht beantworteten Mahnung sollte der Abmahner sämtliche Beweise + Anklage bei Gericht hinterlegen müssen + einer Sicherheitszahlung in Höhe von 20% der geforderten Zahlung. Stellt sich im Nachhinein heraus dass alles nur Humbug war gehen die 20% an den fälschlich Beklagten. Stellt sich im Nachhinein heraus dass alles stimmt hat das Gericht schon mal die eigenen Kosten drin. Diese Praxis würde dazu führen dass die Beweiserhebung sorgfältiger durchgeführt werden würde und nur noch signifikante Urheberrechtsverletzungen verfolgt werden würden. Weiterhin hätten die Gerichte mehr Zeit Anträge sorgfältiger zu prüfen und nicht einfach 100 Schuldtitel nach Klägerdarstellung einfach auszustellen weil gleich Wochenende ist.
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27.01.2010, 19:35 | #106 (permalink) |
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Das kann bei einer Einstweiligen Verfügung sogar richtig teuer werden und das geht manchmal recht zügig 2007 kam ne regelrechte Welle, nachdem massenhaft keine Unterlassenserklärung abgegeben wurde. Da wurde dann mal eben im Schnellverfahren ohne Anhörung des Angeklagten geurteilt. Böse Sache, das. Deinem Beitrag ist ansonsten nichts hinzuzufügen. Es müssen rechtliche Barrieren gegen Missbrauch der Urheberrechtsverfolgung geschaffen werden. So würden sich jedenfalls die weißen von den schwarzen Schafen trennen und zumindest die Ermittlung falscher Beschuldigter reduziert werden. Ganz ausschließen kann man das prinzipbedingt nicht. Was kann jetzt der anonyme Leser machen, wenn er sich engagieren will? Tja ... falls wahlberechtigt, auf jeden Fall spätestens bei der nächsten Bundestagswahl aktiv werden. Die Anzahl der Nichtwähler muss reduziert werden. Ansonsten kann man immer aufklären über Gefahren im Web und dazu zählen auch solche Abzockfallen. Wenn man irgendwo bei nem Kumpel oder Familienmitglied sieht, dass urheberrechtlich geschützte Werke getauscht werden, dann weist sie freundlich drauf hin (nicht mit dieser Raubkopierer-Knast-Kelle) und zeigt ihnen kostenfreie Alternativen falls möglich. Nehmt den Abmahnern die "Rohstoffe" aka IP-Adressen in P2P Netzen aka "Anbieter urheberrechtlich geschützter Dateien". Insbesondere im letzten Satz wollte ich nicht pauschal Filesharer schreiben, denn am Filesharing ist per se nichts falsches oder schlimmes zu sehen. Im Gegenteil, müssten doch gerade Armaholiker es zu schätzen wissen wenn riesige Mods (jenseits der 1 GB Grenze) über P2P verteilt werden können um Server zu entlasten und Dateien ggf. schneller zu erhalten.
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28.01.2010, 12:50 | #107 (permalink) |
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Filesharing in Großbritannien - Piraterie-Warnbrief an Opa - Computer - sueddeutsche.de
Digiprotect piesackt die Briten
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28.01.2010, 12:58 | #108 (permalink) |
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Interessant ... ja in Großbritannien geht es auch heiß her bei der Thematik. Atari durfte sich als abmahnender Rechteinhaber reihenweise bei Abgemahnten entschuldigen.
Atari beendet Abmahnzusammenarbeit mit Davenport Lyons Offenbar ist es doch nicht so einfach, beweissicher Urheberrechtsverletzungen zu dokumentieren und die Fehlerquote dürfte höher sein als angenommen. Die Richter sollte das nur mal so langsam interessieren ...
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28.01.2010, 13:09 | #109 (permalink) |
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Den einen Aspekt habe ich noch gar nicht beachtet.
Wenn ich einen Abmahnbrief bekomme in dem mir die Verbreitung von "Gabi machts mit Pferden" oder "Heisse Helga nascht Gerolds Analschokotrüffel" vorgeworfen wird, würde ich dann doch lieber zahlen obwohl es nicht stimmt nur um zu vermeiden dass man in schlechtes Licht gerät? Wie heisst es so schön?: "Es bleibt immer etwas von dem Dreck kleben mit dem man beworfen wird."
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Geändert von INNOCENT&CLUELESS (28.01.2010 um 15:25 Uhr). |
28.01.2010, 13:16 | #110 (permalink) | |||
His Awesomeness!
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Das erinnert mich spontan an die Check-Aktion für den "Arschkitzler-Schwuchtelfanclub-Dildoversand" aus "Lock, Stock & Two Smoking Barrels"
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