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Alt 26.11.2009, 21:09   #21 (permalink)
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Da steht nirgends was von BIS.
Abgemahnt werden Leute, die eDoneky, Bittorrent etc. pp. zum illegalen Downloaden von ArmA II genutzt haben!
"Problem" bei dieser Art ist nämlich, das man gleichzeitig das Spiel auch zum Upload bereithält, also selber eine viel stärkere Art der Urheberrechtsverletzung als der einfache Download begeht.
Das wird abgemahnt, und das wird teuer.

Versteht mich nicht falsch, ich finde die haben ihr gutes Recht sowas abzumahnen. Nur weil die Leute zu geizig zum Kaufen sind haben sie nicht das Recht - egal wie schlecht etwas ist - es einfach so runterzuladen.
Diese Mentalität haben ja leider viele, mit dem tollen Argument: "Ja, wenn es nicht Kopierschutz x hätte, würde ich es kaufen" bzw. "Ja, wenn es nur 20 statt 50 EUR kosten würde, würde ich es kaufen".
Kein Kauf != Recht auf Download.

Aber die Kosten sind einfach überzogen, 200 EUR würde ich für eher angemessen finden.
Daher ist dieses Abmahnwesen bzw. diese Abmahnindustrie ätzend.
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Alt 26.11.2009, 21:21   #22 (permalink)
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jetzt wird ein paar schuh draus. seh ich aber ähnlich. worum sollte mophicon nicht das recht haben gegen illegale raubkopierer vorzugehen? deswegen das handtuch zu werfen als supporter?

thema hat sich für ich erledigt. weitermachen mit der abmahnung, zumindest was BIS produkte angeht
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Alt 26.11.2009, 21:22   #23 (permalink)
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Abmahnung ist für mich eine vorgerichtliche Privatjustiz samt Sanktionierung.
Der Abgemahnte wird in der Regel eingeschüchtert und subtil genötigt mit dem Ziel ihn so einzuschüchtern dass er erst gar nicht versucht den Rechtsweg zu beschreiten.

Der Staat hat zugelassen bzw sogar gefordert das es eine Justiz außerhalb der Justiz gibt.

Dies gibt es defakto auch bei Einigungsstellen oder Schiedsstellen dies ist aber gewollt um die Gerichte zu entlasten und nebenbei den Menschen in einem geeigneten Umfeld die Gelegenheit zu geben ihr verschüttetes Kommunikations- und Konfliktbewältigungspotential wiederzuentdecken. Dort versucht man auf Augenhöhe und unter fairen Regeln einen Ausgleich zu erzielen.

Abmahnungen wie von Hr. Stadler beispielhaft aufgezeigt haben eindeutig zum Ziel tatsächliche Gesetzesverstöße unverhältnismäßig zu sanktionieren und dabei anteilig Gewinn zu erzielen.

Daß die letzten beiden Bundesregierungen maßgeschneiderte Gesetze für Verwertungsgesellschaften und deren Umfeld erlassen hat ist der Grund warum wir bald alle Piratenpartei wählen weil uns gar nichts Walter Ulbricht bleibt

Nochmal: Raubkopierer sollten sanktioniert werden, aber dies ist eine hoheitliche Aufgabe und gehört nicht in die Hände von gewinnorientierten Gesellschaften.

Wir durften ja alle bei der Bahn beobachten was passiert wenn die hoheitlichen Interessen - eine leistungsfähige Bahninfrastruktur + ordentlicher Beförderungsservice - nach reinem "Shareholder Value First" organisiert werden.
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Geändert von INNOCENT&CLUELESS (26.11.2009 um 21:31 Uhr).
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Alt 26.11.2009, 21:32   #24 (permalink)
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@Lümmel:
Du hast nix verstanden, das sehe ich jetzt. Bekomm du erstmal Post vom Anwalt, dann reden wir weiter.

@Terp:
Wir reden nochmal, wenn dein Sohnemann oder Töchterchen oder der Nachbar heimlich Unfug getrieben hat und du dafür gerade stehen sollst. Ich stimme dir jedoch zu, dass man bei Spielepreisen um die 20 bis 30 € (gutes Spiel vorausgesetzt) schon mal Geld investieren könnte, vor allem wenn es eine Demo zum Spiel gibt. Wir Armaholiker müssten es jedoch am besten wissen ... 50 bis 60 € für ein sauverbuggtes Spiel am Releasetag?

700 € sind ja noch preiswert, obwohl es auch nicht mehr in der Discount Klasse ist. Abmahnungen der Kanzlei Rasch gehen schon mal gerne bis 3000 oder 5000 € hoch.

Vorschlag: Wenn eine News geschaltet werden sollte, dann am besten auf diesen Link: Anwalt24.de mit Verweis auf Abmahnwahn-Dreipage Das wirkt einfach besser als ein Verweis auf einen einsamen Spinner wie mich

PS:
Krieg der Anwälte .... jetzt hat auch Filesharer-Verteidiger-Kanzlei Wilde & Beuger (bekannt u.A. aus der Stern TV Sendung von September 2007) eine Einstweilige Verfügung erhalten.
Zitat:

Darin wird dieser Kanzlei und Rechtsanwalt Christian Solmecke persönlich u.a. verboten, bestimmte Äußerungen in Zusammenhag mit den massenhaften Filesharing-Abmahnungen zu treffen.

Das hat sich binnen 4 Jahren zu einem bitterbösen Krieg entwickelt mit den Tauschbörsen als Schlachtfelder.
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Alt 26.11.2009, 21:44   #25 (permalink)
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Zitat:

Fazit: Immer dann, wenn Anwalt und Mandant im Innenverhältnis andere Gebühren vereinbaren als sie im Außenverhältnis behaupten, droht beiden eine Bestrafung wegen Betruges.

Dann sind ja Stadlers Chancen auch net so schlecht.
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Alt 26.11.2009, 22:10   #26 (permalink)
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Zitat von Legislator Beitrag anzeigen

@Terp:
Wir reden nochmal, wenn dein Sohnemann oder Töchterchen oder der Nachbar heimlich Unfug getrieben hat und du dafür gerade stehen sollst. Ich stimme dir jedoch zu, dass man bei Spielepreisen um die 20 bis 30 € (gutes Spiel vorausgesetzt) schon mal Geld investieren könnte, vor allem wenn es eine Demo zum Spiel gibt. Wir Armaholiker müssten es jedoch am besten wissen ... 50 bis 60 € für ein sauverbuggtes Spiel am Releasetag?

Ich habe nirgendwo geschrieben, dass ich die Störerhaftung als rechtmäßig erachte.
Auch das mir die bisherige Abmahnpraxis missfällt, habe ich deutlich geschrieben, ebenso wie mir andere Dinge (Vorratsdatenspeicherung, Onlinedurchsuchung) missfallen.
Trotzdem bin ich der Meinung, dass man sein Hab und Gut rechtlich verteidigen kann und auch sollte, wenn auch mit anderen Mitteln oder in abgeschwächter Form.
Und auch von einem Sohnemann oder Töchterfrauchen kann ich erwarten, dass die nix runterladen, das sollte man als verantworgungsbewusster Elternteil seinen Kindern verdeutlichen.
Und wenn sie es doch tun, muss man auch dafür gerade stehen. Natürlich kann man das auch über's Taschengeld regeln; aber das ändert nichts an der Tatsache, dass etwas illegal runter- bzw. hochgeladen wurde und das eine Straftat ist. Was steht immer auf den Schildern... "Eltern haften für ihre Kinder.".
Ich weiß ja nicht, wie das bei dir mit den Nachbarn ist, aber bei mir hat kein Nachbar Zugang zu meinem Netzwerk, ergo kann er auch keinen Unfug über meinen Internet-Zugang treiben.
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Geändert von TeRp (26.11.2009 um 22:16 Uhr).
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Alt 26.11.2009, 22:27   #27 (permalink)
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Ich seh das genauso wie TeRp. Warum soll der Publisher nicht gegen Raubkopierer vorgehen? Die Zeiten in denen man noch sagen konnte "Ach das ist illegal? Hab ich ja gar nicht gewusst..." sind vorbei. Wer BitTorrent oder den Esel betreibt weiss das er unrechtmäßig handelt und hat dann halt auch mit der Strafe zu leben.

Was allerdings unterbunden werden sollte sind die illegalen Geschäfte zwischen Kanzlei und Rechteinhaber, wie es auch im "Krieg der Anwälte" Link im Post von Legislator zu lesen ist.
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Alt 27.11.2009, 05:22   #28 (permalink)
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Recht habt ihr schon, doch erklärt mir dann mal bitte warum nicht gleich geklagt wird? Erklärt mir mal auch, wie 20 Briefe mit dem Inhalt "Letzte Chance zum Zahlen, sonst geht's vor's Gericht" eintrudeln können. Es gab schon Fälle, da kam die Abmahnung, zwei Zahlungserinnerungen, Klageandrohung, Post vom Inkasso Unternehmen, wieder zwei Zahlungserinnerungen, Post vom Inkasso Anwalt, wieder zwei Zahlungserinnerungen, dann kam irgendwann ein gerichtlicher Mahnbescheid, dem wurde widersprochen, dann kam ein Antwortschreiben vom Anwalt warum man denn Widerspruch eingelegt habe, weiter gings mit weiteren Zahlungserinnerungen bis irgendwann die Frist zur Erhebung der Klage abgelaufen war. Setzt sich so ein Anwalt für seinen Mandanten ein, der von bösen Raubkopierern terrorisiert wird? Wie kann es ferner sein, dass Rechtsverletzungen von 2006 teilweise erst heute verfolgt werden? Liegt das auch im Sinne der Rechteinhaber? Liegt das im Sinne einer Abmahnung, die ein zeitnahes Mittel zur Unterbindung Rechtsverstößen sein sollte? Warum gab es von Januar 2007 - Oktober 2009 keine Abmahnungen für Arcor/Vodafone Kunden? Sind die alle tugendhaft oder liegt es nur daran, dass es keine Speicherpflicht für die Provider gibt? Für mich sind es nur rhethorische Fragen, eine Antwort brauche ich daher nicht wirklich.

Was die Störerhaftung angeht, so sehne ich mich nach einem richtungsweisenden Urteil vom BGH. Egal wie es ausgeht, es muss eine klare Linie her. Derzeit macht "jeder was er will", siehe die grundsatzunterschiedlichen Urteile von Hamburg und Frankenthal.

Mir missfällt es auch, dass ganze Lobbyverbände immer mehr Rechte haben wollen um ihr Recht auf geistiges Eigentum besser durchsetzen zu können. Warum all das ganze? Wer eine Forderung hat und diese belegen kann, muss klagen. Das gilt für Otto Meyer genauso wie für die Musikindustrie o.Ä. Oder ist womöglich die Beweislage so dünn, dass eine Klage manchmal aussichtslos erscheint? Wieso eigentlich? Raubkopierer sind doch Verbrecher und Verbrecher gehören eingesperrt. Auch hier wieder rein rhethorische Fragen.

Zurück zum Thema ... wie würde wohl Morphicon auf das Thema hier reagieren? Wären Sie erfreut, dass jemand die unerfahrenen neuen ArmA II Schnupper Tauschbörsen User warnt so dass die illegalen Downloadzahlen etwas sinken? Oder wäre es eine Bedrohung für einen zusätzlichen Einkommensboni? Ich weiß es nicht, aber ich finde, dass jeder, der mit dem Gedanken spielt sich ArmA II aus ner Tauschbörse zu grabbschen und diesen Thread hier entdeckt, ein potenzieller dazu gewonnener Kunde wäre, der sich das Spiel nun eher im Laden für 20 € kaufen würde. Im schlimmsten Fall würde es sich derjenige aus einer anderen Quelle besorgen

Was mich zum Sinn der Massenabmahnungen zurückführt ... ist irgendjemand der Überzeugung, dass damit irgendwann illegale Kopien unterbunden werden? Ich vertrete die Ansicht, dass das ein Prozess ist, der nicht mehr gestoppt werden kann. Die Leute weichen in andere Gefilde aus, Dark Webs bilden sich, geschlossene Kreise und selbst wenn man das Internet abschalten würde, würden die Leute ihre Terrabytes auf Festplatten untereinander tauschen. Wer Leute zum Kauf animieren möchte, muss auch etwas dafür tun. Kundschaft oder potenzielle Kundschaft wie Verbrecher zu behandeln ist jedenfalls nicht die allmächtige Lösung.
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Alt 27.11.2009, 08:58   #29 (permalink)
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Zitat von Legislator Beitrag anzeigen

Was mich zum Sinn der Massenabmahnungen zurückführt ... ist irgendjemand der Überzeugung, dass damit irgendwann illegale Kopien unterbunden werden? Ich vertrete die Ansicht, dass das ein Prozess ist, der nicht mehr gestoppt werden kann. Die Leute weichen in andere Gefilde aus, Dark Webs bilden sich, geschlossene Kreise und selbst wenn man das Internet abschalten würde, würden die Leute ihre Terrabytes auf Festplatten untereinander tauschen. Wer Leute zum Kauf animieren möchte, muss auch etwas dafür tun. Kundschaft oder potenzielle Kundschaft wie Verbrecher zu behandeln ist jedenfalls nicht die allmächtige Lösung.

Schön auf den Punkt gebracht, "früher" (z.Z. von BBS vor dem Internet) gab es deutlich mehr Leute die kommerziell Geld mit den "Stoff" gemacht haben als heute.

Diverse Softwarefirmen (wie z.B. Microsoft) haben dadurch Standards gesetzt und sind überhaupt durch die erhöhte Verbreitung erst groß geworden.

Viele Firmen wollen für ihr Produkt eine gewisse preisliche Exklusivität sichern (z.B. Photoshop, 3DStudio MAX), bieten aber im gleichen Zuge stark verbilligte Studentenversionen an.
Ich bin mir sicher das ein vollwertiges Photoshop ohne spezielle Supportansprüche für einen nicht kommerziellen Gebrauch zum Preis von 50-100€ sich wie geschnitten Brot verkaufen dürfte.

Ich hab glücklicherweise eine ältere Lizenz geschenkt bekommen und bin gar nicht böse darum das es nicht die allerneuste Version ist.
Wenn ich das aber nicht hätte würde ich für eine aktuelle Version 100€ springen lassen.
(Gimp ist zwar nicht schlecht, bietet aber nicht so umfassende Möglichkeiten, besonders bei den Sachen die ichvon PS nutze)

Diverse Studien haben bereits schon gezeigt das z.B. Preishalbierungen nahezu immer zu exponential steigenden Gewinnen führen.
Das Geld wird dann halt meistens über die Masse gemacht, siehe die üblichen Diskounter.



Von dieser angewandten Abmahnpraxis halte ich rein gar nichts, für mich ist das eine der echten Lücke in unserem "Rechtssystem", sozusagen eine Art von erlaubter Bestechung oder Wegelagerei !
__________________
Nur ein Beispiel das zeigt wie BI "support" definiert: https://feedback.bistudio.com/T75547
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Alt 27.11.2009, 09:16   #30 (permalink)
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Zitat:

Von dieser angewandten Abmahnpraxis halte ich rein gar nichts, für mich ist das eine der echten Lücke in unserem "Rechtssystem", sozusagen eine Art von erlaubter Bestechung oder Wegelagerei !

Es ist keine "Lücke" sondern ein Paket an Gesetzen, die den Justizministern der letzten beiden Bundesregierungen fast 1:1 in die Feder diktiert wurden.
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Alt 27.11.2009, 10:27   #31 (permalink)
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In den USA wurde letztes JAhr ein P2P User, der Modern Warfare im INternet verbreitet hat, zu 100.000$ Strafe verurteilt. Habs im Radio gehört, kann leider keine Quelle nennen.

Das Problem ist wie schon gesagt das anbieten, nicht das runterladen.
Der Publisher bzw. deren Anwälte multipliziert den Kaufpreis mit der Anzahl geladener Datein. Dann wirds teuer

Man muss auch dran denken das Raubkopieren Arbeitsplätze kostet.
Ich hab im Wohnzimmer für weit über 1000 Euro Spiele liegen. Wie wohl auch einige andere hier. Aber ich bereue den Kauf (der meisten) Spiele nicht.

Wäre ich in der Zeit, wo ich Arma oder BF oder sonstwas gezockt habe im CLub oder in ner Kneipe gewessen, hätte ich 10 mal soviel ausgegeben und wäre Alkoholiker.

Ehrliche und Harte Arbeit von den Spielherstellern muss ordentlich bezahlt werden. Und wer saugt und erwischt wird, soll dafür zahlen.
Weil wir, die ehrlichen Käufer, bezahlen den entstandenen Schaden durch Raubkopieren mit.
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beton0815 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2009, 10:41   #32 (permalink)
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Naja, wir sollten uns nicht an das US-Recht halten, das ist eh...merkwürdig.

Allein dass man an der einen Menschen verfassungsmäßig zu einem Menschen ohne/mit beschränkten Rechten machen kann macht mir Angst.

In Deutschland kann man soviel ich weiß jemandem nur NACH einem Verfahren die bürgerlichen Rechte ganz oder teilweise entziehen.

Da wundert es auch nicht das "Experten" irgendwelche Schadenssummen annehmen dürfen.

In dem angesprochenen Fall sind die 100.000 $ aber nicht gänzlich ungerechtfertigt weil ein P2P user in der Regel ja mit widerrechtlich erworbener Ware handelt um einen Vorteil daraus zu ziehen.

Blöd ist meist die Beweislastverteilung.

Weise mal nach dass dein PC/server gehackt und als Datenschleuder missbraucht wurde. Und dann gibt es RA welche selbst dann argumentieren dass du deine Sorgfaltspflicht nicht wahrgenommen hast (trotz Virenscanner und FW) weil es ja trotzdem passiert ist.
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Alt 27.11.2009, 10:51   #33 (permalink)
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Zitat von beton0815 Beitrag anzeigen

Das Problem ist wie schon gesagt das anbieten, nicht das runterladen.
Der Publisher bzw. deren Anwälte multipliziert den Kaufpreis mit der Anzahl geladener Datein. Dann wirds teuer

Seit dem 1.1.2008 ist auch der Download von urheberrechtlich geschützten Dateien strafbar, wenn diese aus "offensichtlich rechtswidrigen Quellen" stammen oder deren Bereitstellung auf rechtswidrigem Weg erfolgte. Doch auf Downloads kann man das Lizenzmodell nicht so gut anwenden. Der Streitwert würde wohl beim Kaufpreis liegen und nicht bei mehreren Tausend €. Es ist schon richtig, dass es bislang keine einzige Abmahnung wegen eines illegalen Downloads gab, lediglich wegen illegaler Uploads. Das ist ein Detail, was in den Medien immer wieder gerne falsch dargestellt wird.

Zitat:

Man muss auch dran denken das Raubkopieren Arbeitsplätze kostet.

Oder aber wie im Fall von Slysoft Arbeitsplätze schafft Aber ein Normalzustand ist das wirklich nicht, da hast du schon Recht. Jedoch nutze bitte nicht mehr dieses Unwort. Es ist kein Raub und illegales Filesharing ist kein Verbrechen, sondern ein Vergehen. Statt "Raubkopierer sind Verbrecher" müsste es "Rechtswidrige Kopierer sind Vergeher" heißen ... aber das klingt im Kino nun mal nicht cool genug.

Zitat:

Ich hab im Wohnzimmer für weit über 1000 Euro Spiele liegen.

Vor 12 Jahren hab ich auch noch 1000 DM im Jahr in Spiele investiert Aber damals gab es ja auch noch nicht die Bohemia Saga. Heute brauche ich nur noch ArmA II, alles andere ist Junkfood für mich (was ab und an allerdings auch recht lecker sein kann).

Zitat:

Aber ich bereue den Kauf (der meisten) Spiele nicht.

Ich hingegen schon ... jedoch eher bei meiner DVD Sammlung. Ich steige jetzt auf Bluray um und ärgere mir ein zweites Popoloch, dass ich über die Jahre hinweg soviel Geld in DVDs investiert habe. Allein die ganzen Boxen sind tausende von Euro gewesen. Für das Bluray Zeitalter beschränke ich mich auf Online Videotheken und schaue das Zeug bei Bedarf. Auf lange Sicht ist das für mich günstiger und die Schränke bleiben leerer.

Zitat:

Ehrliche und Harte Arbeit von den Spielherstellern muss ordentlich bezahlt werden.

Und nicht ganz so hart arbeitende Spielehersteller sollten wenigstens damit abgestraft werden, dass die Leute nicht am Releasetag wie blöde die Läden stürmen.

Zitat:

Und wer saugt und erwischt wird, soll dafür zahlen.
Weil wir, die ehrlichen Käufer, bezahlen den entstandenen Schaden durch Raubkopieren mit.

Stimme ich zu, allerdings würde ich gleichzeitig strengere Kontrollen und Gesetze für den Nachweis von Urheberrechtsverletzungen verlangen. Zur Zeit reicht eine simple Behauptung vor Gericht aus um dich um ein Vermögen ärmer zu machen. Die Frage nach der Schuld stellt sich in einem Zivilprozess nicht in erster Linie. Wenn man die Argumente der Gegnerpartei nicht entkräften kann, hat man verloren. Die haben unter Eid stehende "Zeugen" (Protokolleure, IT-Mitarbeiter, Gutachter), Gutachten, ihre Log-Dateien, Screenshots usw. Und wenn man unschuldig ist und da nichts entgegen setzen kann? Pech gehabt ... das ist der Punkt, den keiner glauben mag.

LG Hamburg: Kein Schadensersatz für zu Unrecht Abgemahnte

Das ist der pure Freibrief einfach mal Briefe ins Blaue raus zu schicken und keiner weiß wie oft sowas passiert. Bei einigen Millionen Abmahnungen im Jahr ist es durchaus möglich, dass Fehler passieren. Kein Mensch und keine Software arbeitet zu 100 % fehlerfrei.

Und die Rechtslage ist wahrhaftig nicht eindeutig: RA Gulden gewinnt Filesharing Prozess vor dem AG Frankfurt
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Alt 27.11.2009, 11:04   #34 (permalink)
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Hab das mit COD nicht gefunden. Aber das hier ist noch happiger. Geht zwar um Musik, aber im Prinzip ist es das gleiche


MP3-Raubkopiefall: 675.000 US-Dollar für 30 Songs als Strafmaß - Raubkopierer Joel Tenenbaum vor Bankrott - Unterstützung schwindet - Internet - News - magnus.de
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Alt 27.11.2009, 11:38   #35 (permalink)
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Ja der Fall Tenenbaum war schon richtig herb .. und so einfach vermeidbar gewesen. In Winamp gibt es dutzende von Musikstreams. Da kommt mehr Musik durch die Leitung als ein Mensch jemals hören kann im Leben. Zum Glück haben wir noch keine amerikanischen Verhältnisse. Zwar bin ich auch eher dafür, dass man eher klagen soll, aber dann müssen auch handfeste Beweise auf den Tisch und keine halbgaren Indizien.

Aber zu dem Thema Internetradio wird sich rechtlich in Zukunft sicherlich noch was ändern. Seit Jahren versucht die Musikindustrie Internetradios zu verbieten. Der Tag wird kommen, dann werden diese Sender nur noch verschlüsselt ausstrahlen und nur gegen Gebühr nutzbar werden. Das Mitschneiden der Streams wird dann auch illegal werden. Ist das wirklich eine Entwicklung, die wünschenswert ist? Wenn es sein muss, gehe ich zum Analog-Radio zurück und setz mich mit nem Mikro davor hin.

Mir kommen schon seit Ewigkeiten perverse Ideen wie die Zukunft des Internets aussehen könnte. Mit dem Umstieg auf IPv6 stünden weltweit genug IP Adressen zur Verfügung um jedem Menschen eine IP bei Vertragsabschluss zuordnen zu können. Da wäre diese Person jederzeit identifizierbar. Jeder loggt sich mit seinen eigenen Zugangsdaten beim Provider ein und darf dann los surfen. Dynamische IP Adressen gäbe es dann nicht mehr. Die Werbeindustrie dürfte es auch freuen - könnten doch noch bessere Informationen über User angelegt werden und anhand der IP Surfprofile Verhaltensmuster erstellt werden. IP-Adressen Verwechslungen bei der Ermittlung von Urheberrechtsverletzungen gäbe es dann nicht mehr. Aber: am Ende kann trotzdem niemand garantieren, ob derjenige hinter dem PC auch der ist, dem die Zugangsdaten gehören.
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Alt 27.11.2009, 11:40   #36 (permalink)
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@Legislator
hab ich das jetzt richtig verstanden, daß nicht BIS von Morphicon abgemahnt wurde, sondern diese Tauschbörsenbetreiber? Das ändert natürlich nix daran, daß das Abmahnen mehr aus Mißbräuchen besteht als sonstwas

@innocent
tjaja, Bahnprivatisierung....wie Recht du hast..
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Alt 27.11.2009, 12:18   #37 (permalink)
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im Grunde ist doch alles ganz einfach:

Wenn ein Rechteinhaber seine Produkte zum freien Download anbieten könnte, dann könnte sie jeder nutzen. OK
Das Verfahren zur Bezahlung kann z.B, sein, indem eine einmalige Gebühr gezahlt würde.Über die Lizenznummer wird dann in regelmäßigen Abständen, online geprüft ob die Lizenz einmalig und gültig ist. So macht es meine Fa. erfolgreich.

Offline kann die Software natürlich auch genutzt werden, aber nur offline ohne Lan-Anbindung.

Abmahnungen helfen primär, so meine Ansicht, nur dem Anwalt, und sollen unter den Usern Angst schüren, um den Kauf des jeweiligen produktes zu fördern.

Unterm Strich, so meine Meinung, gehen viele Rechteinhaber einfach den falschen Weg. Man macht es sich einfach.

Im realen Leben ist es ja auch so, lieber die Kiddies in den Knast stecken, als im Vorwege soziale Weichen stellen, damit Jugendkriminalität gar nicht erst aufkommt - aber das ist ein anderes Thema
Hammadi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2009, 12:59   #38 (permalink)
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Zitat von JumpingHubert Beitrag anzeigen

@Legislator
hab ich das jetzt richtig verstanden, daß nicht BIS von Morphicon abgemahnt wurde, sondern diese Tauschbörsenbetreiber?

Ja! Wie kommt ihr nur auf solche Theorien. Im Link steht doch eindeutig:

Zitat:

"Hiervon sind insbesondere die Nutzer der p2p-Netzwerke eDonkey2000, eMule und BitTorrent betroffen. Inhaltlich beschränkt sich die Abmahnung auf das unberechtigte öffentliche Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter Computerspiele - insbesondere des Spiels „ArmA II – Die ultimative Militärsimulation“ - und deren unbefugte Vervielfältigung (§§ 94f, 16, 19aUrhG)."

Mich macht nur dieser Satz hier stutzig:
Zitat:

"Die Morphicon Ltd. wird dabei als Inhaberin der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte ausgewiesen."

Ich nahm bislang immer an, dass Bohemia Interactive als Entwickler den Daumen auf alles hat. Scheinbar sieht es jedoch so aus als ob BIS wirklich nur bastelt und den Vertrieb zu 100 % anderen Unternehmen überlässt. Wieder was dazu gelernt ...
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Alt 27.11.2009, 13:37   #39 (permalink)
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Jaja was ein mist datt doch alles ist
Ich habe auch schon mal so einen netten brief bekommen genial dabei war das die mir vorgeworfen haben was über Emule am 01.01.08 um 01:30 geladen zu haben.......
ersten hab ich das Prog garnicht auf meinem Rechner und Zweitens war ich da nich zuhause sondern irrgendwo am Saufen.
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Fogu ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2009, 13:41   #40 (permalink)
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Zitat von Fogu Beitrag anzeigen

Jaja was ein mist datt doch alles ist
Ich habe auch schon mal so einen netten brief bekommen genial dabei war das die mir vorgeworfen haben was über Emule am 01.01.08 um 01:30 geladen zu haben.......
ersten hab ich das Prog garnicht auf meinem Rechner und Zweitens war ich da nich zuhause sondern irrgendwo am Saufen.

Gibs zu. Du hast am 1.1.2008 um 1.30 Uhr statt einem richtigen, einen emulierten Schnaps getrunken (quasi hattest du damit nachweißlich Emuleschnaps geladen).

Und das gehört ja wohl bestraft!
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