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Alt 26.11.2009, 08:40   #1 (permalink)
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Standard Morphicon lässt ArmA II abmahnen

Was ich nun schreibe, schreibe ich als normaler Foren User. Der folgende Text stellt keine Rechtsberatung, sondern lediglich eine Auflistung von Meinungen, Gedanken und Erfahrungswerten dar. Verbindliche Rechtsberatung darf von Laien nicht durchgeführt werden und ist per Gesetz verboten. Eine solche werde ich auch nicht durchführen. Jeder hat das Recht auf fachliche Beratung und sollte diese im Ernstfall in Anspruch nehmen, wenn man mit der Situation nicht zurechtkommt!

Vom Support Team bin ich aus folgendem Anlass zurück getreten: Morphicon Ltd. ist ins Abmahngeschäft eingestiegen und lässt über Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller und einem noch unbekannten "IT-Dienstleister" die Tauschbörsen überwachen.

Ich will jetzt keine Grundsatzdiskussion vom Zaun reißen. 99 % aller User hier haben ohnehin eine legale Version, aber darum geht es auch gar nicht. Wen es nicht interessiert, der kann aus dem Thread verschwinden. Wer Hilfe sucht, wendet sich an die entsprechenden Kontakte. Meinungen kann jeder haben, aber bitte versucht nicht meine zu ändern. Das wird scheitern.

Ich schieb erstmal die Quelle hin ... Anwalt24.de.

ArmA II hat sich nun in die ehrenvolle Liste abgemahnter Werke der besagten Kanzlei eingereiht. Rechtlich gesehen ist dieses ganze Abmahnzeug eine tiefe Grauzone. Ich empfehle jedem, der Post von der Kanzlei erhält die folgenden Dinge:
  1. Nichts überstürzen! Keine voreiligen Aktionen durchführen!
  2. Die Abmahnung nicht ignorieren! Das birgt die Gefahr einer Einstweiligen Verfügung.
  3. Experten aufsuchen, entweder Fachanwalt oder entsprechend fachkundige Personen (Achtung: Risiko)
  4. Informationen einholen! Fakten und Wissen sind die idealen Partner um Angst zu bekämpfen.

Als Leselektüre empfehle ich die Übersicht Abmahnstatistik, deren Daten auf den freiwilligen Angaben von Abgemahnten über Jahre hinweg basieren. Trends lassen sich durchaus erkennen .... Interessant ist auch dieses Organigramm über den allgemeinen Ablauf einer Abmahnung.

Bevor jemand auf die Idee kommen sollte, irgendwas zu zahlen, sollte er sich konkret über folgende Dinge im Klaren sein:
  • Kann zu 100 % ausgeschlossen, dass in den nächsten 30 Jahren eine erneute Rechtsverletzung stattfinden wird? Stichwort Vertragsstrafe
  • Der Anschlussinhaber muss auf die Abmahnung reagieren. Der Anschlussinhaber msus nicht zwingend der Täter sein.
  • Existiert eine gültige Vollmacht zur Durchführung der Abmahnung?
  • Ist die Rechtslage für die Störerhaftung wirklich so eindeutig wie immer behauptet?

Nehmen wir doch mal z.B. den "IT-Dienstleister" (und Rechteinhaber, na sowas) Digiprotect. Turn Piracy into Profit ist deren Slogan. Rechteinhaber haben angeblich keinen finanziellen Aufwand, Digiprotect übernehme das gesamte Risiko und leite einen Gewinnanteil direkt weiter. In diesen Tagen wird das näher unter die Lupe genommen, denn viele Experten sind der Ansicht, dass es keine Zahlungspflicht gegenüber dem Rechteinhaber gibt, wenn dieser keine realen Ausgaben für die Rechtsverfolgung hatte.

Bei der "Beweisführung" der Abmahner sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Ob nun zeitpunktgenaue Ermittlung mit Hilfe der Atom Uhr oder Hash-Werten, alles ist bestenfalls eine Behauptung, bis eine Tat wirklich anhand von Fakten bewiesen wurde. Selbst IP-Adressen (oder hier) sind bestenfalls Hinweise auf den Anschlussinhaber. Den Täter kriegt man im meisten dadurch ohnehin nicht. Dann nehmen man noch das hier: IP-Adressen ausdrucken ist kein Beweis. Beweise für Copyright Verletzungen in P2P Netzwerken oft unzureichend, auch Screenshots ließen sich im Bedarfsfall schnell automatisch generieren. Ich will damit sagen, dass man nie blind jeden Beweis akzeptieren sollte! Jeder angebliche Beweis sollte vor Gericht auf seine Richtigkeit geprüft werden!

Und noch ein paar Infos zur Meinungsbildung am Rande: Porno Industrie missbraucht Justiz, Der abmahnende Anwalt kann vom Gegner überhaupt keine Kosten verlangen?

Doch all die Meinungsmache bringt effektiv gesehen gar nix. Letztendlich kommt es in einem möglichen Zivilprozess nur darauf an, den Richter von der Unschuld zu überzeugen. Das gelingt den wenigsten. Entsprechend sehen auch die Urteile bei den Kostenklagen aus. Trotzdem ist die Rechtslage alles andere als eindeutig, wie viele Urteile der Vergangenheit gezeigt haben:

Ich denke doch, dass die Masse für sich spricht. Jedoch gebe ich zu, dass ich im Augenblick nicht den aktuellsten Stand erfasst habe. Betroffene sollten sich immer darüber informieren welches Urteil gerade das aktuellste ist und ob es von einer höheren Instanz bestätigt oder negiert wurde.

Jetzt könnte man doch glatt behaupten, dass man vor Abmahnungen geschützt wäre, wenn man sich einfach aus Tauschbörsen fernhielte. Willkommen in der Realität, das ist Wunschdenken. Es betrifft zwar nur einen vergleichsweise geringen Prozentsatz, aber da draußen kursieren auch massenhaft unberechtigte Forderungen. Neben verstorbenen Anschlussinhabern, wurden u.A. Nachmieter, Nachbarn, Drucker usw. abgemahnt. Zahlendreher sind nichts ungewöhnliches und Garantien vor Datenmanipulationen gibt es an keiner Stelle der Beweiserhebungskette.

Hinzu kommt noch die absolute Unverhältnismäßigkeit bei der Verfolgung. So wurden bereits Hausdurchsuchungen wegen 1 PC Spiel durchgeführt, Interessant dazu ist auch:

Obendrein lege ich jedem ans Herz, sich dieses Video anzuschauen: Sie haben das Recht zu schweigen. Das ist Grundwissen wenn es um Grundrechte geht und keiner sollte - aus welchem Grund auch immer - von der Justiz ver*****t werden.

Bei den abgemahnten Werken selbst gibt es keine Regeln mehr. Waren es anfangs nur "marktwirschaftliche Versagerprodukte", so hat sich der Trend auf "normale" Produkte erweitert. Die abgemahnten Produktpaletten sind dabei sehr umfassend: Filme, Serien, Pornos, Spiele, Programme, Hörbücher, Cracks, Spieleanleitungen, Texte, Bilder - kurz, alles was urheberrechtlich geschützt ist, kann abgemahnt werden. Lasst es bitte nicht drauf ankommen.

Verdammt interessant sind die Porno Abmahnungen an sich. Behaupten doch die Kanzleien oftmals, dass es No-Upload-Mods gar nicht gäbe, bedeutet dies im Klartext, dass sie pornografisches Material selbst anbieten würden und sich nach §184 StGB strafbar machen. Auch hierzu ist das letzte Wort noch nicht gesprochen worden.

Die ganze Materie ist extrem komplex und kaum in einem Post abzuhandeln. Sie zieht sich seit 2005 durchs Web und wird von Jahr zu Jahr schlimmer.

Im Schlusswort möchte ich noch auf die Wer mahnt was ab?-Liste verweisen, die immer recht aktuell ist. Die Anzahl der Werke, Rechteinhaber und abmahnenden Kanzleien nimmt dabei stetig zu. Ein guter erster Anlaufpunkt für Betroffene ist nach wie vor die Seite Abmahnwahn-Dreipage

Tauschbörsennutzern gebe ich den Rat "Lasst es sein!". Zumindest da hat die Propaganda der Medien vollkommen Recht. Es bedeutet immer Ärger und Kosten. Es gibt auch keine Zaubersoftware, die euch verbergen wird. Peerguardian, Anonymisierungsdienste .. alles nutzlos.

Die meisten Produkte sind es nicht Wert diesen Ärger aufzunehmen. Leiht euch Filme, Serien und Spiele aus der Videothek aus. Wer keine Videothek um die Ecke hat oder wem die zu teuer ist, kann auf Online Videotheken ausweichen. MP3's gibt's legal und kostenfrei aus Radio Streams oder man hört kostenfreie Musik, die unter der CC Lizenz vertrieben wird. Und für Programme gibt es häufig auch immer eine Freeware Alternative.

Viel Erfolg

[GLT]Legislator
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Alt 26.11.2009, 09:18   #2 (permalink)
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Tja, gibt es einen anderen Online-Vertrieb als Morphi in Deutschland? Anders wüsste ich nicht wie ich persönlich dies kommerziell und schnell abstrafen könnte?

Sowas wäre mir fast 40€ wert einfach noch eine ArmA 2 Kopie von einem Publisher zu kaufen der dies nicht macht und dann an Morphi ne e-mail a la "dies Geld hätte ihres sein können..."

Ist bei Morphi immer noch der Hebecker am Ruder? Hat er sich den Mist ausgedacht?
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Alt 26.11.2009, 09:29   #3 (permalink)
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Danke Legislator für die Infos
Aber wie passt das ganze zusammen das der Laden pleite ist?
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Alt 26.11.2009, 09:35   #4 (permalink)
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Morphicon selbst ist nicht pleite. Lediglich HMH, der ArmA II Distributor, hat Insolvenz angemeldet. Laut deren Aussage sind Produkte von Morphicon davon nicht betroffen, näheres dazu hier. Ob das mit den durchgeführten Abmahnungen zusammenhängt, weiß ich nicht. Das muss jeder anhand von den bislang wenig verfügbaren Fakten selbst entscheiden. Am liebsten wäre auch mir eine offizielle Stellungnahme.

In der ganzen Sache habe ich mich jedoch als besorgter Spieler direkt an Maruk, Suma, Jennik und Placebo gewandt. Ich bin mal auf ihre Meinung gespannt, auch wenn ich realistisch bin und keine Veränderung erwarte. Ein Rechtsexperte sollte auf jeden Fall klären ob Morphicon Ltd. die Urheberrechte besitzt oder lediglich Nutzungsrechteinhaber ist. Meiner Meinung liegen die Urheberrechte bei Bohemia Interactive und das Vertriebsrecht bei Morphicon. Ohne Einsicht in Verträge ist dies jedoch nicht nachprüfbar. Ein Grund mehr warum man Abmahnungen deshalb hinterfragen sollte. Liegt überhaupt eine rechtskrätige Vollmacht vor?

Geändert von Legislator (26.11.2009 um 09:39 Uhr).
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Alt 26.11.2009, 09:43   #5 (permalink)
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Das schmeckt mir alles nicht was ich da lese... die nächste Community eMail von Morpheus werde ich mit einem Kommentar beantworten.

Das wir HIER im Forum versucht haben die Leute dazu zu bewegen ArmA2 nicht im Laden also über Morpheus zu kaufen ist/war berechtigt. Das das Unternehmen welches an ArmA2 Geld verdient nun so weit geht überrascht mich allerdings doch ein wenig.

Das wäre meine zweite Frage gewesen wie die Wacholski Brüder das ganze finden.
Mein rechtes Ei sagt mir das sie das nicht fein finden werden.


EDIT:
Nebenbei erwähnt.... Das die ArmA2 beta keine DVD benötigt bzw. SecuROM deaktiviert ist
Und das ist von BIS so entschieden worden

Geändert von Termi (26.11.2009 um 09:51 Uhr).
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Alt 26.11.2009, 09:58   #6 (permalink)
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Vor allem wird diese ganze Hexenjagd nichts bringen! Ich gönne BIS ihr Geld und ich möchte genauso wie jeder hier, dass die Jungs in Böhmen genügend Kohle haben um ArmA II weiter zu supporten und ggf. einen dritten Teil veröffentlichen können. Diese ganze Sache wird jedoch eine schlechte Publicity werden (siehe Atari UK, welche sich sogar aufgrund massiver Beschwerden in Großbritannien aus dem Abmahngeschäft zurückzog). Das Produkt wird drunter leiden und das stört mich daran mit am meisten. Wir werden ja sehen wie sich das ganze auf Operation Arrowhead auswirken wird. Kaufen werde ich es jedenfalls woanders wenn möglich. Die ganze Geschichte rief in mir das Trauma vom Releasetag vor dem letzten Maiwochenende zurück. Ein ganzes Therapeutenteam war notwendig um uns zu versorgen Und dann schaut man auf abmahnwahn-dreipage.de in die Liste und sieht das Log-Datum 06 / 2009 und bekommt Magenkrämpfe.
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Alt 26.11.2009, 11:37   #7 (permalink)
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Noch mal meine Frage: Wie bekomme ich mein Geld an Morphi VORBEI zu BIS getragen?

Kann ich eine deutsche Version als download bekommen OHNE das Morph davon partizipiert?
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INNOCENT&CLUELESS ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2009, 12:48   #8 (permalink)
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Ging das nicht in deutsch auch mit 505 games ?
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Alt 26.11.2009, 13:31   #9 (permalink)
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Zitat von INNOCENT&CLUELESS Beitrag anzeigen

Noch mal meine Frage: Wie bekomme ich mein Geld an Morphi VORBEI zu BIS getragen?

Kann ich eine deutsche Version als download bekommen OHNE das Morph davon partizipiert?

Das interessiert mich auch. Aber als Freund des Silberlings würde ich die Frage gern erweitern: Welche Möglichkeit gibt es, OA und Nachfolger auf DVD in deutschsprachiger Version unter Umgehung des Zwischenhandels von BIS zu beziehen? Gibt es vielleicht einen Direktvertrieb?
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Gruß
Alpha Kilo

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Alt 26.11.2009, 14:04   #10 (permalink)
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Glaube nicht.
Einzige Möglichkeit wäre wohl die englische Version zu kaufen und dann die deutschen Sprachfiles drüberzukopieren, das haben ja viele genau umgekehrt gemacht (deutsch gekauft und englische Sprachfiles drüber).

Werde sowieso auf 505 ausweichen, Morphicon hat den ArmA-Release vergeigt, ebenso wie auch den von ArmA II.
Es gehört sich nicht, sowas zu unterstützen.
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Alt 26.11.2009, 14:21   #11 (permalink)
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Zitat von TeRp Beitrag anzeigen

Glaube nicht.
Einzige Möglichkeit wäre wohl die englische Version zu kaufen und dann die deutschen Sprachfiles drüberzukopieren, das haben ja viele genau umgekehrt gemacht (deutsch gekauft und englische Sprachfiles drüber).

Werde sowieso auf 505 ausweichen, Morphicon hat den ArmA-Release vergeigt, ebenso wie auch den von ArmA II.
Es gehört sich nicht, sowas zu unterstützen.

BIS könnte einen Onlineshop einzurichten - dann bliebe die Kohle direkt bei den Biertrinkern...und 30.000 Päckchen können die doch allemal wuppen, oder?
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Alt 26.11.2009, 14:22   #12 (permalink)
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Zitat von TeRp Beitrag anzeigen

Werde sowieso auf 505 ausweichen, Morphicon hat den ArmA-Release vergeigt, ebenso wie auch den von ArmA II.
Es gehört sich nicht, sowas zu unterstützen.

Und vermutlich den Support seit Juli eingestellt. Offizielles gibt's natürlich nicht, weil man ja kein Wort hört.
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Alt 26.11.2009, 14:27   #13 (permalink)
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Wie sieht es eigentlich mit der Steam Version aus ? Einige von meinen Kollegen haben die jetzt gekauft als es das Billig Wochenende gab. Geht problemlos mit Mods etc.

Bekommt da BIS direkt das Geld ?

Gruß
Jack
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Alt 26.11.2009, 14:27   #14 (permalink)
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Euch ist aber schon bewusst das die deutsche Lokalisation überhaupt erst von Morpheus in Auftrag gegeben wurde? (bei Leuten die mal wieder keinen blassen Schimmer haben was sie da übersetzen - Schwarzrussland lässt grüssen) Ohne Lokalisation gibts auch nix zum Drüberkopieren.

edit: Öh Moment. Vergessen vor dem Posten zu denken
Hatte irgendwie "nicht bei M. kaufen" mit "M. ins All schiessen" verwechselt ..
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Alt 26.11.2009, 14:33   #15 (permalink)
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Ich für meinen Teil könnte mit einer englischen Version leben ... vergessen wir nicht den Pastor, den "alten Hund", welcher am Tütenfangzaun auf den Gehenkten wartet, der mit einem Aufheben aus Schwarzrussland kommt.

Da fällt mir ein Insider wieder ein .... "Ich kündige!", "Wie sie wollen." (am Tontaubenwerfer) ... wirklich geile Übersetzungen

Aber das alles ist nicht mal das Hauptproblem, Jungs. Wie ich den BI Developern schon gesteckt habe, mein Glaube liegt im Produkt und dessen Entwickler, nicht im Publisher. Jennik hat mir inzwischen geantwortet, aber ich warte noch auf eine Bestätigung ob ich den Inhalt der PN veröffentlichen darf.

Zitat:

Wie sieht es eigentlich mit der Steam Version aus ? Einige von meinen Kollegen haben die jetzt gekauft als es das Billig Wochenende gab. Geht problemlos mit Mods etc.

Ich glaube mich zu erinnern, dass Blackland immer sagte, dass für den Support der Downloadversionen die jeweiligen Händler zuständig sind. Ob dies gleichzeitig bedeutet, dass sie den größten Anteil am Kaufpreis erhalten, weiß ich nicht.

PS:
Bloggen in Deutschland ist gefährlich, vor allem wenn es um die Abmahnfront geht. RA Kornmeier lässt Blogeintrag abmahnen. Bitte nehmt dies zum Anlass um keine unbewiesenen Behauptungen im Raum stehen zu lassen. Sollte mein Text Unklarheiten enthalten, weist mich bitte daraufhin. Hinterfragt jeden Satz! Es ist euer gutes Recht!

Geändert von Legislator (26.11.2009 um 15:37 Uhr).
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Alt 26.11.2009, 16:01   #16 (permalink)
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Zitat von burns Beitrag anzeigen

Euch ist aber schon bewusst das die deutsche Lokalisation überhaupt erst von Morpheus in Auftrag gegeben wurde? (bei Leuten die mal wieder keinen blassen Schimmer haben was sie da übersetzen - Schwarzrussland lässt grüssen) Ohne Lokalisation gibts auch nix zum Drüberkopieren.

edit: Öh Moment. Vergessen vor dem Posten zu denken
Hatte irgendwie "nicht bei M. kaufen" mit "M. ins All schiessen" verwechselt ..

*hust* frag mal Blacky wer da was Lokalisiert hat
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Alt 26.11.2009, 18:19   #17 (permalink)
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Danke Legislator für die Aufklärung. In deiner verlinkten Liste http://abmahnwahn.homeip.net/Web%20N...erGreuter.html fällt Arma2 aber ziemlich raus. Oder sollten tatsächlich die leicht bekleideten Chernarus-Bienen gemeint sein?? Hoffentlich erfährt man irgendwann mal was über den Grund der Abmahnung.

P.S.
Bin auch schon mal abgemahnt worden wegen unvollständiger AGB. Kam mich recht teuer. Leicht verdientes Geld für Anwälte.

Nochwas: die Öffentlich-Rechtlichen dürfen keinen Multimedia-Inhalt länger als glaub ich 7 Tage online haben. Da gabs mal vor nicht allzu langer Zeit ein Urteil, aus "Wettbewerbsgründen", soweit ich mich richtig erinnere.
__________________
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Geändert von JumpingHubert (26.11.2009 um 18:26 Uhr).
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Alt 26.11.2009, 19:26   #18 (permalink)
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Zitat von JumpingHubert Beitrag anzeigen

Hoffentlich erfährt man irgendwann mal was über den Grund der Abmahnung.

Kein Problem .. doch aufgepasst, dein Satz klingt so als hätte ich eine Abmahnung erhalten. Dem ist nicht so. Ich bin sozusagen ein "Unbetroffener". Ironischerweise hatte ich mir schon vor vielen Wochen Gedanken darüber gemacht wie ich reagieren würde wenn ArmA II auf der Abmahnliste stehen würde. Jetzt weiß ich es. Ich war total schockiert und absolut fertig mit den Nerven.

Abmahnungen waren einst als Instrument für den Wettbewerb gedacht, damit sich Händler gegenseitig außergerichtlich kontrollieren und ermahnen können so dass am Ende der Verbraucher vor üblen kundenabzockenden Händler geschützt bliebe. Nun ist es ein Rechtswerkzeug um Privathaushalte auszunehmen und die Taschen von Anwälten zu füllen.

Mehrfach dachten die Leute, dass es vorbei wäre mit dem ganzen Wahn. 100 € Regelung, ziviler Auskunftsanspruch ... weit gefehlt. Die Statistiken zeigen die höchsten Abmahnzahlen seit Beginn der Wetteraufzeichnung und da sind noch nicht mal die Dunkelziffern berücksichtigt. Irgendwann wird es allein schon aus statistischer Sicht jeden Anschlussinhaber mal erwischt haben, egal ob zu Recht oder zu Unrecht.
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Alt 26.11.2009, 22:01   #19 (permalink)
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ich weiss zwar nicht ob ich die ganze bullshit hier richtig verstanden habe, aber soweit ich es nachgelesen habe, will die kanzlei 703 EUR von BIS dafür, dass BIS ihre eigene software auf eine p2p börse geschoben haben will?

Zitat:

Angesichts eines behaupteten Gegenstandswertes von EUR 10.000,00 beziffert die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller einen pauschalen Zahlungsbetrag von EUR 703,00

Zitat:

Hiervon sind insbesondere die Nutzer der p2p-Netzwerke eDonkey2000, eMule und BitTorrent betroffen. Inhaltlich beschränkt sich die Abmahnung auf das unberechtigte öffentliche Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter Computerspiele - insbesondere des Spiels „ArmA II – Die ultimative Militärsimulation“ - und deren unbefugte Vervielfältigung (§§ 94f, 16, 19aUrhG)

Quelle

mit so einem dreck würd ich mich doch niemals mit beschäftigen. übergabe an rechtsanwalt, fertig.

mophicon muss doch nicht mehr alle tassen im schrank haben. ihren wichtigen partner an den pranger zu stellen (für 703 EUR). die mücken retten auch morphicon nicht vor einer insolvenz wenns denn der strohhalm sein sollte.

ich brech zusmammen. ausserdem, wie kommt man darauf seine eigene software auf ein p2p netzwerk schieben zu wollen wenn ich selber geld verdienen möchte?

soviel absurdes hab ich noch nie gelesen (ausser von inno )

bin ich froh das mophicon meine kohle nicht bekommen hat.
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Alt 26.11.2009, 22:04   #20 (permalink)
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Zitat von luemmel Beitrag anzeigen

ich weiss zwar nicht ob ich die ganze bullshit hier richtig verstanden habe, aber soweit ich es nachgelesen habe, will die kanzlei 703 EUR von BIS dafür, dass BIS ihre eigene software auf eine p2p börse geschoben haben will?





Quelle

mit so einem dreck würd ich mich doch niemals mit beschäftigen. übergabe an rechtsanwalt, fertig.

mophicon muss doch nicht mehr alle tassen im schrank haben. ihren wichtigen partner an den pranger zu stellen (für 703 EUR). die mücken retten auch morphicon nicht vor einer insolvenz wenns denn der strohhalm sein sollte.

ich brech zusmammen. ausserdem, wie kommt man darauf seine eigene software auf ein p2p netzwerk schieben zu wollen wenn ich selber geld verdienen möchte?

soviel absurdes hab ich noch nie gelesen (ausser von inno )

bin ich froh das mophicon meine kohle nicht bekommen hat.


PS: wär das nicht mal eine news auf der startseite wert?
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