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Alt 20.02.2013, 09:01   #1 (permalink)
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Standard Lizenz, Rechte -> was darf ich?

Hallo Leute, einen guten Morgen wünsche ich allerseits,

ich bin recht neu auf diesem Gebiet und habe einige Ideen die ich gerne umsetzen möchte.

Ich hab mir auch schon mal mein Arma2-Handbuch durchgelesen (Morphicon Limited) und hörte was von klagen, etc, bin aber noch nicht sehr schlau geworden.

Konkret, ich bastle eine Webseite und dazu auch ein Wiki.
-> Darf ich Ingame-Photos machen um Sie dann in dem Wiki zu nutzen?
-> Dürfen wir ingame-photos und auch videos machen und die ins internet stellen (Clan-Video als Beispiel)?

Falls Ihr Material zum durchlesen habt, wäre ich für Posts sehr dankbar.

(Ich hoffe ich habe das richtige Forum für diese Fragen erwischt.)

Mit freundlichen Grüßen

Martyn
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Sol.LrMartyn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.02.2013, 12:18   #2 (permalink)
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Standard

Rechtlich gesehen Nein. Alle Bilder die du aus dem Spiel ziehst sind urheberrechtlich geschützt und dürfen damit nicht verteilt werden.
Aber es ist inzwischen normal, dass Screenshots veröffentlicht und Videos auf Youtube geladen werden. Also kann man das ohne Probleme machen, erst wenn man darunter schreibt, dass dir die Software gehört (das du sie entwickelt hast) könnte es problematisch werden.

Am besten ist der Hinweis auf das geltende Copyright und natürlich die Angabe, dass du nach aufforderung des Besitzers (in dem Fall Bohemia Interactive) die BIlder entfernst.
JoeJoe87577 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.02.2013, 13:05   #3 (permalink)
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Danke für deine Antwort.

Genau das was Du beschrieben hast ist der Knackpunkt. Ich darf es nicht, aber wenn ich es doch tue, kann ich sofort verklagt (sogar verknackt) werden, right? Außerdem was ist denn mittlerweile normal? Ich meine, kann BIS nicht z.B. GameStar verklagen, weil die einen Screenshot von Arma2 veröffentlichen? Oder geht es doch, weil die ein Wasserzeichen einführen?

Wenn ich dabei schreibe, dass das Copyright von BIS ist, wohin schreibe ich das dann? Ins Impressum!?

ich habe grade mal bei einem anderen clan geschaut, die habens als footer eingegeben ->
"Copyright © 2011 Bohemia Interactive a.s. Arma 3™ and Bohemia Interactive® are trademarks or registered trademarks of Bohemia Interactive a.s. All other trademarks are the property of their respective owners."

Würde das dann rechtlich gesehen gehen?
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Geändert von Sol.LrMartyn (20.02.2013 um 13:07 Uhr).
Sol.LrMartyn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.02.2013, 16:56   #4 (permalink)
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Zitat von JoeJoe87577 Beitrag anzeigen

Rechtlich gesehen Nein.

Wie kommst du zu dieser Feststellung?
Du hast mit dem Kauf des Spieles die vollständigen Rechte an dem Werk/Spiel erworben, welche nur durch die EULA (vielleicht) eingeschränkt werden. Somit darfst du entsprechend auch Bilder damit erstellen und auch veröffentlichen.
Für Alpha- & Betatests gibt es entsprechende NDAs welche die Veröffentlichung von Material explizit verbieten.
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i0n0s ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.02.2013, 17:04   #5 (permalink)
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Zitat von i0n0s Beitrag anzeigen

[...]Du hast mit dem Kauf des Spieles die vollständigen Rechte an dem Werk/Spiel erworben, welche nur durch die EULA (vielleicht) eingeschränkt werden. Somit darfst du entsprechend auch Bilder damit erstellen und auch veröffentlichen.
Für Alpha- & Betatests gibt es entsprechende NDAs welche die Veröffentlichung von Material explizit verbieten.

Du erhälst ein Nutzungsrecht. Vollständige Rechte würde auch bedeuten, es vervielfältigen und vertreiben zu dürfen, also geschäftlich damit tätig zu werden.

BIS duldet es, wenn man es nicht kommerziell verwendet, aber müsste es eigentlich auch nicht.
Trotzdem ist klar warum sie sich zurückhalten: Es ist Werbung für das Spiel und ich glaube nicht, dass sie ihrerseits jedes notwendige Recht haben, all das viele Gerät in dem Spiel zu verbauen und sich dann aufzuplustern, ohne das jemand vorbeischaut.
Trijon scheint sich ja schon mal wegen der ACOGs beschwert zu haben, oder aber es war präventiv. Jedenfalls gibts dafür z.B. eine Copyright-Notiz im Spiel. Aber für den Rest?

€: Gutes Beispiel für Duldung sind auch die ganzen Let's Play-Videos. Die Walkthroughs am Erscheinungstag in Full-HD sind sicher auch nicht zu 100% im finanziellen Interesse der Vertriebsgesellschaften, zumindest nicht für die Erstverkäufe. Nach dieser Periode könnte es aber billig und virales Marketing sein für Leute, die noch überlegen und dann gleich, oder später nochmal am Grabbeltisch, zuschlagen wollen.
flickflack ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.02.2013, 17:22   #6 (permalink)
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flicki hat Recht, man erhält die Nutzungsrechte, das ist genauso wie wenn man eine DVD kauft. Man erhält damit das Recht das Ding privat zu nutzen und aufzuführen, solange es nicht kommerziell ist.

Also kannst du Sol.LrMartyn das Ruhig auf die Clan Seite stellen bzw Videos machen. Die Angabe auf das Copyright passt soweit. Am besten schaust du dir das aber auf der Seite von Bohemia an oder suchst mal nach einem Internetauftritt wo das steht.
JoeJoe87577 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.02.2013, 17:39   #7 (permalink)
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neugierdehalber: gab es jemals in der Geschichte der Videospiele ne Klage/Beschwerde/Mahnung/Verwarnung für das Öffentlichmachen von Screenshots/Videos? (NDA´s vor release natürlich ausgeschlossen)
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Alt 20.02.2013, 17:42   #8 (permalink)
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So weit ich weiß nicht. Das einzige was mir bekannt ist, dass Leute verwarnt worden weil sie besagte NDAs nicht beachtet haben.

Games-Anwalt: Wegen Screenshots in den Knast? - News | GamersGlobal

Habs mir nicht angeschaut aber mal was davon gehört.
JoeJoe87577 ist offline   Mit Zitat antworten
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