Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ist es strafbar ArmA weiterzuverkaufen?
HL55lAobPm
08.12.2006, 13:47
Hi,
habe gehört da steht in den Lizenzbedingungen zum Spiel:
>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>><
"
UNTERSAGT SIND IHNEN:
- blababla...
- Verkauf, ... , des Programms oder seiner Auszüge an Dritte, ...
- blablaba
"
>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>><
Was ist denn damit?
Wird man jetzt eingesperrt oder wie oder was? Schließlich tummeln sich schon privat viele bei eBay und amazon, die das Game gebraucht verticken?
Beta versionen kann man immer verkaufen!
Nur : Warne vorher den Käufer !
HL55lAobPm
08.12.2006, 13:57
Beta versionen kann man immer verkaufen!
Nur : Warne vorher den Käufer !
Ne, jetzt mal ernsthaft: Krieg ich da was nicht auf die Reihe, dass man sich beim Weiterverkauf strafbar macht oder ist das wirklich so?
Feuerwerker
08.12.2006, 14:06
man macht sich damit nicht strafbar. ein verkauf seines eigentums ist schließlich keine verwerfliche handlung.
aber du brichst damit eventuell vertragsrecht. das ist ein teil des zivilrechts und ist im bürgerlichen gesetzbuch festgehalten.
du hast ja bei installation der software dein einverständnis zu den vertragsbedingungen gegeben. abgesehen davon, dass den schnullibutz kaum einer von uns liest, hast du damit möglicherweise in eine bedingung eingewilligt, die da lautet "es ist dem käufer untersagt, die software an dritte weiterzuverkaufen" oder so. und wenn du das machst, brichst du den vertrag. wenn die andere vertragspartei das dann mitbekommt, hat sie einen anspruch gegen dich. und kann dich zivilrechtlich verklagen. denn es gilt der alte grundsatz "verträge müssen eingehalten werden".
aber was die von mir wollen und was ich danach mit der software mache, dass kriegen die doch eh nicht mit. außer ich bin so bescheuert und kopiere das zeugs und verkaufe die scheiben an dritte.
also mach dir mal keine sorgen. ;)
ja, du brichst möglicherweise den vertrag - je nach dem, was in den bedingungen steht.
aber man kann sich mit einem simplen verstoß gegen zivilrecht nicht strafbar machen.
mfg
feuerwerker
ähm wer sagt denn das man das spiel jemals gespielt hat^^ immerhin sind die vertragsbedingungen nicht VOR dem kauf einsehbar! wenn se mir vor der installation nicht passen, nachdem ich sie mir ordungsgemäß durchgelesen habe, hab ich diesen ja nicht zugestimmt ;o)
JumpingHubert
08.12.2006, 14:44
entschuldigt, aber ist euch schon aufgefallen, daß es Leute gibt, die ihr Eigentum verkaufen? Solange du Arma nicht kopierst und diese Kopien verkaufst, ist der Verkauf seines Eigentums legal. Ich kann mir nicht vorstellen, daß es Kaufverträge gibt, die dem Käufer verbieten, sein Gekauftes weiterzuverkaufen. Falls doch, bitte Link.
Muebarekking
08.12.2006, 14:51
da kann drinstehen was du willst in den lizenzbedingungen... du kannst mit deiner gekauften cd machen was du willst, sofern es nicht gegen geltende gesetze verstösst. wäre ja sonst auch irgendwie blöd, da du das spiel ja nicht zurückgeben kannst, wenn du den lizenzbedinungen nicht zustimmen wolltest....
entschuldigt, aber ist euch schon aufgefallen, daß es Leute gibt, die ihr Eigentum verkaufen? Solange du Arma nicht kopierst und diese Kopien verkaufst, ist der Verkauf seines Eigentums legal. Ich kann mir nicht vorstellen, daß es Kaufverträge gibt, die dem Käufer verbieten, sein Gekauftes weiterzuverkaufen. Falls doch, bitte Link.
Da hast du was falsch verstanden. Du hast mit ArmA keinen Gegenstand gekauft, sondern nur eine reine Nutzungslizenz. Diese Lizenz ist kein Eigentum. Die DVD als Datenträger spielt dabei keine Rolle.
Der Lizenzgeber kann diese Lizenz mehr oder weniger einschränken und z.B. auch die Weitergabe an Dritte untersagen. Ob solche Einschränkungen rechtlich zulässig sind, ist eine ganz andere Frage. Was in England geht, muss in Deutschland noch lange nicht zulässig sein. Meiner Ansicht nach darf man ArmA in "Deutschland" durchaus weiterverkaufen. Egal was in den Lizenzbedingungen steht.
daywalker
08.12.2006, 15:10
@HL55lAobPm
Lass dir bitte die gesamte Lizenzvereinbarung zeigen oder schau selbst im Handbuch nach. (die letzten beiden Seiten)
Im ersten Absatz steht zum Beispiel was von Kaufpreiserstattung beim Händler, also ist Ebay momentan nicht nötig :D
Und zitiere bitte in vollständigen Sätzen. (ich habe meine Lizenzvereinbarung gerade nicht vor Ort)
Dein verstümmelter Auszug spricht aber von Dritten.
Wenn du keinen Lizenzschlüssel, keine Daten usw. mehr hast, gibt es keine Dritten. (Stichwort Eigentum vs. Besitz)
Morphicon spricht zum Beispiel selbst in der Lizenzvereinbarung vom ursprünglichen Käufer, der eine Garantie von 90 Tagen ab Kaufdatum in Anspruch nehmen kann.
Das hast du als Ebay Käufer natürlich nicht.
Wenn dir das nicht reicht, der letzte Absatz klärt dich nochmal über die rechtlichen Grundlagen auf.
Das ganze Geheule in den Foren wegen Betasoftware ist deshalb völlig unnötig.
Schönen Gruß an die bekannten Rotz- und Triefnasen in diesem Forum :D
tekk1608
08.12.2006, 15:20
Also alles was du NACH dem Kauf liesst oder auch nicht spielt keine Rolle, alle Bedingungen müssen VORHER bekannt gemacht sein.
Desweiteren hast du KEINE Vertraglichbindung zu BIS oder Morpheus, ausser vielleicht wenn du direkt bei denn gekauft hast(SE Edition). Es besteht nur ein Vertrag zw. dir und deinen Verkäufer, oder steht bei einen von euch BIS als Verkäufer auf den Zettel. Daher könnt ihr auch eigentlich gegenüber BIS keine Nachbesserung einfordern, nur euren Händler gegenüber. Und ob er das kann, mag ich doch stark zubezweifeln.
Das Nutzungsrecht ist am Datenträger gekoppelt. Oder kann einer ArmA ohne DVD nutzen?
Kein AGB(oder Liznenz) darf gegen geltenes Recht verstossen , und Wiederverkauf ist glaub darin verankert.
So ist mein Standpunkt, wer andere Meinung darf gerne mich verbessern.
Feuerwerker
08.12.2006, 15:26
da kann drinstehen was du willst in den lizenzbedingungen... du kannst mit deiner gekauften cd machen was du willst, sofern es nicht gegen geltende gesetze verstösst. wäre ja sonst auch irgendwie blöd, da du das spiel ja nicht zurückgeben kannst, wenn du den lizenzbedinungen nicht zustimmen wolltest....
wenn du beim installieren nicht mit den vertragsbedingungen einverstanden bist, dann ist das genau einer der gründe, um den vorherigen kaufvertrag mit dem laden wieder rückgängig zu machen.
nicht vergessen, leute: vertragsrecht ist extrem kompliziert. der kauf ist ein vertrag und die nutzung der software durch die einwilligung in die bedingungen ist ein zweiter vertrag mit einer anderen partei.
und die problematik, dass du nur eine lizenz erwirbst oder echtes eigentum daran erlangst, weils auf einer greifbaren dvd ist, die du miterworben hast - ist immer noch höchst umstritten. und solange das alles mit digitalen daten nicht eindeutig geregelt ist, können richter jederzeit mal so und mal so entscheiden. dann kommt noch die zuständigkeit der eu ins spiel mit der frage, ob unsere deutschen gesetze hier überhaupt angewendet werden dürfen und und und.
mfg
feuerwerker
blasehase
08.12.2006, 15:27
Wenn es nicht strafbar war das Beta Game heraus zu bringen, ist es wohl auch nicht strafbar die Beta wieder zu verkaufen.
Muebarekking
08.12.2006, 15:29
wenn du beim installieren nicht mit den vertragsbedingungen einverstanden bist, dann ist das genau einer der gründe, um den vorherigen kaufvertrag mit dem laden wieder rückgängig zu machen.
nicht vergessen, leute: vertragsrecht ist extrem kompliziert. der kauf ist ein vertrag und die nutzung der software durch die einwilligung in die bedingungen ist ein zweiter vertrag mit einer anderen partei.
und die problematik, dass du nur eine lizenz erwirbst oder echtes eigentum daran erlangst, weils auf einer greifbaren dvd ist, die du miterworben hast - ist immer noch höchst umstritten. und solange das alles mit digitalen daten nicht eindeutig geregelt ist, können richter jederzeit mal so und mal so entscheiden. dann kommt noch die zuständigkeit der eu ins spiel mit der frage, ob unsere deutschen gesetze hier überhaupt angewendet werden dürfen und und und.
mfg
feuerwerker
da will ich mal das geschäft sehen, was ein (nicht mehr versiegeltes) spiel zurücknimmt, weil ich dem lizenzvertrag nicht zustimme.
Das Nutzungsrecht ist am Datenträger gekoppelt. Oder kann einer ArmA ohne DVD nutzen?
Das Nutzungsrecht ist an die Lizenz gekoppelt, nicht an die DVD. Inzwischen kann man ArmA ja auch als Download Version erwerben. Da braucht man überhaupt keinen Datenträger mehr ... :p
daywalker
08.12.2006, 15:44
da will ich mal das geschäft sehen, was ein (nicht mehr versiegeltes) spiel zurücknimmt, weil ich dem lizenzvertrag nicht zustimme.
Das ist ganz einfach. Die Ware kommt in eine Schütte im Lager und wird später wieder zurückgeschickt. Du musst halt nur die "ungeschulten" Verkäufer überwinden, weil es für sie Mehrarbeit bedeutet. Was nicht verkauft wird, senden die Händler zurück. Jedenfalls ist das bei Spielen so. Der Händler macht eh die Umverpackung stellenweise mit seiner Diebstahlsicherung unbrauchbar, die er vorher wieder entfernen muss.
JumpingHubert
08.12.2006, 15:48
es gibt ja mittlerweile "Nutzungsrechte" für Musikstücke, die sogar, man staune, "zeitlich befristet" sind. Und sogar für Saatgut (genmanipuliertes Saatgut). Wohin das führt? Daß man irgendwann Eintritt zahlt, wenn man in´Wald will oder auf die Strasse.
Muebarekking
08.12.2006, 15:58
Das ist ganz einfach. Die Ware kommt in eine Schütte im Lager und wird später wieder zurückgeschickt. Du musst halt nur die "ungeschulten" Verkäufer überwinden, weil es für sie Mehrarbeit bedeutet. Was nicht verkauft wird, senden die Händler zurück. Jedenfalls ist das bei Spielen so. Der Händler macht eh die Umverpackung stellenweise mit seiner Diebstahlsicherung unbrauchbar, die er vorher wieder entfernen muss.
ich bin mir recht sicher, dass es nicht möglich sein wird entsiegelte software aufgrund der lizenzbedingungen zurückzugeben.
daywalker
08.12.2006, 16:56
ich bin mir recht sicher, dass es nicht möglich sein wird entsiegelte software aufgrund der lizenzbedingungen zurückzugeben.
Kannst du das bitte begründen?
[PRS]Feldjäger-Ger-
08.12.2006, 22:19
Leute ich glaub ihr versteht da was falsch.
Klar darf man ein Spiel das man gekauft hat wieder verkaufen. Aber wenn du mehr als, ich glaub fünf (?) Exemplare, verkaufst wird dies nicht mahr als privater sondern als geschäftlicher Vertrieb angesehen und das darft du ohne Genehmigung eben nicht.
Hab da vor kurzem nen Bericht gesehen da hat ne junge Frau ne Abmahnung mit 10.000 € bekommen weil sie von einer Marke über ebay zu viel angeboten hat. Zwar gings da um Klamotten aber die Art der Ware spielt da wenn ichs richtig mitbekommen habe keine Rolle.
Straubinger82
08.12.2006, 23:29
Das mit der "Temporären Musiknutzungslizenz" kann ich bestätigen^^.
Ist wahrlich der Gipfel!
Gibt da irgendwo im Netz nen Text... der das alles noch dramatisierend für die Zukunft ausmalt.
Von wegen verschiedene Laute und Töne urheberrechtlich schützen... verbieten bestimmter Artikulationen (^^).
Staatlich eingegrenzte Anzahl an Bands, da der "Ton" nur begrenzt zur Verfügung stünde *krkrkr* usw...
Sry. fürs abschweifen... vieleicht kennt aber noch jemand die Textdatei... hab mich TOTgelacht, als ich das las. Also bitte verlinken wenn sich jemand errinnert fühlt.
HL55lAobPm
09.12.2006, 05:43
Feldjäger-Ger-;143198']Leute ich glaub ihr versteht da was falsch.
Klar darf man ein Spiel das man gekauft hat wieder verkaufen. Aber wenn du mehr als, ich glaub fünf (?) Exemplare, verkaufst wird dies nicht mahr als privater sondern als geschäftlicher Vertrieb angesehen und das darft du ohne Genehmigung eben nicht.
...
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UNTERSAGT SIND IHNEN:
- Verkauf, Vermietung, Verleih, Lizenzieren, Vertrieb oder anderweitige Übertragung oder Bereitstellung des Programms oder seiner Auszüge an Dritte ...
>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>><
(aus ArmA Handbuch S.38 -> Lizenzvereinbarung)
Der Verkauf im Allgemeinen ist untersagt, also würde ich auch den Privatverkauf dazu zählen.
HL55lAobPm
09.12.2006, 06:06
@HL55lAobPm
..
Dein verstümmelter Auszug spricht aber von Dritten.
Wenn du keinen Lizenzschlüssel, keine Daten usw. mehr hast, gibt es keine Dritten. (Stichwort Eigentum vs. Besitz)
Hier noch mal der komplette Satz zum Verkauf der Software
>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
"Lizenzvereinbarung
...
UNTERSAGT SIND IHNEN:
- Verkauf, Vermietung, Verleih, Lizenzieren, Vertrieb oder anderweitige Übertragung oder Bereitstellung des Programms oder seiner Auszüge an Dritte sowie die Verwendung des Programms oder seiner Auszüge zu kommerziellen Zwecken wie beispielsweise in Cyber Cafes, Conputerspielzentren oder sonstigen kommerziellen Umgebungen , in denen mehrere Anwender Zugriff auf das Programm erhalten können.
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Und wie siehts denn nun mit dem Privatverkauf von ArmA über eBay aus? Bedenklich oder legal?
[PRS]Feldjäger-Ger-
09.12.2006, 09:50
Hier noch mal der komplette Satz zum Verkauf der Software
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"Lizenzvereinbarung
...
UNTERSAGT SIND IHNEN:
- Verkauf, Vermietung, Verleih, Lizenzieren, Vertrieb oder anderweitige Übertragung oder Bereitstellung des Programms oder seiner Auszüge an Dritte sowie die Verwendung des Programms oder seiner Auszüge zu kommerziellen Zwecken wie beispielsweise in Cyber Cafes, Conputerspielzentren oder sonstigen kommerziellen Umgebungen , in denen mehrere Anwender Zugriff auf das Programm erhalten können.
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Und wie siehts denn nun mit dem Privatverkauf von ArmA über eBay aus? Bedenklich oder legal?
Alles was da aufgezählt wird würde ich unter gewerbliche "Nutzung" einstufen von daher kann ich mir nicht vorstellen das man Ärger bekommt wenn man ein einzelnes Exemplar verkauft.
P.S. Meiner Meinung nach macht aber jeder der das Game jetzt schon aufgibt nen Fehler zumindest wenn es wegen den Bugs ist und nicht weil ihm das Spieleprinzip nicht gefällt
Feuerwerker
09.12.2006, 20:36
Und wie siehts denn nun mit dem Privatverkauf von ArmA über eBay aus? Bedenklich oder legal?
bei lediglich einem einzigen exemplar - legal und juristisch unproblematisch
mfg
feuerwerker
MarcusErgalla
10.12.2006, 12:19
Falsch, wenn im Kaufvertrag die Abmachung getroffen wurde das ein Verkauf an Dritte untersagt ist, dann gilt dies auch über den Erwerb hinaus.
Zuwiderhandlungen sind im Grunde genommen also rechtwidrig, problematisch nur, dass dies in der Eula steht und beim Kauf niergends einsehbar war und somit im Prinzip ungültig ist, denn beim Kauf von Armed Assault hat man keine Chance über diese Vertragsklausel zu erfahren... :rolleyes:
Irgendwas hat man da gewaltig verbockt... :D
Feuerwerker
10.12.2006, 13:05
Falsch, wenn im Kaufvertrag die Abmachung getroffen wurde das ein Verkauf an Dritte untersagt ist, dann gilt dies auch über den Erwerb hinaus.
im kaufvertrag wird nirgendwo die vereinbarung getroffen, dass ein verkauf des spiels an dritte untersagt ist. ein "invitatio ad offerendum" bezieht sich im vorliegenden fall nur auf den verkäufer und nicht auf den hersteller des produkts.
diese vereinbarungen mit dem hersteller (hier entwickler) stehen im nutzungsvertrag für die einzelne lizenz - der eula. wenn die vor erwerb des produkts nicht einsehbar ist UND nach herrschender meinung deshalb die einwilligung in diese eula mittlerweile als gegenstandslos betrachtet wird - dann kann ich auch nicht in ein verbot des weiterverkaufs an dritte einwilligen - selbst wenn ich noch so viele häkchen darunter setze.
somit ist ein weiterverkauf bei lediglich einem einzigen exemplar - legal und juristisch unproblematisch.
allerdings möchte ich es für diesen thread - gemessen an der überschrift - noch eindeutiger formulieren:
ein weiterverkauf bei lediglich einem einzigen exemplar stellt keinen straftatbestand dar und diese straffreiheit ist juristisch völlig eindeutig.
mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
mfg
feuerwerker
MarcusErgalla
10.12.2006, 19:38
Ich hab doch gesagt das es nicht im Kaufvertrag einsehbar und somit nichtig ist. :)
extremcamper
10.12.2006, 19:47
wem intressiert das überhaupt??son blödsinn aber auch
pisst euch doch ins hemd
solche threads sind was für warmduscher,windelträger und sockenstopfer
Feuerwerker
11.12.2006, 03:56
@ extremcamper
ärgerst du dich gerade darüber, dass dir die letzten tropfen goldbrand durch die fauligen zahnlücken geronnen sind oder welchen grund gibt es dafür, dass du fremde menschen in diesem primitiven ton anrülpst, ohne dass man dich vorher persönlich angegriffen hat? ;)
mfg
feuerwerker
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