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Alt 06.05.2016, 09:07   #4 (permalink)
Lester
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Muß es aber auch bei der Home, da eine Hardwarebindung zumindest in dem Kontext in D nicht zulässig ist !


Zumal man mit Änderung seiner Win7/8 Lizenz sie zu eine entsprechende Win10 Lizenz umgewandelt hat und sie in der ursprünglichen Bestimmung dann nicht mehr benutzen darf.


Aber eine schriftliche Bestätigung wäre da definitiv hilfreich, schließlich werden sämtliche Veränderungen nur bei MS vorgenommen, das der Kunde da leer ausgeht darf eigentlich afaik auch nicht sein.

ggf. mal MS Deutschland (nein, nicht das Schiff ) anmorsen zwecks schriftliche Bestätigung ?!
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Nur ein Beispiel das zeigt wie BI "support" definiert: https://feedback.bistudio.com/T75547

Geändert von Lester (06.05.2016 um 09:10 Uhr).
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