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Alt 08.04.2004, 17:00   #1 (permalink)
Lima
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Ist Wissen ein gewöhnliches Handelsgut?

Im Internet türmen sich Berge von Informationen, von denen bisher nicht eindeutig geregelt ist, wem sie gehören. Die aktuelle Definition besagt, dass in allen EU-Staaten die Urheber und Angehörige 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers Schutz für die geschaffenen Werke genießen. 1994 beschloss die Welthandelsorganisation WTO jedoch , "geistiges Eigentum" als Handelsware zu definieren. In den Industrieländern ist dagegen vor allem die Debatte um Autorenrechte, Patente und Vermarktungsketten von Inhalten wichtig geworden.

Wem gehört also das Wissen im WWW? Und wer wird im Tauziehen um die Besitzrechte – Industrie versus Zivilgesellschaft - die Oberhand behalten?
Welche Aufgabe übernimmt dabei die Politik?
Und wie positionieren sich die Entwicklungsländer zu dieser Debatte?

Gegen das Urheberrecht für Daten im Netz spricht die totale Überwachung, die ein solches Gesetz für Inhalte im WWW nach sich ziehen könnte. Wäre die Zivilbevölkerung wäre damit nicht leicht von staatlicher Hand zu kontrollieren?

Dafür spricht allerdings, dass diese Lücke im Gesetz virtuellen Datenklau attraktiv werden lässt. Dann kann sich doch jeder mit den Lorbeeren des anderen schmücken. Die Industrie pocht daher darauf, ihre Investitionen durch starke Rechte sichern zu wollen.

Bevor wir uns über Urheberrechte und Patente streiten, sollten wir uns darüber unterhalten, ob wirklich alle Nationen einen Zugang zum Wissen im Netz haben. Sollte nicht zuerst erreicht werden, dass auch Entwicklungsländer über einen konstengünstigen Zugriff aufs Netz verfügen, um Datenbanken für ihre eigene Entwicklung nützen zu können?
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