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Alt 06.08.2009, 09:49   #20 (permalink)
Fogu
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Zitat:

Stimmenthaltung und ungültige Stimme = Nichtwahl

Eine Stimmenthaltung und die Abgabe einer ungültigen Stimme haben beide den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis – nämlich keinen. Nur in einem Ausnahmefall – der Abgeordnetenhauswahl in Berlin (bis 2004 auch bei der Landtagswahl im Saarland) – gilt für die Berechnung der 5 %-Hürde die Zahl der abgegebenen statt der gültigen Stimmen und könnte so einen marginalen Einfluss haben.

Zitat:

Wer nicht wählt, wählt die Großen

Auch wenn immer gesagt wird, wer nicht wähle, wähle extrem – von der Nichtwahl profitieren alle Parteien proportional zu ihrem Stimmenanteil, also vor allem die großen Parteien CDU und SPD. Wenn beispielsweise ein SPD-Wähler einmal nicht wählt, dann profitiert davon am meisten die CDU. [Die Partei, die man sonst gewählt hätte, profitiert unterm Strich natürlich nicht davon, wenn man es nicht tut.]

UND DAS WICHTIGSTE

Zitat:

(1) Ungültig sind Stimmen, wenn der Stimmzettel

  1. nicht amtlich hergestellt ist,
  2. keine Kennzeichnung enthält,
  3. für einen anderen Wahlkreis gültig ist,
  4. den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen läßt,
  5. einen Zusatz oder Vorbehalt enthält.
In den Fällen der Nummern 1 und 2 sind beide Stimmen ungültig; im Fall der Nummer 3 ist nur die Erststimme ungültig, wenn der Stimmzettel für einen anderen Wahlkreis in demselben Land gültig ist. Bei der Briefwahl sind außerdem beide Stimmen ungültig, wenn der Stimmzettel nicht in einem amtlichen Stimmzettelumschlag oder in einem Stimmzettelumschlag abgegeben worden ist, der offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen abweicht oder einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthält, jedoch eine Zurückweisung gemäß Absatz 4 Nr. 7 oder 8 nicht erfolgt ist. Enthält der Stimmzettel nur eine Stimmabgabe, so ist die nicht abgegebene Stimme ungültig.
(2) Mehrere in einem Stimmzettelumschlag enthaltene Stimmzettel gelten als ein Stimmzettel, wenn sie gleich lauten oder nur einer von ihnen gekennzeichnet ist; sonst zählen sie als ein Stimmzettel mit zwei ungültigen Stimmen.
(3) Ist der Stimmzettelumschlag leer abgegeben worden, so gelten beide Stimmen als ungültig.
[...]

Beispiele: Wie gebe ich sicher eine ungültige Stimme ab?

  • Geben Sie mehr Stimmen ab, als erlaubt sind. Kreuzen Sie mehrere Parteien bzw. mehrere Wahlkreiskandidaten an. Der Wille des Wählers lässt sich dann nicht mehr zweifelsfrei erkennen – die Stimme ist ungültig.
  • Streichen Sie die Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel quer durch oder schreiben Sie „ungültiger Stimmzettel“ auf den Stimmzettel.
  • Schreiben Sie etwa Ihren Namen und Ihre Telefonnummer sauber und lesbar auf die Vorderseite des Stimmzettels. Damit ist automatisch der ganze Stimmzettel ungültig.
  • Auf der Rückseite des Stimmzettels können Sie ausführlich Ihre Beweggründe für Ihre Stimmabgabe darlegen, dies erleichtert die Zuordnung als ungültige Stimme. Gelesen wird das ganze wahrscheinlich nicht, die Wahlhelfer wollen die Auszählung schnell beenden und dann nach Hause.
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