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02.12.2014, 20:22 | #1 (permalink) |
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Viva la Pussy Riot - German Version
Barbusig bei der Weihnachtsmesse: Femen-Prozess beginnt in Köln - n-tv.de
Hoch lebe der Doppelstandard. Nur weil man sich über Russland empören muss, heisst das noch lange nicht das wir in Deutschland nicht genau so verfahren dürfen. So lieber Inno...jetzt möchte ich mal von dir hören, wie wir Putin - ähh..die Merkel fertig machen
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02.12.2014, 21:19 | #2 (permalink) |
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Schauen wir mal was die Verteidigung vorbringt - Meinungsfreiheit...Freiheit der Kunst gegenüber der Anklage - Störung der Religionsfreiheit/-ausübung, Hausfriedensbruch etcpp. mal sehen welches Rechtsgut dann anerkannt und bei Konkurrenz als höherwertig erkannt wird. 3 Jahre dürfte es eigentlich nur geben wenn sie fast alle Kirchen in DE gesprengt hätte. Wenn sich ein Messdienerchen deswegen jetzt jede Nacht einmacht (oder sich einen manisch runterholt) kann man dies doch nicht anlasten. Dann könnte ich auch die Kirche verklagen weil die Deppen mich jeden Sonntag morgen mit ihrem Gebimmel erst Schreckwecken worauf ich dann in Tagträume verfalle welche immer mit dem Einsturz der Kirche enden.
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02.12.2014, 23:48 | #3 (permalink) |
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Das es keine 3 Jahre geben wird, dürfte wohl klar sein. Die Zeitungen schreiben immer das höchste Strafmaß.
Aber interessant das sich keiner bzw. kaum einer darüber aufregt das sie überhaupt angeklagt werden. Wie die Justiz in Russland arbeitet und wie hoch die Strafen dort sind und die Behandlung von Gefangenen weiss eigentlich jeder Russe. Wenn er dann so was abzieht wie Pussy Riot - sollte eigentlich klar sein was passieren wird. Man kann sich zurecht aufregen. Nur wurde sich ja nicht wegen der Höhe der Strafe aufgeregt, sondern das sie überhaupt angeklagt werden. Nur vermisse ich den Aufschrei das man hierzulande ebenfalls erst mal Anzeige erstattet. Ich habe leider auch noch keine Kommentare dazu lesen können. Aber ich wette man verteidigt das vorgehen...und sehr wahrscheinlich von denen die bei Pussy Riot am lautesten geschriehen haben. @Kirchengebimmel: Nun ja...das bimmelt halt nicht in der Nachtruhe..von daher kann man da nicht ein mal rechtlich gegen vorgehen^^
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03.12.2014, 05:43 | #4 (permalink) |
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Steht doch im verlinkten Artikel, worum es geht ......
§ 167 StGB Störung der Religionsausübung - dejure.org Ich find auch schlüssig, warum das angezeigt wurde. Gibt ja genug Bescheuerte, die sonst nicht nur blank ziehen, sondern richtige Scheisse machen. |
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