HX3 Foren  

  HX3 Foren > Themen > Diskussionsplattform

Diskussionsplattform Aktuelle Ereignisse, Politik und ähnliches. Nur ernsthafte Diskussionen.

Thema geschlossen
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 06.03.2014, 20:22   #1 (permalink)
10 Jahre hx3
5000 Beiträge
 
Benutzerbild von INNOCENT&CLUELESS
 
Registriert seit: 16.11.2006
Ort: Paris-Rom-Erkner
Alter: 53
Beiträge: 6.205
Standard Stopper für die Werbeindustrie

Bei Widerspruch: Auch Werbung ohne Empfängernamen unzulässig | heise online

Zitat:

Postwurfsendungen sind nicht unbedingt an einen bestimmten Empfänger gerichtet, sondern nur teiladressiert, beispielsweise "an die Bewohner des Hauses". Das entbindet das werbende Unternehmen aber nicht von der Pflicht, unerwünschte Werbung zu unterlassen, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts München (vom 5.12.2013, Az.: 29 U 2881/13) zeigt.
Im verhandelten Fall ging es um einen Verbraucher, der sich von einem Unternehmen ausdrücklich weitere Werbung verbat. Das hatte er per E-Mail erklärt, nachdem er ein persönlich adressiertes Werbeschreiben erhalten hatte, in dem ihm der Anschluss ins Hochleistungskabelnetz mit Glasfaser anboten wurde. Der Mann hatte mit der Firma in der Vergangenheit allerdings schlechte Erfahrungen gemacht und wollte mit ihr nichts mehr zu tun haben, was er ihr auch schriftlich gab. Das Unternehmen sicherte daraufhin zu, ihn auf die Sperrliste zu setzen und ihm keine personalisierte Postwerbung mehr zuzuschicken.
Allerdings blieb der Mann trotzdem nicht von weiteren Werbebotschaften verschont. Insgesamt fünf Mal erhielt er in den darauffolgenden Monaten noch Werbeschreiben des Unternehmens. Personalisiert war die Werbung allerdings nicht mehr, sie war jetzt nur noch "An die Bewohner des Hauses" adressiert.
Der Mann wollte aber auch diese nicht und wandte sich an eine Verbraucherschutzorganisation, die das Unternehmen für die unerwünschte Werbung prompt abmahnte. Die Firma weigerte sich jedoch, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugegeben und so landete der Fall vor Gericht.
Hier liege ein Verstoß gegen §7 Abs. 2 Nr. 1 UWG vor, da der Verbraucher deutlich gemacht habe, keine Werbung mehr von der besagten Firma zu wünschen, so die Verbraucherschützer in ihrer Klage. Dabei habe er sich nicht nur auf personalisierte Briefwerbung bezogen, somit seien die zugestellten Werbebotschaften unlauter gewesen.
Das beklagte Unternehmen argumentierte, dass von teilpersonalisierten Briefen nur verschont bleibt, wer "erkennbar" macht, dass er auch diese nicht möchte, beispielsweise durch einen entsprechenden Aufkleber am Briefkasten.
Das Oberlandesgericht München stellte sich auf die Seite des Verbrauchers: Der Mann habe seinen Willen mit der Widerrufs-E-Mail bereits "erkennbar" genug gemacht, selbst wenn am Briefkasten ein entsprechender Hinweis noch fehlte. Wie die Richter erklärten, habe die Firma den Verbraucher aber trotz seines Widerrufs unerlaubterweise weiterhin hartnäckig angesprochen, nämlich insgesamt noch fünf Mal.
Das Unternehmen wurde dazu verurteilt, die unlautere Werbung zu unterlassen. Im Wiederholungsfall droht dem Unternehmen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise dem Geschäftsführer eine bis zu sechs monatige Ordnungshaft.

Ist ja mal endgeil!

Endlich keine "an alle die es betreffen könnte" - adressierte Werbung mehr!
__________________
INNOCENT&CLUELESS ist offline  
Thema geschlossen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Kontakt - HX3.de - Archiv - Nach oben

Angetrieben durch vBulletin, Entwicklung von Philipp Dörner & Tobias



SEO by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119