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02.05.2011, 14:35 | #1 (permalink) |
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Sinn und Unsinn von Strafe
S.P.O.N. - Der Schwarze Kanal: Strafe muss wehtun - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Politik
Mir absolut aus der Seele geschrieben. Zielrichtung vieler Strafgesetznovellen war und ist Hilfe für den Täter. Völlig ausser acht geblieben ist der Fakt dass die "Richter" seit anbeginn nicht nur rechtlichen Ausgleich schaffen sollten sondern auch "wilde Rache" kanalisieren sollten. Dem Opfer wurde also sein unmittelbarer Akt der Rache und Genugtuung "abgekauft". Wie im Artikel gut beschrieben kommt ein Großteil des momentanen Unmuts nicht von der gar nicht so laschen Gesetzgebung sondern von der tatsächlich oft laschen Anwendung. Es ist IMHO einer Schafherde und dem halb gerissenen Schaf nicht zuzumuten dass ein vermeintlicher Wolf im Gatter bleiben darf bis nachgewiesen ist dass er tatsächlich ein Wolf ist. So entsteht kein Rechtsfrieden sondern nur rechtsradikale schwarze Schafsböcke.
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02.05.2011, 14:52 | #2 (permalink) |
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Das Problem ist einfach die Art der Strafe. Aus meiner persönlichen Erfahrung bringt eine Bewährungsstrafe absolut keine Verhaltensänderung und bei Anzeige wird einem dann auch noch mit dem Tod gedroht.
Viel besser wäre es, von mir aus kürzere Zeiten, dafür aber gleich sofort abführen und nicht erst in 2-3 Monaten, wo es schon längst was anderes passiert ist und der jenige nicht mal mehr weiß, wofür. edit: Statt 1,5 Jahre auf Bewährung zu geben, sollte die Person gleich lieber für 1 Jahr ins Gefängnis, vielleicht schreckt das mehr ab. Weil ansonsten kannst du heute einen töten und passiert nicht viel. Geändert von Snevsied (02.05.2011 um 14:57 Uhr). |
02.05.2011, 15:29 | #3 (permalink) |
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@Snev: Strafmass ist so sehr nicht das Problem sondern Zeit zwischen Tat->erste Verhandlung->Urteil und der Wille der Staatsanwaltschaften.
Wir bräuchten wesentlich mehr Geld in der Justiz und Exekutive um dies Leisten zu können. Man spart aber auf Kosten der Opfer. Es ist ein offenes Geheimnis dass viele Staatsanwaltschaften fast alle strafrechtlichen Gewaltdelikte ohne schwerste Folgen nicht weiterverfolgen mit der Begründung "....Verfolgung nicht im öffentlichen Interesse" als eine Art "ÜberlastNotAbwehr". So entsteht aber kein Rechtsfrieden sondern Selbstjustiz.
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02.05.2011, 15:46 | #5 (permalink) |
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Und ist wegen der Überlast unwillig.
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02.05.2011, 16:02 | #7 (permalink) |
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Bildung hilft nur bedingt bei der Vermittlung von Werten. Das wird im Alter 0-6 Jahren vergurkt. Ein Kind, was von den Eltern als ersten Lösungsansatz für Gewalt im Kindergarten nur das noch stärkere Zurückkloppen vermittelt bekommt......und Kindergartenerzieher die auf solche Sachen nicht achten.....
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02.05.2011, 16:07 | #8 (permalink) |
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Naja schon, gebildete Menschen würden nicht zum stärker kloppen raten. Letzten Endes sind diese Eltern auch "ungebildet" bzw. legen auf die Vermittlung von Werten keinen großen Wert. Und spätestens wenn die zusehen wie Papa und Mama bei der Sache sind, ist es vorbei ...
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02.05.2011, 16:12 | #9 (permalink) |
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Ich weiss nicht welchen Fall du damit genau umschreibst, aber es liest sich schon sehr erschreckend und eng gedacht. Im konkreten Fall den uns Innos Link jedoch an die Hand gibt, geht es um ganz andere Probleme, deren Ursachen alle nix damit zu tun haben ob man unbelehrbare Kinder nun 5 oder 50 Jahre hinter Gittern steckt (das kostet übrigens auch Geld), nachdem sie wiedereinmal unter Beweis gestellt haben, wie unheimlich dumm man in solch einem Alter noch zu handeln im Stande ist. Prävention sollte der Abschreckung durch, im Endeffekt unwirksame, Strafen immer vorgezogen werden. Erzieh deine Kinder ordentlich, dann mögen sie es dir nachtun. Gebe ihnen einen Grund zum Leben, dann wolln sie´s nicht hinwerfen. Gebe ihnen Bildung, dann müssen sie nicht in der U-Bahn herumlungern und den Leuten welche ein Ziel haben das ihrige Leben versauen. Sogesehen, ja! Ich halte drakonische Strafen solange für unsinnig, bis die Ursache der zugrundelegenden Verfehlung abgestellt werden kann - Oder andersrum, wenn wir direkt jeden bannen würden der ne miese Rechtschreibe an den Tag legt, hätte niemand etwas davon. |
02.05.2011, 16:25 | #10 (permalink) |
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Hehe, burnsi, darum geht es doch hier.
Strafe als reines Erziehungsmittel oder AUCH als Mittel der staatlich kontrollierten Genugtuung. Und U-Haft als unmittelbare Maßnahme um den Rechtsfrieden vorläufig wieder herzustellen. Sicher ist einer bis zum Urteil unschuldig. Auch der Schläger aus der Berliner U-Bahn. Trotzdem halte ich es nicht für zumutbar das er frei herumläuft. Wenn erste starke Beweise einem Haftrichter vorliegen wie dieses Video, dann MUSS der IMHO bis zur Verurteilung hinter Gardinen.
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02.05.2011, 16:36 | #11 (permalink) |
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Du hast aber nix davon wenn deine, oder sonstirgendjemandes, wie auch immer geartete Strafmaßnahme im Geiste des Schuldigen nicht ankommt.
Die benehmen sich erst so beschissen weil ihnen alles egal ist. Also erscheint es doch logischer, statt alle einzeln teuer wegzusperren, zu versuchen die Ursache so hinzudrehen, daß man da wo man lebt, es zusammen friedlich tun kann. Spricht ja auch eigentlich nix dagegen. Vollkommen andere Situation als mit Sexualstrafttätern, hat zwar auch mit Ausübung von Macht zu tun, aber da fehlt mir persönlich, ohne tieferliegende Kenntnis, die Krankhaftigkeit. Leute kaputtzuhauen weil einem Langweilig ist, man sonst nichts anderes kann, ein wertloses Glied in der heutigen verkackten Gesellschaft ist, und einfach keinen anderen Weg sieht sich zu profilieren, kann keine Krankheit sein. Das muss andere Ursachen haben, und ich stelle in Frage das sich soetwas durch Haftstrafen überhaupt in Einsicht wandeln lässt. Zumal man wohl i.d.R. aus einer Haft noch kaputter rauskommt als man reinging. |
02.05.2011, 16:58 | #12 (permalink) |
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Ursachenbekämpfung muss sein, ist sogar vorrangig.
Aber bis heutige ideale Massnahmen greifen vergehen mindestens 15 Jahre bis das letzte Kind Matrixkonform getunt ist. Bis dahin müssen Gefahren für die Allgemeinheit weggesperrt werden. Und bis im Einzelverfahren Recht gesprochen wurde muss bei erdrückender Beweisslast auch weggesperrt werden. Kenn doch alle die Fälle das bei erster Verhandlung von Anklage A der Typ auf der Anklagebank gerade bei Verbrechen G,H und I ist.
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02.05.2011, 23:05 | #13 (permalink) |
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wer ist nicht gegen Wegsperren von Assis. Da rennt das SPON-Team berechnetermaßen offene Türen ein. Ich wäre sogar für härtere und natürlich näher an den Tatzeitpunkt gerückten Strafvollzug getreu einer Kirsten Heisig.
Aber wie schon burns hervorhebt: ernsthafte Ursachenbekämpfung. Ich könnte jetzt allerdings nicht DIE Ursache für die Verrohungstendenz unter Halbstarken nennen, aber nur soviel: so ein Staat ist ein verteufelt kompliziertes Gebilde, was sofort in sich zusammensackt, wenn man ihm die Knete entzieht, Stichwort Steuerpolitik. Da käme SPON incl. Fleischauer im Traum nicht drauf, den Bogen zu schlagen von Jugendgewalt zum Abbau von Lehrerstellen oder zum Verfall der Arbeitnehmerrechte, der Seuche der Zeitarbeitsfirmen etc. Das schafft überarbeitete Eltern ohne Zeit fürs Kinderzimmer. Die müssen garnicht erst prügeln. Es reicht schon daß die Kinder sich vollfressen mit dem Dreck, der ihnen per TV, Internet u. Spielekonsole serviert wird. Hilft ihnen ja niemand einen inneren Kompaß zu basteln.
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03.05.2011, 09:45 | #14 (permalink) |
Registriert seit: 16.11.2006
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Ich bin dagegen Assis wegzusperren.
Ich rede von Taten gegen körperliche und geistige Gesundheit. Aber scheinbar ist es kein Problem einen Dieb bei Millionendiebstahl in U-Haft zu sperren, einen Schläger hingegen lässt man schon mal laufen. Geld ist also in der gelebten Bewertung mehr wert als Gesundheit und Leben. Alles was Burns sagt ist AUCH richtig. Aber es gibt kein Entweder/Oder in dem Fall, sondern nur ein UND. Erziehung UND Bestrafung. Nur versucht man Erziehung STATT Bestrafung zu leben, das ist falsch. Egal was irgendwelche Psychomeier sagen, ich bin der festen Überzeugung das Menschen jenseits der 4-6 Jahre weitgehend fertig geprägte Menschen sind, alles was dann noch dazu kommt sind marginale Ergänzungen im Wertegerüst. Je nach Persönlichkeit kann man sich trotz Konflikten mit dem eigenen Wertegerüst den Werten der Umgebung anpassen. Was passiert wenn sie könnten wie sie wollten sieht man zB immer wenn Soldaten im rechtsfreien Raum agieren. Und dann gibt es eben Leute die können überhaupt nicht in einer Gesellschaft leben ohne eine latente Gefahr darzustellen. Die gehören eben separiert. Gefägnis, Klapsmühle, Insel, mir egal, hauptsache nicht mitten in der Gesellschaft.
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Geändert von INNOCENT&CLUELESS (03.05.2011 um 09:57 Uhr). |
03.05.2011, 11:57 | #15 (permalink) |
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Also erstmal muss ich hier zum "Aufmacher" ein Zitat aus dem zuständigen Gesetz einfügen:
Es ist also nicht so, dass die Leute nur weggesperrt werden sollen. Sondern eher dazu gebracht werden sollen, in Zukunft ein funktionierendes Mitglied der Gesellschaft zu werden. Es gibt Haftgründe zum Vollzug der U-Haft. Diese waren ja scheinbar nicht gegeben, sonst hätte ein Haftrichter die U-Haft verhängt. Klick0r Müßig drüber zu streiten, ob es einen gibt oder nicht, wir sind ja nicht die zuständigen Haftrichter. |
03.05.2011, 13:05 | #16 (permalink) |
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hängt von der Lernkapazität des Kindes ab und von der Charakter-Art. Es gibt Kinder, die machen früh "dicht", andere vollziehen noch jenseits der Pubertät erstaunlich grundlegende Manöver. In der Regel stimmt aber, was du sagst. Nur muß man bei den Ausnahmen aufs Sorgfältigste Obacht geben. Nichts ist schlimmer als zu Unrecht Abschreiben. NUR Wegsperren will sicher niemand, gemeint war ERSTMAL wegsperren, Bearbeitung wie auch immer halt inclusive. Daß körperliche Gewaltdelikte zu milde bestraft werden, würde ich auch mal unterschreiben, mit der Ergänzung, daß bei Wirtschaftskriminalität großen Formats auch gerne lax durchgewunken wird. Incl. Politik, die zählt ja in Teilen ebenfalls bereits zur Wirtschaftskriminalität.
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03.05.2011, 13:18 | #17 (permalink) |
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Dann ist § 2 ein großer Haufen Trollscheiße da der Anspruch recht löblich ist, aber eben nur ein heerer Anspruch.
Weder Ausstattung noch Methodik werden diesem Anspruch auch nur im Ansatz gerecht. Ich sage ja nicht, dass man es nicht VERSUCHEN soll, die Frage ist nur ob der Insasse nach der Straftat sich nach Außen hin konform verhalt ohne tatsächliche Verinnerlichung von normalen menschlichen Werten. EInfach nur weil er nicht in den Knast will. Solche Typen verüben sofort wieder ihre Verbrechen wenn sie irgendwie denken dass sie damit davonkommen. Dann sind entweder die Haftgründe nicht streng genug gefasst oder nicht streng genug angewandt worden. Wenn ich Abwäge zwischen Risiko, dass ein Straftäter diesen Kalibers und in dieser Verbrechenskategorie bis zum Prozess absetzt oder gar neue Straftaten verübt gegen das Risiko das er Unschuldig einsitzt, dann setze ich ihn fest. Mein persönliches Rechtsempfinden. Aber der Rechtsapperat muss so Leistungsfähig sein dass der Angeklagte brauchbare Mittel erhält sich zur Wehr zu setzen und das innerhalb akzeptabler fristen. Ein Extrem ist so einen Typen trotz Videobeweis bis zur Verhandlung laufen zu lassen, das andere Extrem ist Guantanamo.
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03.05.2011, 22:24 | #18 (permalink) |
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Das ist wieder nur deine einzelne Meinung Inno. Müssig sich drüber zu streiten, ändern wirst du an der momentanen Gesetzgebung so wenig wie ich. Auf deiner eigenen Insel, Tropico lässt grüßen, könntest du dein eigenes totalitäres System einführen. hier funktioniert das nicht.
Ich finds immer wieder interessant, wie du deine eigenen Ansichten auf alle 82 Millionen Individuen anwenden willst. Hat schon was Diktatorisches. ^^ |
04.05.2011, 10:55 | #20 (permalink) |
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Warum Senf?
Weil nicht mehr nachträglich festgestellt werden kann, das einer weggesperrt werden muss? Es kostet jetzt halt ne Menge Geld und Personal diese Leute nach der Haftentlassung zu beobachten. Zukünftig muss im Prozess halt schon genauer geprüft werden, ob jemand nach Verbüßung der zu verhängenden Haftstrafe zusätzlich noch Sicherungsverwahrt werden muss. |
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