|
Diskussionsplattform Aktuelle Ereignisse, Politik und ähnliches. Nur ernsthafte Diskussionen. |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
04.05.2011, 10:42 | #22 (permalink) |
Registriert seit: 01.11.2006
Ort: Wunstorf/Nds.
Alter: 45
Beiträge: 10.156
|
Lesen, denken, posten Senf.
Es gibt nicht wirklich viele Gefangene die nachträglich die Sicherungsverwahrung bekommen haben. Und nur die profitieren von dem Urteil. Kiek mal hier und mach dich schlau: Sicherungsverwahrung ? Wikipedia |
04.05.2011, 10:49 | #24 (permalink) |
Registriert seit: 01.11.2006
Ort: Wunstorf/Nds.
Alter: 45
Beiträge: 10.156
|
Das Urteil sagt einfach aus, dass niemand doppelt bestraftz werden darf. Derjenige wurde verurteilt und rechtskräftig eingesperrt. Hinterher kann man daraufhin nicht einfach das Strafmass erhöhen. Nur darum gehts. Wenn jemand neu angeklagt wird, aufgrund weiterer Vorfälle während der Haftzeit und für diese Anklage eine SV bekommt, wäre das legitim. Nur eine bereits verhängte Strafe darf nicht erweitert werden.
|
04.05.2011, 15:34 | #25 (permalink) |
Registriert seit: 16.11.2006
Ort: Paris-Rom-Erkner
Alter: 53
Beiträge: 6.205
|
Das Urteil sagt aus dass niemand ohne Verfahren bestraft werden kann. Eine Sicherheitsverwahrung nachträglich oder eine Verlängerung selbiger OHNE neues Verfahren ist nicht rechtens, darum ging es.
Es muss nachprüfbar und nach nachvollziehbaren Kriterien festgelegt werden ob er eine Gefahr ist oder nicht. Ob diese Kriterien richtig sind ist dann wieder eine ganz eigene Kiste. Edit: Storm war schneller. Hat ja wohl nichts totalitäres, ich äußere meine Meinung, ich bereite keinen Militärputsch vor um mich gegen den Status Quo durchzusetzen. ...jedenfalls lasse ich euch in dem Glauben
__________________
Geändert von INNOCENT&CLUELESS (04.05.2011 um 15:40 Uhr). |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|