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14.07.2012, 11:17 | #121 (permalink) |
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@flickflack:
In der Scharia steht es eh nicht. Scharia ist ne andere Baustelle Aber auch im Koran steht es nicht als Pflicht drinnen! Und das ist der Knackpunkt.(Da hatte jene Muslima di Du erwähnst also zumindest für den Koran recht. die Thora kenne ich überhaupt garnicht..nicht ein einzigstes Wort, zugegeben) Weiter noch, laut einer Islamseite, war es nur eine Empfehlung von Mohammed. Desweiteren aber seine Empfehlung:
So...nun, wenn die Beschneidung also für Muslime weiter Bestand haben darf, dann sollten wir jeden auch zwingen sich das KRaut aus dem Gesicht zu schneiden und immer schön die Fingerrnägel sauber zu halten. Oh man es ist einfach alles nur lächerlich. Mit dem selben Käse kann ich ja auch Mädchenbeschneidung schön reden. Unter richtigen Bedingungen, ist es keine schmerzhafte Prozedur und die Mädchen nehmen keinen Schaden. Etwas weniger spüren sie dann..ajo..wie der Mann ohne Vorhaut. Ist dann halt pech, funzt halt nur noch vaginaler Orgasmus. Wulle wulle
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14.07.2012, 11:20 | #122 (permalink) |
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Hö, die müssen sich den Schnurrbart kurzschneiden? Das ist ja mal was interesanntes, klar ist es praktisch mit langem Schnurrbart hängt einem das ganze Essen da drin fest. Aber das die wirklich so dümmliche Regeln haben hätte ich nicht gedacht.
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14.07.2012, 11:26 | #123 (permalink) |
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Na lies doch mal richtig, es ist keine REGEL, es ist eine EMPFEHLUNG, von Mohammed! Das ist auch schon alles! Genauso wie im alten Testament ähnliche, also wirklcih fast die gleichen, Hygieneempfehlungen ausgesprochen sind. Wird auf der Islamseite sogar herangezogen (3. Mose ab Kapitel 11 ) Könnt ja selber nachlesen: Fragen zum Islam » Was ist der Grund der Beschneidung der Muslime? Am besten wirklich mal lesen, damit man vernünftig dagegen Argumentieren kann und nicht mit halbwissen beim Diskutieren/Argumentieren auf die Schnauze fliegt
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14.07.2012, 12:50 | #125 (permalink) |
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Jupp, das ist Scharia. Gesetzgebung/Bestrafung. Aber eben nicht Beschneidung...dann hatte ich dich falsch verstanden, sorry
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15.07.2012, 16:06 | #126 (permalink) |
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Eigentlich ist mir nicht recht klar, was es bezüglich Beschneidung aus (vermeintlich)religiösen Beweggründen zu diskutieren gibt...
In einem demokratischen, von Werten der Aufklärung bestimmten Staat(mit klarer Trennung von Religion&Staatswesen) geht für mich das Recht auf körperliche Unversehrtheit vor Ausübung der Religionsfreiheit. |
15.07.2012, 19:16 | #127 (permalink) |
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Das gilt doch selbstredend nur für Christen Hätte das die Christen gefordert und Muslime&Juden das Gegenteil gefordert, kannst Du dir leicht ausmalen wie es ausgehen würde. Diese Schuldfrage kotzt mich langsam an. Nein..stimmt nicht. Ich kotze schon längst jeden Tag, wo ich sowas lese... Nicht das es nciht legitim wäre von der eien oder anderen Seit es zu fordern. Aber das Vadder Staat dauernd einknickt weil unsere Groß- und Urgroßväter mal scheisse gebaut haben, DAS stinkt mir so gewaltig.
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16.07.2012, 13:33 | #128 (permalink) |
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Das ist mir egal, mein Großvater hat damit nix zu tun, der hat sein Soll vorher erfüllt, von der ersten Flandernschlacht im Herbst 1914 bis zur Schlacht von Cambrai Ende 1917 ^^
Ich verfechte entschieden eine Kultur der Schuld & Sühne und bin für eine Kultur der humanistischen Verantwortung, in welcher vor dem Gesetz allesamt gleich gestellt sind. |
16.07.2012, 14:47 | #132 (permalink) |
His Awesomeness!
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Den haben sie laut Familienlegende in Gefangenschaft genommen, er konnte dann "entwischen" und ist zurückmarschiert.
Ihr wisst ja, je länger der her Krieg ist, desto größer werden die Kanonen ^^ Wer weiß was daran wahr ist, und wo er genau war. Zumindest sehen die Stiefel so aus, als hätten sie ein paar Kilometer auf den Absätzen. Einer war Sani und wurde beim Heilen erwischt. Ein weiterer hat den Krieg hauptsächlich in den warmen Zellen der Gestapo verbracht. Und der einzige der noch lebt erzählt nix...noch immer nix. Seit Jahren versuche ich den schon auszuquetschen, aber so bald es wirklich um den Krieg im Detail geht, hört er sofort auf zu erzählen. Nuja...btt! ^^ |
16.07.2012, 15:58 | #134 (permalink) |
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Das schreit nach einer Sammlung im geschlossenen Diskussionsbereich, ich will alles wissen.
Hab selber nix von meinen Großvätern hören können, nur ein paar Geschichtsfetzen im Altenheim aufgeschnappt wo ich an der Pforte saß - is doch schade sowas. Wenn die Leute weg sind, gehen die Storys mit :-/ Achja, religiöse Fundis ... Wenn es nicht derzeit so in Rede wäre, und flicki nicht so fein den Doppelmoralmeissel angesetzt hätte, würde ich wohl immernoch aus purer Weltoffenheit dazu tendieren, die Menschen machen zu lassen wat se für richtig halten. Aber das ist offensichtlich nicht der richtige Weg, jedenfalls nicht ganz. |
16.07.2012, 17:12 | #135 (permalink) |
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Dös ist hier Humanisten gegen Religiöse.
Ick sach nich ma die Alten haben dat Recht den Pimmelmann zu beschädigen weil sie ihr Kind religiös festlegen wollen. Ich bestreite dass sie das RECHT dazu haben. Egal ob die (Ur-[Ur-{Ur-Eltern}]) schon auf Pferden/Rädern/Ketten schon im Ural oder sonstwo waren. Genauso sollte eine Religiöse Festlegung durch Riten verboten werden. Katholische Kinder werden als Säugling getauft d.h. die Alten schliessen einen Vertrag mit der Kirche ab und als Heranwachsender muss er dann zusehen wie er die Kirchensteuer vonne Backe bekommt. IMHO sollten die Alten dann das Gottes-Abo weiterzahlen
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16.07.2012, 20:48 | #136 (permalink) |
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Du musst ja deine Kinder nicht beschneiden lassen Inno. Paragraphen die meines Erachtens hier in diesem Thread greifen, liste ich am Ende auf. Nun erstmal zur Diskussion.
Aber was ist mit der Selbstbestimmung (1) der Individuen? Für die Kinder sind die jeweiligen Eltern per Gesetz dazu bestimmt, das Leben einzurichten und bis zur Volljährigkeit die Entscheidungen zu treffen. Das ist jetzt erstmal der Punkt. Ob sie nun aus Glaubensgründen ihr Kind beschneiden/taufen/konfirmieren lassen, ist dementsprechend auch geregelt. Das entscheiden die Erziehungsberechtigten im Namen des Mündlings. Interessant wird die Sache jetzt, da eine Beschneidung einen Eingriff darstellt, der im Grunde genommen eine Körperverletzung (2) darstellt. Auch das ist per Gesetz geregelt. Dasselbe gilt im Gegenzug aber auch bei jeder anderen Operation. Als Beispiel führe ich mal die Beseitigung einer "Hasenscharte" an. Auch das ist eine Körperverletzung. Hier wird ein "Krankheitsbild" behandelt, was per se nicht lebensbedrohlich ist. Wenn das Kind sich also später entscheiden würde (3), diese Operation nicht durchführen zu lassen, wäre es doch moralisch genauso verwerflich wie die Beschneidung aus religiösen Gründen. Die sind auch nicht notwendig und nur aus geistigen Grundstimmungen notwendig. Also wo setzt man jetzt an und wo ist was nicht tragbar? Alles doch ein sehr dünnes Brett, finde ich. Die Antworten muss prinzipell jeder in seinem eigenen Kopf finden. 1 Artikel 2 GG 2 Körperverletzung 3 Verjährung |
17.07.2012, 14:20 | #137 (permalink) |
His Awesomeness!
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Dein Hasenscharten-Beispiel verfängt nicht ganz: Es gibt nämlich dort eine medizinische Indikation, je nach schwere und Art der Spaltung. Wenn keine Phimose vorliegt, gibt es für eine Beschneidung keinen medizinischen Grund. "Lebensbedrohlich" ist hier als Schlüssel falsch - imho.
Edith: Der Dopplemoral-Hammer: Wenn die Kirche sagt, dass Abtreibung Mord sei, egal ob Embryo oder Zellhaufen, dann ist die Beschneidung nach dieser Lesart Körperverletzung. Aber wie üblich dreht man es sich so hin, bis es passt. |
17.07.2012, 15:09 | #138 (permalink) |
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Verjährungsfristen sollten verlängert werden um:
- Zeit, die der Geschädigte/Betroffene brauchte um sich der Möglichkeit und der Klagewürdigkeit aufgrund von Minderjährigkeit bewusst zu werden Weil ja sonst fast alle Verbrechen an Kindern verjähren. Ausserdem geht es mir darum, dass Religionen ein Gesetz fordern um GG - Einzelnorm
...dies zu nutzen. Genauso könnte ich ein Kinderverprügelerlaubnisgesetz fordern weil es ja schon immer erlaubt war Kinder zu verprügeln, noch länger als Juden und Moslems die Dödel beschnippeln. Das URTEIL hatte ja GG - Einzelnorm lediglich bestätigt und verneint das religiöse Modeerscheinungen NICHT den Stellenwert eines Gesetzes einnehmen können UND das elterlicher Vormund NICHT über dem Gesetz steht.
Merkel plädiert jetzt für folgendes: Pimmel beschneiden -> JA -> Pimmelbeschneidungserlaubnisgesetz für Moslems und Juden Vagina verstümmeln -> NEIN -> Kein Vaginaverstümmelungserlaubnisgesetz für Afrikaner aber wo ist den genau der Unterschied? mehr dazu: http://www.zeit.de/gesellschaft/2012...gesetz-debatte http://www.tagesschau.de/inland/beschneidung124.html http://de.wikipedia.org/wiki/Beschne...ien#Strafrecht
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Geändert von INNOCENT&CLUELESS (17.07.2012 um 15:21 Uhr). |
17.07.2012, 17:08 | #139 (permalink) |
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mal ne dezente Frage: ist die Vorhautbeschneidung schmerzfrei möglich oder hat die langfristige negative Folgen?
Damit man mich nicht falsch versteht: ich bin ja für grundlegende weltanschauliche Einflussnahme erst ab 16, nachdem man eine Portion Naturwissenschaft schon intus hat zwecks Vergleich. P.S. Zahnspangen führen zu sozialer Ausgrenzung und tun weh im Maul. Und alles für die Maulästhetik.
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