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burns 04.07.2006 13:42

Copyright im Rundfunk
 
Möchte gerne ein Thema fortführen welches für mich im Offtopic entstand und sich wie folgt zugetragen hat:

Zitat:

Zitat von FCOPZ-illuminator
SPIEGEL TV zeigte den Bericht, der Amerika erschütterte, am Sonntag als Europa-Premiere. Ich habe die Dokumentation mitgeschnitten und stelle Sie euch auf unserer Partnerseite EnemyInSight.info als Download zur Verfügung.

Zitat:

Zitat von GrenSo
Ich frag mich grad, wie das mit dem Copyright ist... nicht das du noch Ärger bekommst, dass du den Beitrag zu Download bereitstellst!?

Zitat:

Zitat von FCOPZ-illuminator
Mir wurde mit Abmahnungen gedroht, habe das Teil offline genommen.



War es nicht mal erlaubt gewesen z.B. mit Kasetten- oder Videorekordern Rundfunksendungen aufzunehmen und auch weiterzugeben?
Bei Musik und Filmen aus dem Laden ist das ganz klar nicht legal, nur ich bekomms nicht aus dem Hinterkopf...
Werden plötzlich keine Unterschied mehr gemacht zwischen dem neuesten StarWars Teil und Domians Oldie Show, vertu ich mich so dolle?



Leider konnte ich im inet nicht viel Aufklärendes über privatrechtliche Sender finden, von daher würde rege Beteiligung mich sehr freuen :)

Walk 04.07.2006 14:51

AW: Copyright im Rundfunk
 
Isses jetzt dann auch illegal wenn ich per tvkarte ein Musikvideo aufnehme? :nixweiss:

GrenSo 04.07.2006 15:05

AW: Copyright im Rundfunk
 
Soweit ich dass weiß, darf man alles weiterhin Aufnehmen, wie es auch schon früher mit Videokasseten und den tapes war. Was man allerdings nicht darf und dass war auch schon damals so, mit diesen aufgenommen Dingen in irgendeiner Art und Weise sich einen finaziellen Vorteil zuverschaffen.
Somit ist es meines Wissen nach erlaubt solche Dinge für den Privatgebrauch zu verwenden.

TwoFaceDuo 04.07.2006 15:39

AW: Copyright im Rundfunk
 
also was ich weis ist das du alles auf aufnehmen darfst was du siehst und höhren kannst
aber halt keinen finazielen vorteil verschaffen

Snevsied 04.07.2006 18:05

AW: Copyright im Rundfunk
 
Zitat:

Zitat von Walk of Fame
Isses jetzt dann auch illegal wenn ich per tvkarte ein Musikvideo aufnehme? :nixweiss:

Soweit ich das jetzt weiss, darf man z.B. Musikvideos nicht mehr öffentlich freigeben. Genaue Hitnergründe kenne ich nichts.

burns 07.07.2006 18:15

AW: Copyright im Rundfunk
 
Das man keinen Gewinn machen darf war für mich schon Vorraussetzung, wie dass jedoch weiter geregelt ist scheint (uns zumindest) allen unklar zu sein, und jemand der´s Wissen könnte findet sich auch nciht.

Sehr schade dass wenn man sein "gutes" Recht in Anspruch nehmen will extra Kostenpflichtig zum Anwalt rennen muss der im Grunde genommen auch nur dafür ausgebildet wurde Sachen die er nicht weiss (was wohl viiiieeel ist) in Fachliteratur nachzuschlagen...

mein Fazit: scheiss Deutschland! :(

TeRp 07.07.2006 20:48

AW: Copyright im Rundfunk
 
Na ja, was heißt denn das weiss keiner.

Jegliche Produkte, ob nun eine Radiosendung oder was auch immer unterliegen dem Urheberrecht. Alles was ich mache, gehört prinzipiell mir, also kann ich auch bestimmen, inwieweit ich etwas weitergebe oder erlaube, dass dies andere für mich tun.

Da es sich bei sowas wie Radiosendungen oder Dokumentationen immerhin um Material handelt, womit man Geld verdient, ist doch klar, dass niemand will, dass man sein Werk kostenfrei irgendwo kriegt.

Klar darf man sich eine eigene Kopie davon machen und die für sich behalten, aber man darf sowas halt nicht weitergeben, was ich prinzipiell auch nur befürworten kann.

TestTubeBaby 20.07.2006 22:05

AW: Copyright im Rundfunk
 
Zitat:

Zitat von Mr Burns
...
War es nicht mal erlaubt gewesen z.B. mit Kasetten- oder Videorekordern Rundfunksendungen aufzunehmen und auch weiterzugeben?
...

Soweit ich weiss zahlen die Hersteller von Leer-Cds,Leer-Cassetten (Audio- als auch Videocassetten) und Aufnahmegeräten eine Pauschalgebühr an die GEMA.
Diese Pauschale wird,denk ich mal,dem Kunden auf's Auge gedrückt.
Die Einnahmen aus dieser Gebühr werden in einem bestimmten Tonus an
die GEMA-Mitglieder ausgeschüttet.
Natürlich interessant,wenn man bedenkt,dass für käuflich erworbene Audio-CDs
der Rubel bereits Richtung GEMA rollt,will heißen:
überspielt man seine schon mit GEMA-Gebühren behaftete akkustische Neu-
anschaffung auf CD oder Cassette,zahlt man...doppelt :ugly:

Falls ich mit meiner Aussage völlig daneben liegen -> Schande über mich

Clausewitz 22.07.2006 19:38

AW: Copyright im Rundfunk
 
Es geht nicht so sehr ums Aufnehmen und Archivieren, sondern um das Weiterverbreiten. Aufnehmen für den Privatgebrauch ist völlig legal, auch aus Rundfunk und Fernsehen. Aber Weiterverbreiten und Vervielfältigen nicht.

Wäre das anders, dann bräuchte man nur ein aktuelles Musikvideo aufzuzeichnen und es dann völlig legal via Internet zum Download anbieten.
Wenn du nen Ausschnitt aus der "Tagesschau" auf deiner Website anbietest, weil du da erwähnt wurdest und das toll findest, dann wird mangels Relevanz kaum einer motzen. Aber all das, was sich auch verkaufen läßt oder den Rechten Anderer unterliegt, ist da ein Minenfeld.

Fazit: nee, ist nicht erlaubt, es sei denn, du fragst vorher.

INNOCENT&CLUELESS 18.04.2012 14:53

UrhG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis


Privatkopie sollte hier geregelt sein:

UrhG - Einzelnorm

Die Vergütung hier: UrhG - Einzelnorm


Hier die Vergütungssätze:

http://de.wikipedia.org/wiki/Pauschalabgabe



Ich halte dies alles für einen gesetzgeberischen Durchfall da:

1.) Durch den Gestzgeber privatwirtschaftlich orientierte "Verwertungsgesellschaften" eine unangemessene rechtliche Position erhalten, welche sogar Abgaben erheben darf. Selbst die Ermächtigung durch Urheber legitimiert dies IMHO nicht.

2.) Das Urhg. ist allgemein inkonsistent, es regelt haarklein einzelne Vervielfältigungsmethoden, deren Bewertung und Vergütung haarklein und weicht dabei oft grob voneinander ab obwohl es sich global betrachtet um gleiche Vorgänge handelt.

3.) Das Urhg. legitimiert eine Abgabe auf Einrichtungen und Methoden zur Vervielfältigung als Pauschale OHNE bereits möglichereweise vollumfängliche parallele Vergütungen zu behandeln.

Lediglich in §54a steht:

Zitat:

§ 54 Vergütungspflicht

(1) Ist nach der Art eines Werkes zu erwarten, dass es nach § 53 Abs. 1 bis 3 vervielfältigt wird, so hat der Urheber des Werkes gegen den Hersteller von Geräten und von Speichermedien, deren Typ allein oder in Verbindung mit anderen Geräten, Speichermedien oder Zubehör zur Vornahme solcher Vervielfältigungen benutzt wird, Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung.
(2) Der Anspruch nach Absatz 1 entfällt, soweit nach den Umständen erwartet werden kann, dass die Geräte oder Speichermedien im Geltungsbereich dieses Gesetzes nicht zu Vervielfältigungen benutzt werden.


Mal davon abgesehen dass es dafür noch immer keine einheitliche Rechtssprechung gibt. Die Abgabe für die MÖGLICHKEIT wäre IMHO nur gerechtfertigt wenn

Zitat:

Der Anspruch nach Absatz 1 entfällt, soweit nach den Umständen erwartet werden kann, dass die Geräte oder Speichermedien im Geltungsbereich dieses Gesetzes nicht zu Vervielfältigungen benutzt werden können.
drin stehen würde, andernfalls müsste der NACHWEIS erbracht werden dass eine Einrichtung tatsächlich zur Vervielfältigung genutzt wird. Wo die Beweislast geregelt ist habe ich nicht rausgefunden.

4.) Ich halte das Urhg. in seiner jetzigen Form schlicht für verfassungswidrig, im speziellen die Regelungen zu den Vergütungen und Berechtigungen. Die Ermächtigung von außerstaatlichen Verwertungsgesellschaften Art und Höhe von Abgaben selbst zu gestalten und durchzusetzen ist IMHO verfassungswidrig.

Duke49th 18.04.2012 15:11

Ich halte das ganze eh für Gülle.

Entweder ist es ÖR...dann gehört es eh allen. Denn wir alle sollen ja auch eh alle bezahlen.
Dann darf ich auch alles aufnehmen, kopieren und weitergeben. Denn es kommt eh im ÖR.

Oder eben nicht. Dann ist dies ein weiterer Grund GEZ NICHT zu zahlen. Wofür auch!?

Storm 18.04.2012 15:28

Fürs weitergeben fehlen dir die Rechte an den Sachen. Punkt. Das ist auch genau der Punkt, den die Abmahnindustrie verfolgt.

@Inno: Was soll die Leichenfledderei wieder? Ist dir langweilig? Dann kannste unsere Bude mal schön durchfeudeln ...... :lol:

INNOCENT&CLUELESS 18.04.2012 15:30

Kulturministerin will Festplattenabgabe noch 2012 durchboxen - Copyrights - derStandard.at ? Web

Ist in Öschiland - mit ähnlichem Rechtskonstrukt - gerade heisses Thema.

Mir ist die Abmahnindustrie erst mal wurscht, Ursache ist ja das Urhg.

IMHO kann ich mir ein Großlager voll Datenträgern und Vervielfältigungsgeräten zulegen ohne einen Cent Abgaben zu zahlen - auch nicht indirekt via Hersteller.

Ich benutze meine Fax-/Druckerkombi nur dazu um Faksimile meines nackerten, blutig rasierten Stachelbeerbeutels zu erstellen und an interessierte und uninteressierte Leute in der Fussgängerzone zu verteilen.

Wo besteht hierbei ein Recht auf Vergütung für irgendwen anderes ausser mir?


@ Duke: Wir reden mal nicht von GEZ, das ist anders gelagert.

Lester 18.04.2012 15:35

Zitat:

Zitat von Duke49th (Beitrag 411526)
Entweder ist es ÖR...dann gehört es eh allen. Denn wir alle sollen ja auch eh alle bezahlen.
Dann darf ich auch alles aufnehmen, kopieren und weitergeben. Denn es kommt eh im ÖR.

Ein guter Witz, so leicht kann man es sich aber nicht machen.

Sicherlich könnte man zu Recht argumentieren das Sendungen die das ÖR selber verfasst bedingt durch die Zahlung von GEZ komplett finanziert werden frei sind bzw. sein sollten.

Aber ... zu allererst nur an Leute die auch GEZ zahlen ... das hat sich ja bald erledigt, dann dürfte die Einschränkung "nur noch für Bundesbürger" gelten.

Somit fällt eine Internetweite freie Zugänglichkeit generell ins Wasser, selbst wenn man das derart freundlich auslegt, was Rechtsverdreher sicherlich nicht so ganz sehen !


Hinzu kommt dann noch das bei Filmen oder sonstige eingekaufte Dinge wo die ÖR (via GEZ Gebühren) nicht sämtliche Rechte erwerben, sondern Sendegebühren abdrücken, heisst es dann eben nicht das man die beliebig häufig senden darf, geschweige denn weiterverbreiten sofern das nicht vertraglich geregelt ist !

Als GEZ-Zahler darf man das dann natürlich erst recht nicht !



@Inno
Das ist seid einigen Jahren in D doch schon gängige Praxis und gilt noch für einige Hardwarekomponenten mehr !
http://www.heise.de/resale/meldung/V...n-1384731.html

Xeno 18.04.2012 15:36

Und der Grund dafür ein 6 Jahre altes Thema aus dem Orcus zu reaktivieren war was ?

Xeno

INNOCENT&CLUELESS 18.04.2012 15:41

Zitat:

Zitat von Xeno (Beitrag 411530)
Und der Grund dafür ein 6 Jahre altes Thema aus dem Orcus zu reaktivieren war was ?

Xeno


Aber volle Kanne, ist immer noch aktuell.

So eine Idee ist ja auch die

http://de.wikipedia.org/wiki/Kulturflatrate


Kaufe einen Internetanschluss und zahle für Bohlen und Napalmduo.


@ Xeno: Einerseits soll ma nicht für alles nen neuen Fred aufmachen - andererseits keine alten, passenden recyclen? Alternative?



BTT:

Zitat:

§54 Urhg.:(1) Ist nach der Art eines Werkes zu erwarten, dass es nach § 53 Abs. 1 bis 3 vervielfältigt wird, so hat der Urheber des Werkes gegen den Hersteller von Geräten und von Speichermedien, deren Typ allein oder in Verbindung mit anderen Geräten, Speichermedien oder Zubehör zur Vornahme solcher Vervielfältigungen benutzt wird, Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung.
Das ist ein Kniefall der Legislative vor den Rechteverwertern.

Vergütung kann nur zwischen Inhaber/Vertreter und Nutzer abgewickelt werden. Die Zwangsabgabe ohne die Möglichkeit dem eigenem Willen des Nutzers Geltung zu verschaffen ist ein unglaublicher Vorgang.

Der Gesetzgeber zwingt allgemein den Bürger durch Abgaben auf den Erwerb von alltäglichen Kommunikations- und Bürogeräten welche sich AUCH zur Vervielfältigung eignen Typen wie Bohlen, Sarrazin und Wulff ein Einkommen zu verschaffen obwohl dessen (Mach-)werke vom individuellen Nutzer nie konsumiert wurden.


Und die Bitkom regelt dann im Namen vieler HW Hersteller und damit indirekt in meinem Namen welche Abgaben/Höhe akzeptabel sind.

http://www.bitkom.org/de/themen/54834_71786.aspx

Zitat:

Als BITKOM-Mitglied haben Sie die Möglichkeit, diesen Verträgen jederzeit beizutreten und von den Konditionen zu profitieren. Bitte beachten Sie, dass ein Beitritt jedoch proaktiv zusätzlich zu Ihrem BITKOM-Mitgliedsantrag erfolgen muss.
Wo bleibe ich?

Ich will Charlotte nicht Geld dafür zahlen für die Beschreibung in "Feuchtgebiete" über die korrekte Verwertung von Körperausscheidungen. Kann ich selbst viel besser.


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 01:11 Uhr.

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