Bekloppt oder nicht bekloppt - das ist hier die Frage!
Bayern: Mollath-Untersuchungsausschuss legt Abschlussbericht vor - SPIEGEL ONLINE
Mollath ist Opfer oder zu recht verurteilt? Gibt auch einen unter anderen Aspekten recherchierten Artikel "Ich trete aus dem Rechtsstaat aus" von Beate Lakotta im Spiegel welcher die Macken von Mollath ausleuchtet und zu einem anderen Ergebnis kommt. Worauf der Mollath-Unterstützer-Mob sie am liebsten lynchen würde. http://forum.spiegel.de/f22/keine-fe...e-78401-9.html Schwierig-schwierig. |
verfolge sz.de dazu
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Ob die Entscheidung, ihn im Maßregelvollzug unter zu bringen, rechtens war, lässt sich meiner Ansicht nach von Aussen überhaupt nicht nachvollziehen. Rein subjektiv sind hier aber erhebliche Zweifel angebracht: Es ist schon hochgradig verwunderlich, dass nahezu alle an Mollaths' Zwangseinweisung beteiligten Personen schon vorher persönlich mit einander bekannt waren, und nachweislich zumindest einige dieser Personen an den von Mollath beschworenen Schwarzgeldverschiebungen beteiligt waren. Hingegen scheinen die Vorwürfe gegen Mollath in einem eher zweifelhaften Licht, basierend auf einem fragwürdigen Attest und eher einer Annahme "er könnte es wohl gewesen sein" denn einer gesicherten Erkenntnis, er habe fast 130 Autoreifen zerstochen. Heftig ist auch, dass er, hätte man ihn für schuldfähig gehalten, nie im Leben über sieben Jahre Haft für die ihm zu Last gelegten Taten bekommen hätte. Zumal sieben Jahre Freiheitsentzug nicht einfach kompensiert werden können, diese Zeit wurde ihm genommen und ist nicht "rückzahlbar". Ich hoffe und wünsche ihm, dass er diese sieben Jahre psychisch heil überstanden hat. Grundsätzlich sind 90% aller Häftlinge nach einer Haftzeit von mehr als fünf Jahren "gar" und überhaupt nicht mehr resozialisierbar. Nur ganz wenige Individuen mit glasklarem Verstand und eisernem Willen schaffen es, nach einem so lange (oder länger) andauernden Freiheitsentzug gesellschaftsfähig zu bleiben oder wieder zu werden. |
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Natürlich bedarf es eines richterlichen Beschlusses, jemanden Zwangseinzuweisen. Also insofern hat doch ein Richter geurteilt und ihn "verurteilt". Und wenn sie ihm fleissig Medikamente gegeben haben, behaupte ich, es war noch schlimmer als eine Gefängnisstrafe. Zitat:
Aber da es keine Haftzeit ansich war, also nicht mit regulären "bösen Buben", sondern mit psychisch Kranken zusammen in einer Klinik in der er wesentlich mehr Bewegungsfreiheit hat, als im Gefängnis....afaik. Habe allerdings nie eine forensische Station gesehen. Aber soweit ich informiert sind, ist das eher wie eine Psychatrie, denn ein Gefängnis. (Was Tagesablauf angehört etc. Ne Mauer wird wohl schon drumherum gewesen sein.) Aber auch so glaube ich bei 5 oder 7 Jahren nicht so recht daran. Er war ja kein Straftäter, der jetzt resozialisiert werden muss. Es sind ja meist diejenigen, die im Knast ja noch Kontakte knüpfen, zu gleichgesinnten "Tätern" usw. Menschen, die eh nie richtige bzw. vernünftige soziale Bindungen hatten. Die waren vorher schon nicht sozialisiert. Wie sollte man sie, wenn man sie mit üblem Gesocks zusammen sperrt, auch "läutern"...? Mollath ist ja (vermutlich) gar nie so kaputt in der Birne gewesen, wie ein "normaler" Verbrecher. |
Sicher hast Du nicht ganz Unrecht hinsichtlich des richterlichen Beschlusses, allerdings steht der "Verurteilung" ja der Freispruch aufgrund von Schuldunfähigkeit entgegen.
Es war allerdings schon ziemlich kleinlich von mir diesbezüglich so sehr ins Detail zu gehen, habe das Ganze eher als thematischen Einstieg in die Diskussion missbraucht. Zitat:
Ich wollte ausschließlich auf die psychischen Folgen von Langzeit-Haft, und das Verlieren der Alltagstauglichkeit hinaus. Das menschliche Gehirn hat definitiv eine Art Muskel-Charakter: Durch regelmäßiges, gründliches Training lässt sich die Leistungsfähigkeit und mentale Flexibilität erheblich steigern. Wobei natürlich auch das Gegenteil der Fall sein kann: Durch den Freiheitsentzug reduziert sich beispiels Weise die Zahl der Sinneseindrücke, die das Hirn zu verarbeiten hat, drastisch. Dementsprechend nimmt die Fähigkeit, den Input, den wir in Freiheit gewöhnt sind zu verarbeiten, mit der Länge der Haftdauer immer weiter ab. Das geht letztendlich so weit, dass viele Langzeithäftlinge Furcht vor der Entlassung haben, das Wegbrechen der festen, überschaubaren Alltagsstruktur der Haft, auf die sie über Jahre konditioniert und reduziert wurden als Bedrohung empfinden und in Freiheit schlicht und ergreifend nicht mehr zurecht kommen. Diese, je nach Haftdauer und charakterlich-psychischer Beschaffenheit der Betroffenen unterschiedlich ausfallende Hirnschädigung ist z.B. über Computertomographie deutlich Sichtbar und nachvollziehbar. Und, je nach Ausmaß, kann diese Schädigung irreparabel sein. |
Was haltet ihr von Beate Merk (CSU) und Ihren heuchlerischen Aussagen ?
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hab mich grad erst etwas in den Fall über sz eingelesen. Da ist mir das hier übel aufgestoßen:
"....Denn über Jahre hinweg störte sich niemand daran, dass die meisten Sachverständigen, die Mollath für wahnkrank erklärten, ihn weder gesehen, geschweige denn untersucht hatten. Es waren Gutachten allein nach der Aktenlage." Wo käme denn der Ruf der Psychiatrie und überhaupt der Psychologie hin, wenn sich Gutachten gegenseitig widersprechen würden. |
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Vom Gefängnis her (weiss ja nicht in welcher Form genau Mollath untergebracht wurde), 23 Stunden Vollzug..also 23 Stunden am Tag in einer kleinen Zelle. Ggf. sogar ohne TV und/oder Radio. Ggf. Einzelhaft/Einzelzelle. Aber soll er mal selber sagen^^ Aber ich denke in die Richtung wird es wohl gehen. In einer regulären Psychiatrie kannst Du dich ja normal in der ganzen Station bewegen...sozusagen 24 Stunde am Tag. Bist also nicht so eingesperrt wie ein Gefängnis Insasse. Zitat:
Aber in welcher Form wird das sonst gemacht? (@Storm) Nenne mal Beispiele...interessiert mich. Zitat:
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Entlassungsvorbereitung ist ein Prozess der länger geht. In diesem Fall hier spricht man ja fachlich von einer Sofortentlassung. Ergo war auch keine Chance für Vorbereitungen. Dazu zählen übrigens auch Papiere beantragen und sowas.
Hier mal die Voraussetzungen bei uns in Niedersachsen. Strafrecht ist ja Landessache: § 9 NJVollzG, Vollzugsplanung - Rechtsinformationssystem Niedersachsen § 17 NJVollzG, Entlassungsvorbereitung - Rechtsinformationssystem Niedersachsen § 13 NJVollzG, Lockerungen des Vollzuges - Rechtsinformationssystem Niedersachsen |
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Ein Beispiel wäre eine chaotische Verkehrssituation in einer Großstadtumgebung, etwa an einer großen Kreuzung. Hunderte Fußgänger, Radfahrer, Kraftfahrzeuge, eine Straßenbahn, lautes Gehupe, Sirenen von Einsatzfahrzeugen, Straßenmusik, Werbung überall. Eine Situation, die durch die hohe Taktung einer Unzahl parallel verlaufender Ereignisse auch bei Personen mit PTBS schnell Angstzustände und Panikattacken auslösen kann. Die Situation eines Inhaftierten dagegen ( auch wenn es definitiv Unterschiede zwischen JVA und geschlossener Psychatrie gibt, gilt das Prinzip für beide ) beschränkt sich auf einen immer gleichen, sehr überschaubaren Raum, ebenso, wie sich die Zahl und Variation der Sozialkontakte stark in Grenzen hält. Zitat:
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Eigentlich gehört es mittlerweile zum Basiswissen in der Neuropsychologie, dass Hirnfunktions- Einschränkungen oder Störungen generell ( wie auch z.B. PTBS ) durch den heutigen Stand der Technik sehr gut sichtbar gemacht und lokalisiert werden können, sei es per CT, EEG oder weiß der Geier was noch für Technik. Grundsätzlich werdet Ihr meine "Behauptungen" in unterschiedlichsten Publikationen und Studien rund um das Thema "Hospitalismus" und "Deprivationssyndrom" mit Blick auf die Neuropsychologie, wiederfinden. Meine Aussage über die 90%, die nach Haft von mehr als fünf Jahren nicht mehr wirklich gesellschaftsfähig werden und werden können, habe ich eins zu eins von einem pensionierten Chefarzt einer forensischen Psychatrie in Köln, mit dem ich persönlich länger bekannt bin. Abgesehen davon dass ich vier Vollzugsbeamte (drei in Köln-Ossendorf, einer in Siegburg) in meinem Bekanntenkreis habe, einer meiner besten Freunde psychiatrischer Krankenpfleger ist, und ich letztendlich auch eine ganze Reihe ehemaliger Häftlinge kenne, die meine Aussagen hier alle sofort unterschreiben würden... Quellen könnte ich Euch zu jeder meiner Aussagen raussuchen, was mich aber mehrere Stunden Arbeit kosten würde für die ich nicht bezahlt werde. Ist aber nun wirklich nicht so weit hergeholt, oder? "Psychiatrie des Strafvollzugs"von Achim Mechler hab ich hier liegen, worin beispielsweise unter Anderem irreparable Hirnschäden im Bezug auf Hospitalismus beschrieben werden. Allerdings ist das Buch von 1981, bezieht also die Sichtbarkeit per CT noch nicht mit ein... |
und weil der eigentliche Skandal an dem Fall so schwer erkennbar ist, hier nochmal in einer satirischen Aufbereitung....lol Der Fall Gustl Mollath - Erwin Pelzig Neues aus der Anstalt ZDF - YouTube
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Und auch sehr ineteressant wie viele Leute sich dort eine Meinung gebildet haben an Hand von Zettele. |
ja, Pelzig macht solide Arbeit...nett fand ich auch das Goldman-Sachs-Schaubild von ihm.
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http://www.zeit.de/2013/35/gerhard-s...llath#comments |
Hätte er im Knast gesessen. hätte er 13€ pro Tag bekommen.
Da er in der Klapse saß, ist es die Frage ob er hierbei einen Anspruch hat. Und wie hoch der ist. Ich sehe schwarz für beides. Die Verantwortlichen werden nix abbekommen und er wird, wenn überhaupt, mit einem Pipifaxbetrag abgespeisst. Wetten? |
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