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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : IP-Speicherung durch Provider nicht mehr legitim!!!


Livefire
06.11.2006, 23:41
Hi,

einer Newsmeldung von Heise Online (http://www.heise.de/newsticker/meldung/80614) nach ist es den Internetprovidern (z.B. T-Online, Arcor, 1&1) gesetzlich nicht mehr länger erlaubt die IP-Adrese ihrer Kunden über einen längeren Zeitraum zu speichern. Sie muss sofort nach Verbindungsabbau gelöscht werden. Somit ist die Möglichkeit verbaut eine IP-Adresse im Nachhinein einem bestimmten Menschen zuzuordnen, was bedeutet, dass der Internetbenutzer völlig anonym surft, saugt, chattet und zockt!

Das Urteil hat jedoch einen Haken. Die Provider sind nicht gezwungen diese Regelung auf alle Kunden zu übernehmen und gilt nur für diesen bestimmten Kläger. Jeder, der auch anonym surfen möchte, muss folglich eine Klage einreichen beim Landsgericht Darmstadt. Dies ist jedoch sehr einfach, da man hier (http://www.kein1984.de/musterklage.html) den Text für eine Musterklage finden kann.

Ich werds machen. Manchmal liebe ich Deutschland einfach!

LG

pr3|Corp.at
07.11.2006, 11:15
Das wird den US Heinzis aber ned gefallen :p

GrenSo
07.11.2006, 13:59
Dieser Beschluss ist doch wenigsten mal was gutes, vorallem wenn man bedenkt was die GEZ vor hat. :daumen:

[PRS]Feldjäger-Ger-
08.11.2006, 09:28
Dieser Beschluss ist doch wenigsten mal was gutes, vorallem wenn man bedenkt was die GEZ vor hat. :daumen:

Was hat diese Urteil den mit der GEZ zu tun ??

Walk
08.11.2006, 09:30
Wie schön, gleich mal ne Klage rausschicken! :zahn:

GrenSo
08.11.2006, 09:54
Feldjäger-Ger-;133717']Was hat diese Urteil den mit der GEZ zu tun ??

Ich meine GEZ-Gebühren für einen internetfähigen Rechner.

[PRS]Feldjäger-Ger-
08.11.2006, 10:03
Ich meine GEZ-Gebühren für einen internetfähigen Rechner.


Ich weiß schon was du meinst, ich verstehe nur nicht was die Speicherung von IP Adressen mit der GEZ Gebühr zu tun haben soll.

pr3|Corp.at
08.11.2006, 10:14
Statische oder geloggte dynamische IP Adresse ==> Eindeutige Zuordnung eines Rechners
GEZ Gebühr ==> Rechnung nur an eindeutig identifizierte Rechner Möglich (exkludiert Firmenintranets und öffentliche Terminals usw.)
Keine IP Adressen Speicherung ==> Rechner mit Dynamischen IP ´s können nicht mehr eindeutig zugeordnet werden, da es keine Aufzeichnungen mehr gibt wer diese IP hatte. ==> Daher kann man dem Inhaber des nicht mehr eindeutig zuzuordnenden Anschlusses auch keine rechnung schicken.

[PRS]Feldjäger-Ger-
08.11.2006, 11:10
Ähm sorry.
Soweit mir bekannt ist die GEZ keine staatliche Organisation und die Provider rücken meines Wissens die gespeicherten Daten nur auf Anfrage von Strafverfolgungsbehörden raus. Die GEZ hat also gar keinen Zugriff auf diese Daten.
Auserdem wird die Gebühr nicht für die Nutzung eines internetfähigen Rechners fällig sondern bei dessen Besitz. Die einfache Tatsache das ein Haushalt bei einem Internet Service Provier angemeldet ist würde also theoretisch schon ausreichen auch ohne das die GEZ Verbindungsdaten hat (aber eben nur theoretisch siehe unten).
Die IP wird im übrigen nicht einem Rechner zugeordnet sondern einem angemeldeten Nutzer bzw bei call by call Abrechnung einem Telefonanschluss oder einer Rufnummer.
Mal als Beispiel. Ich als T-Online Kunde kann meinen Zugang an jedem Anschluss und jedem Rechner nutzen. Die Rechnung bekomme immer ich egal von wo aus die Nutzung erfolgt ist. Ich brauch also weder einen eigenen Rechner noch nen eigenen Telefonanschluss um den Zugang zu nutzen. Die GEZ würde aber wenn sie die Daten von T-Online bekommen würde mich als Kunde bekommen. Worauf ich hinnaus will ist das die Nutzung eines Internet Zugangs noch lange nicht bedeutet das derjenige auch nen Internetfähigen Rechner hat. Somit sind solche Verbindungsdaten für die GEZ nutzlos.

Noch komplizierter wird wenn der Internetprovider nicht auch gleichzeitig der Telekomunikationsanbieter ist. Je nach dem welche Daten der Netzbetreiber dem Internetprovider übermittelt kann dieser nicht mal feststellen von welchem Anschlus die Einwahl erfolgt ist. Bei einer Anfrage der GEZ müsste also der Internetprovider eine Recherche beim Telefonnetzbetreiber durchführen lassen.
Diesen Aufwand würde kein Anbieter wegen der GEZ betreiben vor allem weil das Ergebniss wie gesagt sowiso kein eindeutiger Bewei dafür wäre das ein internetfähiger PC in diesem Haushalt existiert.

pr3|Corp.at
08.11.2006, 12:43
so jetzt bin ich *dizzy*