:naugthy: Der markenrechtliche Unterlassungsanspruch setzt voraus, dass im Geschäftlichen Verkehr gehandelt wird. Dies dürfte für die meisten Foren nicht zutreffen. Zudem scheint es mir schwierig zu argumentieren, dass die aktive Nutzung auch durch Duldung der Nutzung durch einen User erfolgen kann. Anspruch generell wohl eher abwegig.