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Alt 09.08.2013, 18:46   #4 (permalink)
ColonelKurtz
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Zitat:

Mollath ist Opfer oder zu recht verurteilt?

*Klugschei**erei an* Mollath ist doch nie "verurteilt" worden, im Gegenteil, er wurde auf Grund von Schuldunfähigkeit freigesprochen, wegen angenommener "Gemeingefährlichkeit" jedoch in einer forensisch-psychiatrischen Klinik zwangsuntergebracht.

Ob die Entscheidung, ihn im Maßregelvollzug unter zu bringen, rechtens war, lässt sich meiner Ansicht nach von Aussen überhaupt nicht nachvollziehen. Rein subjektiv sind hier aber erhebliche Zweifel angebracht: Es ist schon hochgradig verwunderlich, dass nahezu alle an Mollaths' Zwangseinweisung beteiligten Personen schon vorher persönlich mit einander bekannt waren, und nachweislich zumindest einige dieser Personen an den von Mollath beschworenen Schwarzgeldverschiebungen beteiligt waren.
Hingegen scheinen die Vorwürfe gegen Mollath in einem eher zweifelhaften Licht, basierend auf einem fragwürdigen Attest und eher einer Annahme "er könnte es wohl gewesen sein" denn einer gesicherten Erkenntnis, er habe fast 130 Autoreifen zerstochen.

Heftig ist auch, dass er, hätte man ihn für schuldfähig gehalten, nie im Leben über sieben Jahre Haft für die ihm zu Last gelegten Taten bekommen hätte.

Zumal sieben Jahre Freiheitsentzug nicht einfach kompensiert werden können, diese Zeit wurde ihm genommen und ist nicht "rückzahlbar". Ich hoffe und wünsche ihm, dass er diese sieben Jahre psychisch heil überstanden hat.
Grundsätzlich sind 90% aller Häftlinge nach einer Haftzeit von mehr als fünf Jahren "gar" und überhaupt nicht mehr resozialisierbar. Nur ganz wenige Individuen mit glasklarem Verstand und eisernem Willen schaffen es, nach einem so lange (oder länger) andauernden Freiheitsentzug gesellschaftsfähig zu bleiben oder wieder zu werden.
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