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Alt 22.08.2012, 20:20   #10 (permalink)
AlterSack1976
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Na du kannst ja die Bundeskanzlerin beleidigen. Dann kommt § 194 und § 188. Da wird dann das Beleidigen oder die üble Nachrede von Amtsträgern oder Personen des politischen Lebens behandelt. Da kann es auch Geldstrafe oder 1jährige Haftstrafe und bei Personen des politischen Lebens auch mehr geben. Also alles in allem genau das Gleiche wie in Russland und übrigens in der Mehrheit der Länder auf dieser Welt. Und wenn einem der Knast blühen kann, dann sollte man sich überlegen ob man es macht, besonders wenn es ein russisches Straflager ist. Und die Strafe is ja noch milde. Bradley Manning droht durch die Aufklärung eines Mehrfachmordes die Todesstrafe.
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