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Alt 22.08.2012, 19:03   #8 (permalink)
AlterSack1976
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1. Ja das sind Auszüge aus dem deutschen Strafgesetzbuch. Interessant ist der § 167 Absatz 2 Satz 2. "an einem Ort, der dem Gottesdienst einer solchen Religionsgesellschaft gewidmet ist, beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Genau nach diesem wärest du auch in Deutschland bestraft worden. Du benutzt den Gottesraum um andere zu beschimpfen und störst dadurch den Gottesdienst.

2. Würdest du in Deutschland z.B. den Bundespräsidenten verunglimpfen tritt § 90 Stgb in Kraft

Zitat:

§ 90
Verunglimpfung des Bundespräsidenten


(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2), wenn nicht die Voraussetzungen des § 188 erfüllt sind.
(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wenn die Tat eine Verleumdung (§ 187) ist oder wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.
(4) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des Bundespräsidenten verfolgt.

Alles in allem kann man sagen, daß es auch auch in Deutschland dieselbe Strafe geben würde.

Geändert von AlterSack1976 (22.08.2012 um 19:06 Uhr).
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