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Alt 28.03.2012, 16:25   #10 (permalink)
Crisis
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Und nicht nur das, burns.
Die sog. Transfergesellschaften sind als solche in Frage zu stellen, derart, als dass die Arbeitnehmer welche in diese wechseln ihre Arbeitnehmerrechte vollends abgeben. Kein Anspruch auf Abfindung, kein Gang vors Arbeitgericht wg. evtl. Ansprüche sonstiger Art.
Der ehemalige Arbeitgeber siehts auch gern, da die Sozialfrage nicht an die große Glocke gehängt wird. Außerdem ist es relativ egal ob Arbeitnehmer sich arbeitslos melden oder in einer solchen Auffanggesellschaft landen. Der statistische Wert zeigt bei beiden den gleichen Erfolg, ob nun von der TG oder vom Arbeitsamt vermittelt.
Die Betriebsräte, welche zumeist auch der Gewerkschaft angehören sind in der Ziwckmühle: einerseits sollten sie ja die Rechte der Arbeitnehmer wahrnehmen, da allerdings die Gewerkschaften selbst größtenteils diese Transfergesellschaften handeln, stehen sie eigentlich nicht wirklich unabhängig da in ihrer Entscheiden TG ja oder nein. Schon fragwürdig.
Der einzige wirkliche Effekt stelllt sich in der Form dar, als dass das Arbeitslosengeld für 12 Monate aufgeschoben wird, so sich wirklich kein Job findet. Aus der Sicht sind Transfergesellschaften dto. Käse.
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