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Alt 02.05.2011, 15:25   #10 (permalink)
INNOCENT&CLUELESS
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Hehe, burnsi, darum geht es doch hier.

Strafe als reines Erziehungsmittel oder AUCH als Mittel der staatlich kontrollierten Genugtuung.

Und U-Haft als unmittelbare Maßnahme um den Rechtsfrieden vorläufig wieder herzustellen.

Sicher ist einer bis zum Urteil unschuldig. Auch der Schläger aus der Berliner U-Bahn. Trotzdem halte ich es nicht für zumutbar das er frei herumläuft.
Wenn erste starke Beweise einem Haftrichter vorliegen wie dieses Video, dann MUSS der IMHO bis zur Verurteilung hinter Gardinen.
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