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Alt 06.04.2011, 08:34   #12 (permalink)
AndreAcé
Der mit dem Lavamat tanzt
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Alter Schwede... §176 läßt da zwar einen Spielraum von 6 Monaten bis zu 10 Jahren und §184b von 3 Monaten bis 5 Jahren zu - aber 22 Monate Bewährung ist auf den ersten Blick reichlich lasch.

Da kann man jetzt spekulieren, welcher Tatbestand nach §176 stattgefunden hat, der ein solches Urteil billigt:

Zitat von §176 StGB

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1.sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2.ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,
3.auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
4.auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.
(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.

Ich vermute mal, es geht dabei um (4), anders kann ich mir das nicht erklären

Mich würde eher interessieren, welche Auflagen zu der Bewährung kommen, evtl. Therapie etc., zudem ist der BLIND-Artikel so informativ wie eine lange Überschrift.
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Geändert von AndreAcé (06.04.2011 um 09:03 Uhr).
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