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Alt 26.11.2009, 21:01   #19 (permalink)
luemmel
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ich weiss zwar nicht ob ich die ganze bullshit hier richtig verstanden habe, aber soweit ich es nachgelesen habe, will die kanzlei 703 EUR von BIS dafür, dass BIS ihre eigene software auf eine p2p börse geschoben haben will?

Zitat:

Angesichts eines behaupteten Gegenstandswertes von EUR 10.000,00 beziffert die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller einen pauschalen Zahlungsbetrag von EUR 703,00

Zitat:

Hiervon sind insbesondere die Nutzer der p2p-Netzwerke eDonkey2000, eMule und BitTorrent betroffen. Inhaltlich beschränkt sich die Abmahnung auf das unberechtigte öffentliche Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter Computerspiele - insbesondere des Spiels „ArmA II – Die ultimative Militärsimulation“ - und deren unbefugte Vervielfältigung (§§ 94f, 16, 19aUrhG)

Quelle

mit so einem dreck würd ich mich doch niemals mit beschäftigen. übergabe an rechtsanwalt, fertig.

mophicon muss doch nicht mehr alle tassen im schrank haben. ihren wichtigen partner an den pranger zu stellen (für 703 EUR). die mücken retten auch morphicon nicht vor einer insolvenz wenns denn der strohhalm sein sollte.

ich brech zusmammen. ausserdem, wie kommt man darauf seine eigene software auf ein p2p netzwerk schieben zu wollen wenn ich selber geld verdienen möchte?

soviel absurdes hab ich noch nie gelesen (ausser von inno )

bin ich froh das mophicon meine kohle nicht bekommen hat.
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