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Alt 11.06.2009, 00:56   #15 (permalink)
INNOCENT&CLUELESS
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Zitat von Putzer Beitrag anzeigen

Du bist aber ein echter Optimist ... Wenn niemand etwas dagegen tut WIRD der Bundestag diesen Gesetzesentwurf beraten und verabschieden. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob ein Zusammenhang zwischen "Killerspielen" und Amokläufen besteht. Dieses Gesetz wird kommen, weil es politisch gewünscht ist. Genauso wie das Gesetz zur Sperrung von Internetseiten.

In Deutschland ist es schon lange Sitte das die Herren Schwachmatikerpolitiker in schönster Regelmässigkeit unausgegorene Gesetze verabschieden, welche asap vom Verfassungsgericht kassiert werden müssen.
Das Parlament hat seine Funktion als Gesetzgebungsinstanz (welches auch die Prüfung auf Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz beinhaltet) aufgegeben. Sattdessen wird jeder Mist beschlossen und gewartet ob einer klagt, und wenn ja, wie es ausgeht.

Da eine gewisse Regelmässigkeit eingerissen ist, kann man also sagen dass die Gewaltentrennung defacto aufgehoben ist - in diesem Fall zum Glück - und die Judikative einen Teil der Legislative übernommen hat.

Vorabsperrung von Internetseiten von der irgendwer behauptet dass sie irgendwelche verbotenen Inhalte hostet OHNE das zumindest eine Anhörung des Betroffenen passiert ist mit dem Grundgesetzt nicht vereinbar. Höchstens eine temporäre Sperrung wenn jemand Gefahr in Verzug erkennt bis zur Klärung. Wird schwierig für denjenigen der 10mal voreilig irgendwas (unberechtigt) sperren lassen hat und der Betroffene Schadensersatz geltend macht.

Sperren von "Gewaltverherrlichenden Spielen" verstösst erst einmal gegen das Gleichbehandlungsgebot. Zwar gilt vorm Grundgesetz NICHT "das was der darf, darf ich auch" aber bei einer Überprüfung eines angenommenen Verbotes müsste das Parlament schon erklären warum Boxen im TV ok ist, Haudraufspiele mit Blut aber nicht - warum Sensationsnachrichten mit möglichst vielen zerfetzten Leichen ok, inGame aber nicht - warum Airsoftspiele nicht ok, aber Sportschiessen ok ist.

Die Argumente möchte ich dann sehen.
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